Sabbatical ohne 'Ansparzeit'

Liebe Experten!

Die Möglichkeit eines Sabbatjahres mit Ansparzeiten, in denen bspw 4/5 des Gehalts bezogen werden und 4/5 der Zeit gearbeitet wird ist mir bekannt.

Ich meine gelesen zu haben, dass eine Freistellung für ein Sabbatjahr ohne Bezüge auch möglich ist, es dann allerdings nicht erlaubt sei, anderweitig zu arbeiten (bspw. im Ausland).

Kann mir jemand mehr dazu sagen und evtl. Quellen nennen?

Es geht um einen Beamten, 47 J., A 13 in Rheinland-Pfalz.

Danke und Gruß, Fo

Hallo,

Liebe Experten!

Ich fühle mich nicht als solcjer, kann aber möglicherweise mit einem Hinweis dienen.

Ich meine gelesen zu haben,

Wo? Quelle?

dass eine Freistellung für ein
Sabbatjahr ohne Bezüge auch möglich ist, es dann allerdings
nicht erlaubt sei, anderweitig zu arbeiten (bspw. im Ausland).

Kann mir jemand mehr dazu sagen und evtl. Quellen nennen?

Am Montag die Personalstelle beim zuständigen Schulamt anrufen und fragen. Ohne die Zustimmung dieser Leute wird es sowieso nicht gehen, egal was hier noch geschrieben wird.

Im Falle einer Ablehnung bitte Begründung und Rechtsquelle erfragen, vielleicht kann dann hier weiter diskutiert werden.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Tut mir Leid - mit Sabbatjahr und mit Beamtenrecht kenne ich mich nicht aus.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo,

geht in BW definitiv nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in RP gehen soll.
Die besten Tips findest du bei den Lehrerverbänden, insbesondere der GEW.

Gruß

Ich meine gelesen zu haben,

Wo? Quelle?

Sorry aber wenn ich die Quelle hätte, bräuchte ich ja hier nicht mehr zu fragen.
?

Kann mir jemand mehr dazu sagen und evtl. Quellen nennen?

Am Montag die Personalstelle beim zuständigen Schulamt anrufen
und fragen. Ohne die Zustimmung dieser Leute wird es sowieso
nicht gehen, egal was hier noch geschrieben wird.

Ich will doch nur erstmal wissen, ob es diese Möglichkeit tatsächlich gibt oder ob ich mir das falsch gemerkt habe.
Und ich hoffte, jemand kann mir das grad aus dem Ärmel sagen.

Im Falle einer Ablehnung bitte Begründung und Rechtsquelle
erfragen, vielleicht kann dann hier weiter diskutiert werden.

Soweit sind wir doch noch lange nicht.

Danke für die Mühe

Moin!

Tut mir Leid - mit Sabbatjahr und mit Beamtenrecht kenne ich
mich nicht aus.

Darf ich fragen, warum du dann antwortest?

Gruß

Moin!

geht in BW definitiv nicht. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass das in RP gehen soll.

Aha!

Die besten Tips findest du bei den Lehrerverbänden,
insbesondere der GEW.

Danke für den Tipp!
Gruß

Weil die neue wer-weiss-was-Philosophie vorsieht, dass bei jedem Forumspost auch einige Experten per Mail angeschrieben werden. Einige davon haben die Höflichkeit, auch per Mail zu antworten, auch wenn sie es nicht wissen, nur damit du nicht denkst, du wirst ignoriert. Sowas landet seit neuestem auch hier unter dem entsprechenden Thread. Der Gute kann also nichts dafür.

Gruß

Hi,

selbst wenn es stimmen sollte erkenne ich darin keine Logik.
Man arbeitet 4/5 und wird zu 4/5 bezahlt. Was wird denn da angespart?

Wenn man 4/5 bezahlt wird aber Vollzeit arbeitet, dann hätte man nach vier Jahren 4/5 Jahresgehalt angespart, könnte also rein rechnerisch das 5te Jahr blau machen und würde trotzdem zu 4/5 bezahlt.

MFG

Hallo,

ich musste deine Antwort irgendwie dreimal lesen, könnte aber auch daran liegen, dass ich gerade krank bin und langsamer schalte.

Wenn man 4/5 bezahlt wird aber Vollzeit arbeitet, dann hätte
man nach vier Jahren 4/5 Jahresgehalt angespart, könnte also
rein rechnerisch das 5te Jahr blau machen und würde trotzdem
zu 4/5 bezahlt.

Aber das ist es doch. Von 5 Jahren arbeitest du nur 4, also 4/5 (die aber natürlich in Vollzeit), und bekommst aber die ganzen 5 Jahre 4/5 deiner Bezüge.

Gruß
Christa