Hallo,
meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, daß die Finanzierungsvereinbarung gar keine Kündigungsklausel enthält.
Weiß jemand das genau?
Gruß
Cassius
Hallo,
meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, daß die Finanzierungsvereinbarung gar keine Kündigungsklausel enthält.
Weiß jemand das genau?
Gruß
Cassius
meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, daß die
Finanzierungsvereinbarung gar keine Kündigungsklausel enthält.
Yep, so isses. § 15 Abs. 1 des Finanzierungsvertrags schließt eine ordentliche Kündigung sogar ausdrücklich aus. Was bleibt, sind Rechte aus irgendwelchen Änderungs- oder Nachtragsvereinbarungen (sofern es solche gibt, was ich nicht weiß) und gesetzliche Rechte, allen voran das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Hürde zum „wichtigen Grund“ ist aber keine Lappalie. „Wir haben es uns anders überlegt“ oder „Wir sind jetzt eine neue Regierung und uns interessiert nicht, wozu irgendeine Regierung vor uns das Land verpflichtet hat“ sind jedenfalls keine wichtigen Gründe. Ob sonst noch irgendwo wichtige Gründe oder gesetzliche Kündigungsrechte versteckt sind, weiß ich nicht.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass es selbst dann, wenn die Volksabstimmung die notwendige Mehrheit für das Kündigungsgesetz erbracht hätte, sehr schwierig geworden wäre, den Finanzierungsvertrag rechtlich zu knacken - es sei denn, die Gegenseite wäre von Volkes Stimme derart eingeschüchert, dass sie von sich aus auf den Weiterbau verzichtet hätte. Aber das werden wir jetzt nicht mehr erfahren.
Hallo,
mehr konnte man aber zu so einem späten Zeitpunkt, nachdem der Rechtsweg voll und ganz ausgeschöpft war, nicht mehr androhen.
Es gibt sicher die eine oder andere Stelle, aus der man (sehr wahrscheinlich gegen Zahlung einer Vertragsstrafe) noch rausgekommen wäre.
Andererseits - was, wenn das Land nun einfach nicht bezahlt hätte (nebenbei: wie das die öffentlich Hand gerne mal unter Berufung auf irgend eine Kleinigkeit macht)? Bis das Geld eingeklagt wäre, vergingen wieder viele Jahre…
Cu Rene
Hi,
also war das kein Volksentscheid, sondern eine Volksvera****ng.
Im Ergebnis hat Grün seine Anhängerschaft ruhiggestellt, indem man sie sehenden Auges gegen die voraussehbare Wand laufen ließ.
Cassius
Hallo,
also war das kein Volksentscheid, sondern eine
Volksvera****ng.
so extrem würde ich das nicht sehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß man politisch gerne mal etwas beschließt, was rechtlich völlig unrealistisch ist. Frei nach dem Motto: ich bin die Legislative, dann kann ich auch bestimmen.
Erklären kann ich mir das auch nicht recht aber ich vermute, daß es mit einem gewissen Realitätsverlust einhergeht, wenn ein Lehrer, Beamter oder Rechtsanwalt nicht mehr seinem Beruf nachgeht, sondern auf einmal regieren darf. Daraus wird dann anscheinend mal ein - nicht haltbarer - Allmachtsgedanke abgeleitet, der dann zu abstrusen Entscheidungen führt - oder in diesem Fall, zu einem im Ernstfall nicht umsetzbaren Volksentscheid.
Im Ergebnis hat Grün seine Anhängerschaft ruhiggestellt, indem
man sie sehenden Auges gegen die voraussehbare Wand laufen
ließ.
Ich bin mir sicher, daß die Politiker die Wand weniger als eine Wand, denn vielmehr als irgendwie schon aus dem Weg zu räumende Barriere aufgefaßt haben.
Gruß
Christian
Hi!
Andererseits - was, wenn das Land nun einfach nicht bezahlt
hätte (nebenbei: wie das die öffentlich Hand gerne mal unter
Berufung auf irgend eine Kleinigkeit macht)? Bis das Geld
eingeklagt wäre, vergingen wieder viele Jahre…
Sowas würde bei ner kleineren Firma funktionieren, aber die Bahne würde die „Wartezeit“ wohl nicht in so große Schwierigkeiten bringen. Aber selbst wenn, was würde es dem Staat nutzen? Im Ernstfall müsste er die Bahn ja wieder retten.
Grüße,
ZombieChe
also war das kein Volksentscheid, sondern eine
Volksvera****ng.
Nö, auch das haben sich die S21 Gegner, inkl. derjenigen in der Landesregierung, selbst eingebrockt, da sie der festen Überzeugung waren, ein anderslautender Volksentscheid würde ein Sonderkündigungsrecht begründen.
Dazu wurde dann auch noch schnell ein oberflächliches Gutachten eingeholt, wie hier
http://spdnet.sozi.info/bawue/dl/Hermes_Wieland_Guta…
Natürlich gibts auch andere wie hier
http://www.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/101005_Anl…
und hier
http://www.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/101005_Anl…
die das anders sehen, weil das Land hierüber überhaupt nicht abstimmen könnte.
Anders hätte man aber ie Realität anerkennen müssen, dass Verträge nunmal einzuhalten sind. Aber das war irgendwie nicht angesagt.
Gruß
Dea
Hallo,
Aber selbst wenn, was würde es dem
Staat nutzen? Im Ernstfall müsste er die Bahn ja wieder
retten.
„Staat“ ist ja in Deutschland nicht gleich „Staat“. Im Fall der Bahn müsste schließlich der Bund einspringen, nicht BW.
Gruß
Anwar
Mag sein, dass es im gesamten Vertrag kein Kündigungsrecht gibt.
Allerdings wirft sich, wenn dem so wäre, die Frage auf, ob eine auf befristete Zeit gewählte Landesregierung überhaupt Dinge beschließen darf, die von folgenden Landesregierungen nicht mehr gekippt werden könnten. Da bräuchte man ja dann eigentlich keine Wahlen mehr abhalten , oder ?
( Ok, das war jetzt hier nicht die Frage, aber … ).
Moin,
niemand würde mehr mit einem Land einen langfristigen Vertrag abschließen, weil sich keiner darauf verlassen könnte, dass dieser Vertrag nach der nächsten Wahl noch Bestand hätte.
Und dass sich manches durchaus schnell ändern lässt, sieht man am Rücktritt vom Rücktritt vom Atomausstieg.
Gruß
ALex
Hallo Christian,
nochmal etwas eingedampft:
Eine Landesregierung (nun gut, es war die vorige) schließt einen Vertrag, der keine normale Kündigungsklausel enthält (vom „besonderen Grund“ abgesehen).
Die nächste Landesregierung setzt einen Entwurf für ein Gesetz auf, das die Landesregierung verpflichten soll, „… Kündigungsrechte … auszuüben“, und bittet das Wahlvolk um sein Votum.
Teile des Wahlvolkes fühlen sich an einem Entscheidungsprozeß beteiligt, jubeln und erwarten, auf diesem Wege etwas erreichen zu können.
Wo ist hier ein Realitätsverlust zu finden?
Ich sehe den nicht bei dem grünen Teil der Landesregierung, die haben von Anfang an gewußt, daß das eine Luftnummer ist, und haben mit einem partiellen Realitätsverlust ihrer Hinterherläufer gerechnet.
Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Volksentscheid positiv ausgegangen wäre. Dann hätte Kretschmann selbst den Ballon zum Platzen bringen müssen und die Luftnummer offenbaren. Nun kann er sich erleichtert zurücklehnen, die „Nein-Sager“ beim Volksentscheid haben ihm diese Peinlichkeit erspart.
Und das soll alles nicht kalkuliert gewesen sein?
Gruß
Cassius
Hallo,
Wo ist hier ein Realitätsverlust zu finden?
der ist in diesem Gedankengang zu finden: „Ich bin Regierung also kann ich auch unkündbares kündigen.“
Und das soll alles nicht kalkuliert gewesen sein?
Gerade weil eine mögliche Konsequenz gewesen wäre, dem Volk sagen zu müssen, daß sich leider nichts mehr machen läßt, glaube ich nicht, daß das ganze Absicht war.
Gruß
Christian
Hi,
„Staat“ ist ja in Deutschland nicht gleich „Staat“. Im Fall
der Bahn müsste schließlich der Bund einspringen, nicht BW.
Stimmt, da hab ich jetzt nicht dran gedacht.
Grüße,
ZombieChe
Und niemand würde mehr zur Wahl gehen, wenn alles was die Vorgängerregierung beschlossen hat, unabänderlich wäre.
Auch Gruß
Eric
Hi,
Und niemand würde mehr zur Wahl gehen, wenn alles was die Vorgängerregierung beschlossen hat, unabänderlich wäre.
Das mag für politische Entscheidungen gelten.
Pacta sunt servanda.
Wer das in Frage stellt, vertreibt Investoren.
Gruß
Cassius
Moin,
es geht darum, dass sich ein Vertragspartner auf das Vereinbarte verlassen können muss.
Zwei Beispiele, deren inhaltliche Bewertung ich ganz bewusst aussen vor lassen:
Hier oben im Norden will Dänemark die Fehmarnbeltbrücke bauen. Sie hat mit Deutschland Verträge geschlossen, dass für einen entsprechenden Ausbau der Infrastruktur im Hinterland gesorgt wird, damit die Brücke auch Sinn ergibt.
Nun stell Dir vor, 2012 gewinnen SPD und Grüne in Schleswig Holstein die Wahl und 2013 im Bund. Und auf Druck der Grünen sagt die Bundes- und Landesregierung „April April“. Und die Dänen haben mit dem Bau einer Brücke begonnen, die durch die mangelnde Anbindung im Hinterland überflüssig wird.
Das zweite Beispiel ist die Energiewende, daran kann man sehen, wie es nicht laufen soll. Zunächst wurde ein Vertrag zum Atomausstieg geschlossen. Damit hätten die Energieversorger planen können (was sie vermutlich aufgrund der Hoffnung eines Regierungswechsels nicht getan haben?). Dann gab es den Aussstieg vom Ausstieg und alles wurde zurück gedreht. Sie mussten also nichts abschalten. Dann kam Fukushima und die Energiewende. Die war aber so kurzfristig und gleichzeitig wurde die Brennelementesteuer, die als Ausgleich zur Verlängerung der Ausstiegsfrist gedacht war, nicht zurück genommen.
Man mag über die Energieversorger denken, wie man will, aber dass sie die Bundesregierung nicht als verlässlichen Vertragspartner empfinden, kann ich nachvollziehen.
Wird klar, was ich sagen will?
Gruß
ALex