S21-Abstimmung online

Hallo Forum,

ich habe eine technische (?) zum Volksentscheid S21. Ich befinde mich derzeit im Ausland würde mich aber gerne am Volksentscheid beteiligen. Meine Mutter hat mich über Skype informiert das die entsprechenden Wahlunterlagen bzw. Infos daheim (=Haus meiner Eltern) eingetroffen sind. Meine Mutter meinte, dass dies auch online möglich sei, allerdings hat sie mir das so umständlich erklärt, dass ich bis jetzt nicht weiß, wie das von statten gehen soll (zumal sie mir auch keine website sagen konnte…^^).
Kennt jemand das entsprechende Prozedere (das wäre das beste =) ) für die Onlineregistrierung oder kann mir die entsprechende Seite nennen, wo es en detail erklärt wird?

LG

Holo

=)

Servus,

ob diese Möglichkeit angeboten wird, und wie sie umgesetzt wird, ist Gemeindesache. Ich habe grad eine Reihe von Städten ausprobiert, bei denen ich eine solche Einrichtung für möglich hielte - überall Fehlanzeige.

Wenn Du einen Hinweis gibst, um welche Gemeinde es sich konkret dreht, schau ich gerne noch weiter nach.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hallo
so wie ich meine wahleinberufung verstehe, kann „der antrag auf erteilung eines stimmscheines“, also für briefwahl, übers internet bestellt werden. dabei geht es NICHT um die wahl selbst.
in meinem fall lautet die adresse aber nur www.entsprechendegemeinde.de.
ob die das ins ausland schicken halte ich für fragwürdig, immerhin kommen die stadteigenen zusteller in der regel nicht so weit . . .
da für den postalischen „stimmscheinantrag“ allerdings eine unterschrift vonnöten ist wirst du wohl um diese online-methode nicht umhinkommen. telefax und email wären auch in ordnung heisst es, nur telefonisch nicht.
in deinem fall denke ich also: die briefwahlunterlagen ONLINE beantragen und zu deinen eltern schicken lassen - um postalische weiterleitung bitten - ausfüllen und rechtzeitig ans wahlamt schicken.

so verstehe ich das ganze . . .

grüße

Kennt jemand das entsprechende Prozedere (das wäre das beste
=) ) für die Onlineregistrierung oder kann mir die
entsprechende Seite nennen, wo es en detail erklärt wird?

Ich halte das für meine Gemeinde für extrem (EXTREM!) unwahrscheinlich. Es gibt nicht mal ein PDF Dokument, wann die Müllabfuhr kommt. Deswegen: Alles gut aufheben, was die Stadt Dir in den Briefkasten schmeißt!

Ich danke Euch für Eure Info!

Hiho,

die meinige hat mir bereits die Benachrichtigung in den Kasten geschmissen, und sie hat auch bereits die Anforderung der Briefwahlunterlagen erhalten, aufheben brauch ich vorläufig nichts. Vor Ort ist das alles ziemlich einfach.

Ich bin immer noch guter Hoffnung, dass ich dereinst einmal die Geislinger Steige in ihrem ursprünglichen Zustand als Zahnradbahn für den Museumsbetrieb wiederhergestellt mit der württembergischen 97 501 bereisen werde, und für Fahrten im alltäglichen Betrieb die elende Gurkerei zwischen Stuttgart und Ulm aufhören wird - so schön es da oben auf der Alb auch ist.

Als eine richtige Esslingerin wird die 97 501, falls es dazu kommen sollte, allerdings nicht die fotogenen Dampfpilze der Einheitslokomotiven herausschleudern, und sie wird auch nicht so „kraftvoll“ lärmen wie diese - Vierzylinder Verbund rulez!

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- noch den Bumms in den Ohren, wenn in Geislingen von hinten die E 94 - Schublok auf den Zug gedrückt wurde: Es war nicht alles schlecht gut! -

Hiho,

die Durchführung ist, wie gesagt, Sache der Gemeinden. Man kann also nicht von einer Gemeinde auf eine andere in Baden-Württemberg schließen.

Es gibt durchaus Gemeinden - darunter auch größere - die weder die Abstimmung noch die Anforderung der Briefwahlunterlagen online ermöglichen. Das ist nicht verboten.

Eine Tendenz gibt es: Da aller Voraussicht nach das Quorum nicht erreicht werden wird, sind die „online-freundlichen“ Gemeinden eher diejenigen, die sich irgendwas von der Kündigung der bestehenden Verträge versprechen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Hiho,

die Durchführung ist, wie gesagt, Sache der Gemeinden. Man
kann also nicht von einer Gemeinde auf eine andere in
Baden-Württemberg schließen.

Das ist grundsätzlich nicht richtig. Da es sich um eine landesweite Volksabstimmung handelt, gilt natürlich Landesrecht. In diesem Fall das (bis vor kurzem ziemlich unbekannte) Baden-Württembergische VAbstG
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&q…

Gem. § 7 kann das Land den Gemeinden zur Durchführung der Volksabstimmung Weisungen erteilen.

&Tschüß
Wolfgang

hallo

die Durchführung ist, wie gesagt, Sache der Gemeinden. Man
kann also nicht von einer Gemeinde auf eine andere in
Baden-Württemberg schließen.

ja, das hatte ich schon verstanden, da aber in meiner gemeinde immerhin eine internetadresse erwähnt wird - und die mutter des UP auch eine so etwas erwähnte dachte ich ich könnte an meinem beispiel übersetzungsarbeit leisten.

aber irgendwie seid ihr euch hier eh uneinig wie mir scheint oder ?

grüße