Sabbatjahr

Hallo ihr,

ich habe eine Frage bezüglich des sog. „Sabbat-Jahrs“, welches man sich in manchen Berufen nehmen kann:

ich habe 3 Jahre lang eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beim gleichen Arbeitgeber gemacht, bei dem ich jetzt noch bin (die Ausbildung endete im Juli 2020). Diese Ausbildung verlief wie jede andere Ausbildung, sprich sie war durchgehend vergütet, was in der gängigen, 4-jährigen Ausbildung nicht der Fall ist.
Das heißt also, ich habe schon 3 Jahre als Vollzeitkraft gearbeitet (auch wenn nur als Azubi). Ich möchte nun wissen, ob jemand von euch bereits Erfahrungen bezüglich des Sabbatjahrs gemacht hat und ob es überhaupt möglich ist, direkt nach der Ausbildung bzw. nun im festen Vollzeit Arbeitsverhältnis ein Sabbatjahr zu machen (möchte mich um meinen kranken Vater kümmern).
Bitte keine Antworten wie „google es doch nach“ etc., sondern nur Erfahrungswerte bzw. Grundwissen bezüglich des Themas, da ich jetzt nicht wirklich viel Hilfreiches gefunden habe.
Falls es noch wichtig ist, ich wohne in Baden-Württemberg :slight_smile:

Ich danke euch!

Das hängt von deinem Arbeitgeber ab. Im öffentlichen Dienst kann man sich mehrere Jahre ein Sabbatjahr „ansparen“, indem man auf einen Teil des Lohns verzichtet. In der Freistellungsphase hast du dann ein Jahr frei, bist aber offiziell weiter angestellt, bekommst Lohn und auch Sozialversicherung. Das wird wahrscheinlich nicht „spontan“ direkt nach der Ausbildung gehen, aber der Ansprechpartner dafür ist dein Chef oder die Personalabteilung.

Bei anderen Arbeitgebern kann es möglich sein, sich für ein Jahr beurlauben zu lassen (ohne Lohn und Sozialversicherung).

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich für Pflege von Angehörigen zeitweise freistellen zu lassen:

  • Pflegezeit: Bei der Pflegezeit können sich Arbeitnehmer für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen bis zu insgesamt 6 Monaten freistellen lassen. Die Freistellung kann vollständig oder als Teilzeit erfolgen.
  • Familienpflegezeit: Bei der Familienpflegezeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, über einen Zeitraum von max. 24 Monate ihre reguläre Arbeitszeit auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden zu reduzieren.

Ein bisschen googeln wird dir vielleicht nicht erspart bleiben, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber auch nicht.

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Danke dir! Du hast mir sehr geholfen!