[Sabbatical] Steuererklärung

Hallo Zusammen,

ich habe hier gelesen, dass die Gutschriften in der Sparphase einer Sabbatical Steuer- und Sozialabgabefrei sind. =)

Nun mache ich die Einkommensteuererklärung für letztes Jahr und finde nicht, wo man die genannte Gutschrift der Sparphase eingeben kann. Wo gehört das? Wahrscheinlich gehört das irgendwo in der Anlage N, oder? Wo genau?

Ich wäre dankbar für jedes Kommentar! :wink:

Viele Grüße,
Igi

Servus,

die steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden in Geld erklärt, so wie sie abgerechnet sind und auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen.

Auf dem Zeitkonto angesammelte Guthabenstunden gehören nicht in die Einkommensteuererklärung. Das bedeutet: Besteuert wird nur der abgerechnete und ausgezahlte Lohn, nicht das angesparte Zeitguthaben. Dazu muss man nichts erklären und nichts eintragen, das ist einfach so.

In dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer dann von der Arbeit freigestellt ist und dafür das Guthaben auf seinem Arbeitszeitkonto abbaut, erhält er monatlich eine Gehaltsabrechnung und am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch an das Finanzamt übermittelt wird. Diese kommt dann auch in die Steuererklärung für das Jahr, in dem der Arbeitnehmer freigestellt war. In diesem Jahr wird dann auch wieder der Lohn besteuert, der in dem Jahr abgerechnet und ausgezahlt wird.

Nichts anderes verbirgt sich hinter all diesen Begriffswolken, die das Verständnis nicht grade einfacher machen.

Moral: Der Arbeitnehmer kann sich auch totstellen und garnix machen, dann läuft das schon alles wie es muss.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank @Aprilfisch für die schnell Antwort! =)

Das widersprichst sich mit was dieser Artikel sagt, oder? Der Artikel sagt dass die Steuern und Sozialabgaben erst in der Arbeitsfreien Phase fällig sind.

In dieser Sparphase sind die Gutschriften auf das Zeitwertkonto steuer- und sozialabgabenfrei. In der arbeitsfreien Phase, in der das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, werden die Bezüge aus dem angesparten Kontobestand gezahlt. Erst dann werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

Wie schaut die Lohnsteuerbescheinigung der Jahr, wo die Arbeitnehmer freigestellt ist, aus? Wenn es wie im Jahr zuvor aussieht, wie kann die Finanzamt wisse, dass bei den Gutschrift keine Steuern anfallen sollen?

Schöne Grüße und noch mal Vielen Dank für Ihre tolle Input!

Servus,

nichts anderes sage ich, bloß ich sage es (finde ich) ein bissle einfacher.

Alla bass uff, ich mache einmal ein Beispiel.

Kyrill Friedrich Pirmin Hirnbein ist Senior Deputee im Controlling der Italienisch-Abessinischen Eisenbahngesellschaft. Er hat eine Soll-Arbeitszeit von 1.700 Stunden im Jahr und ein Salär von 50.040 €, zahlbar in zwölf gleichen Monatsgehältern.

Von 2010 bis 2015 hat er jährlich 1.983 Stunden gearbeitet. Abgerechnet wurden aber nicht 58.370 €, sondern bloß die 50.040 € für die Soll-Arbeitszeit, und in jedem dieser Jahre wurden 283 Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auf die im Zeitkonto angesparte Differenz von 8.330 € jährlich wurden also in der Ansparzeit 2010 bis 2015 keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet und abgeführt.

So, und jetzt nutzt Kyrill Friedrich Pirmin Hirnbein das Guthaben auf seinem Zeitkonto, um 2016 mit dem Rad nach Singapur zu fahren, bevor er dafür zu alt ist. Er bekommt monatlich 142 Stunden von seinem Zeitkonto abgezogen und 4.179 € abgerechnet, obwohl er überhaupt nicht arbeitet. Die 50.148 €, die er in diesem arbeitsfreien Jahr abgerechnet bekommt, sind steuer- und sozialversicherungspflichtig in diesem nämlichen Jahr.

Schöne Grüße

MM

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  • gar nicht dran gedacht, da sind ja noch zwei konkrete Punkte offen:

Da steht das drauf, was im freigestellten Jahr abgerechnet worden ist - also der Verbrauch vom Zeitkonto, der vorher nicht abgerechnet worden war und deswegen auch vorher keine Steuern und Beiträge gekostet hat.

Das Finanzamt erfährt ja gar nichts von den Gutschriften in der Ansparphase - bloß, wenn sich bei einer Lohnsteueraußenprüfung der Prüfer die Zeitkonten anschaut, aber das führt hier zu weit.

Die Zeitgutschriften in der Ansparphase stehen ja nur auf dem Zeitkonto, sie werden nicht abgerechnet. Deswegen laufen die Zeitstunden auch nicht in das Steuerbrutto oder das Sozialversicherungsbrutto hinein, auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen am Ende des Jahres nur die abgerechneten Beträge, nicht die, die gar nicht abgerechnet worden sind, sondern auf dem Zeitkonto gutgeschrieben wurden.

Man muss dem Finanzamt dazu nichts extra sagen - bei der Veranlagung wird ganz stur und einfach das bescheinigte Steuerbrutto genommen. So wie dann später, in dem Jahr mit Freistellung, auch: In dem Jahr werden dann die angesammelten Guthabenstunden abgerechnet und die stehen dann im bescheinigten Steuerbrutto, auch wenn man für die abgerechneten Beträge schon viel früher in den Jahren vorher gearbeitet hat.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ich finde den Beispiel Klasse!! :smile:

Aber wie wäre es anders rum…Man bekommt weniger Monatlichnettogehalt und die Differenz wird dann während die Arbeitsfreiphase bezahlt?

Zurück zum Beispiel…wenn den Kyrill 4.000€ Bruttomonatsgehalt statt wie gewöhnlich 6.000€ verdient, dann sind nach 12 Monaten, 24.000€ das nicht bezahlt wurden. Diese wurden nicht ausbezahlt, sind aber in der Lohnsteuer enthalten und soweit ich weiss besteuert…

Jetzt geht den Kyril 4 Monat im Sabbatical und kriegt seine normales Gehalt von 6.000€. Das steht auch im Lohnsteuer. In Jahr des Sabbatical und Jahr zuvor werden Steuer bezahlt.

Ich wäre super dankbar für die letzte Eklärung!

VG
Igi

Nein, werden sie nicht. Wenn der AN 4000 brutto bekommt, werden auch nur 4000 Euro versteuert und am Jahresende auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das FA setzt nur das an, was bescheinigt wurde. Die 2000 Euro werden dann ja im Sabbatical „abgefeiert“. Jetzt erst fallen Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer an. Das FA interessiert sich nicht, wie die Euros erwirtschaftet werden, außer, wie Aprilfisch schon schrieb, im Rahmen einer Außenprüfung aber das sollte nicht die Sorge des AN sein. Wenn das Lohnbüro auf Zack ist, dürfte das mit dem Nachweis nicht schwer sein.

Data

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Hallo Igi,

wie Data bereits erklärt hat, werden Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge nur auf das Gehalt bezahlt, das abgerechnet und in Geld ausbezahlt wird.

Die 24.000 €, die nicht in die Auszahlung gekommen sind, sondern auf dem Zeitkonto stehen, sind auch nicht auf dem Steuerbrutto von der Lohnsteuerbescheinigung drin. Sie stehen nur in Stunden auf dem Zeitkonto und werden erst zu Geld, wenn in dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer freigestellt ist, monatlich Abrechnungen gemacht und Nettogehälter überwiesen werden. Die Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge, die dann einbehalten werden, sind die, die vorher, als das Zeitguthaben angespart wurde, nicht einbehalten wurden: Zusammen mit dem Zeitguthaben wird nicht nur die Auszahlung in Geld, sondern auch die Lohnsteuer und die Versicherungsbeiträge in die Zukunft verschoben.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank @Aprilfisch und @MrsData!! Klasse!!!
Also für Leute die das zukünftig googlen, lange Rede kurze sind: AN brauchen nichts in den Einkommensteuerklärung bzgl. dieses Thema tun.

Schönen Tag wünsche euch!