Liebe Experten!
Die Möglichkeit eines Sabbatjahres mit Ansparzeiten, in denen bspw 4/5 des Gehalts bezogen werden und 4/5 der Zeit gearbeitet wird ist mir bekannt.
Ich meine gelesen zu haben, dass eine Freistellung für ein Sabbatjahr ohne Bezüge auch möglich ist, es dann allerdings nicht erlaubt sei, anderweitig zu arbeiten (bspw. im Ausland).
Kann mir jemand mehr dazu sagen und evtl. Quellen nennen?
Es geht um einen Beamten, 47 J., A 13 in Rheinland-Pfalz.
Danke und Gruß, Fo