alles ist gut
Hallo,
Der Artikel läuft darauf hinaus, dass von der
Staatsanwaltschaft massive Beschuldigungen gegen Demonstranten
erhoben werden, diese jedoch auf Nachfrage in keinster Weise
belegt werden können. Die Beschuldigungen sind also
offensichtlich ungeprüft.
was ich beim letzten mal vergessen hatte, zu fragen: steht das eigentlich in allen Zeitungen genau so, wie die - völlig neutrale - TAZ das schreibt?
Hier liest sich das ein bißchen anders:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/polit…
Hier steht übrigens ein bißchen was zu den Verletzungen:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/…
Davon sieht man äußerlich erst einmal nichts.
vorliegenden nicht von einem Verdacht spricht, sondern konkret
und ungeprüft schwerste Beschuldigungen erhebt, weckt
berechtigte Zweifel an der Objektivität der durch sie
geleiteten Untersuchungen und an der politischen Neutralität
der Staatsanwaltschaft.
Die Zweifel an politischer Neutralität und Objektivität habe ich vor allem bei der TAZ. Wenn man der Rest der Presse studiert, liest sich das dort doch schon anders als in der TAZ.
Und
wieso ein zweites mal? Glaubst Du, ein Polizist, der einmal
als solcher enttarnt wurde, wird nie wieder in zivil
eingesetzt?
Ist das so schwer zu kapieren? Auf den Videos sind eindeutig
weder schwere Kopfverletzungen noch ein versuchter Totschlag
zu erkennen - hingegen, dass der Mann offensichtlich
unverletzt aus der Menge der Demonstranten geleitet wird.
Siehe oben. Nur, weil einem nicht das Blut aus den Augen läuft, ist man noch lange nicht unverletzt.
Nun ja - mittlerweile zieht man sich ja auf die Behauptung
zurück, die „schweren Kopfverletzungen“ seien halt nicht
äußerlich sichtbar …
Vielleicht stimmt das ja sogar. Siehe oben.
Das ist ja abenteuerlich. Was verdeckte Ermittler sind, steht
in § 110a Abs. 2 StPO. Mit Polizisten in Zivil hat das nichts
zu tun.
Dann kannst Du mir ja sicher auch die Rechtsgrundlage nennen,
nach der sich der Einsatz dieses „Polizisten in Zivil“ von dem
eines verdeckten Ermittler unterscheidet.
Hast Du den genannten Paragraphen überhaupt gelesen?
(2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen
Ich hoffe, es ist nun klarer, was einen verdeckten Ermittler von einem Zivilpolizisten unterscheidet.
eines Rechtsstaates ist es, dass jegliches Verwaltungshandeln
auf einer rechtlichen Grundlage stattzufinden hat. Auf welcher
Rechtsgrundlage also nimmt ein Polizist in Zivil während
seiner Dienstzeit an einer Demonstration teil?
Das dürfte wohl das Polizeigesetz Baden-Württembergs gewesen sein, das – wie alle anderen mir bekannten Polizeigesetz auch – den Beamten nicht vorschreibt, ständig in Uniform herumzulaufen, sondern sich zu der Frage gar nicht äußert.
nicht sein dürfen. Gefahrenabwehr? Dazu muss er als Polizist
kenntlich sein.
Nein, muß er nicht.
Ermittelte er dort? Dann hätte er bei
Straftaten wie Sachbeschädigung einschreiten müssen - und sich
selbstverständlich ausweisen müssen.
Nein, muß er nicht – weder noch.
Oder aber, er war ein
verdeckter Ermittler. Was denn nun? Auch hier läuft Dein
Argument wieder darauf hinaus, dass nicht sein kann, was nicht
sein darf. Das halte ich für reichlich naiv.
Ehrlich gesagt, habe ich ein bißchen den Eindruck, daß Du hier auf Basis Deines Rechtsempfindens diskutierst und die Rechtsgrundlagen gar nicht kennst. Ein Polizist muß mitnichten immer in Uniform herumlaufen, wenn er im Dienst ist. Er muß sich auch nicht ausweisen oder seine Aufgabe offenbaren, wenn er eine Maßnahme durchführt. Er muß auch nicht jede Straftat sofort zur Anzeige bringen, verhindern oder ahnden.
Mal Klartext: der Mann war dort entweder als Spitzel oder (was
ich für deutlich wahrscheinlicher halte) als agent
provocateur, der für gewünschte gewaltsame Aktionen sorgen
sollte. Was auch immer dort sein Auftrag war - es gibt in
unserem Staat keine rechtliche Grundlage dafür.
Das ist leider falsch – siehe oben.
Und vor Deiner nächsten Antwort möchte ich Dich noch wissen
lassen, daß mir das Projekt Stuttgart 21 herzlich egal ist.
Das ist es mir auch. Was mir hingegen nicht egal ist, das ist,
wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit Menschen umspringen,
die Gebrauch von ihrem verfassungsmäßigen Recht auf freie
Meinungsäußerung machen. Der Einsatz von Geheimpolizisten
(„Polizisten in Zivil“), die ohne Rechtsgrundlage agieren,
erinnert fatal an Stasi- und Gestapo-Methoden.
Jetzt habe ich gerade wirklich lachen müssen Hilft es Dir, wenn ich Dir sage, daß Zivilpolizisten ständig auf deutschen Straßen unterwegs sind – zu Fuß, in Straßenbahnen, in Bussen und in Kraftfahrzeugen? Und das verstößt ganz sicher nicht gegen geltendes Recht. Da ist man sich sogar so sicher, daß man sich dabei filmen und diese Aufnahmen sogar senden läßt.
Es ist für mich unübersehbar, dass da mit haltlosen
Beschuldigungen die Demonstranten kriminalisiert werden
sollen.
Ich zweifle schon die Glaubwürdigkeit der TAZ an. Nach allem, was man sonst so liest, hat diese Zeitung der Staatsanwaltschaft Äußerungen in den Mund gelegt, die diese so nie getätigt hat.
Ein Teil Deiner Aufregung resultiert sich aus dem Umstand, daß der Polizist gar nicht verletzt zu sein schien. Auch hier: die Tatsachen stellen sich offenbar anders dar und der Mann trug Verletzungen davon, die nicht auf den ersten Blick erkennbar waren.
Ein weiterer Teil Deiner Aufregung rührt daher, daß sich ein Zivilpolizist bewaffnet auf einer Demonstration aufgehalten hat. Hier gilt das gesagt: das ist nicht nur erlaubt, sondern auch üblich. Bei Fußballspielen, auf Rosenmontagszügen, in Bussen und Straßenbahnen, auf den Autobahnen, in Bahnhöfen und auf offener Straße laufen ständig Zivilpolizisten herum. Das muß Dir nicht gefallen, verstößt aber nicht gegen geltendes Recht.
Ich will keineswegs die Sachbeschädigungen auf der
Baustelle rechtfertigen aber Gewalt gegen Personen ist eine
andere Dimension. Es war seitens der Polizei von 9 verletzten
Polizisten die Rede. Der „schwer verletzte“ Beamte, von dem
hier die Rede ist, wurde jedenfalls bereits am Folgetag aus
dem Krankenhaus entlassen.
Und auch hier scheint Unwissenheit Ursache der Aufregung zu sein: die Definition von „schwerverletzt“ oder heute „schwer verletzt“ ist, daß sich das Opfer mindestens 24 Stunden im Krankenhaus aufgehalten hat – ganz unabhängig von der Schwere seiner Verletzungen.
welche schweren Verletzungen der Arztbericht ausweist. Die
anderen 8 erlitten ein „Knalltrauma“ durch einen
selbstgebastelten Knallkörper. Wieviele Demonstranten durch
den Knall „verletzt“ wurden, wurde leider nicht angegeben. Die
Demonstranten scheinen da härter im Nehmen zu sein als die
Polizei …
Du erwähntest an anderer (wenn auch unpassender) Stelle die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Natürlich schickt man Polizisten nicht wieder zum Dienst auf die Straße, wenn diese Verletzungen noch nicht auskuriert haben, die sie sich im Einsatz zuzogen. Mal abgesehen davon, bleibt man auch als Polizist mal gerne einen Tag länger zuhause, wenn man einen guten Grund dafür anbringen kann und eine Verletzung im Dienst ist ein hervorragender Grund.
Wir fassen zusammen:
Die TAZ berichtet anders als der Rest der Medien.
Der Polizist hatte Verletzungen, die nicht offensichtlich waren.
Der Polizist hielt sich zu Recht bewaffnet und zivil auf der Demonstration auf.
Meine Schlußfolgerung: es gibt keinen Grund, um sich aufzuregen.
Gruß
Christian