Ist es mögich, dass beim Jobcenter ein anderer Sachbearbeiter eingefordert werden kann, wenn dieser den Arbeitssuchenden auf Grund seiner Behinderung so deutlich angegriffen und diskriminiert hat, dass dieser daraufhin durch die psych. Belastung arbeitsunfähig wurde und Panikattacken bekommt, sobald er eine Einladung erhält, so dass er unfähig ist, zu erscheinen? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird durch einen Anwalt erfolgen. Wie sollte der Arbeitssuchende mit der Einladung umgehen, wenn er psychisch nicht in der Lage ist, ihr zu folgen, und noch arbeitsunfähig geschrieben ist? Wenn massive psychosomatische Beschwerden auftauchen, wenn der Betreffende nur daran denkt, zu jenem Sachbearbeiter zu müssen, wie Luftnot, Blutdruckanstieg, Erbrechen, Blackout?
Wenn ja, wie kann der Wechsel beantragt werden, durch wen und wo?
Antrag kann beim „Dienststellenleiter“ gestellt werden, auf §17 SGB X berufen.
Exakte Begründung bzw. Darlegung der Vorfälle/des Vorfalls sollte beigepackt werden, da ansonsten der Antrag wahrscheinlich erfolglos sein wird.
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen aus einem speziellen Betreuungsteam für Behinderte/Schwerbehinderte, werden diese Ausführung per se nicht als sehr glaubwürdig erachtet werden. Daher: so ausführlich wie möglich.
Können Termine nicht wahrgenommen werden, solte dieses mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Sollte das über einen längeren Zeitraum laufen, wird medizinische/psychologische Untersuchung durchs Amt veranlasst werden.
Termine kann man übrigens auch mit einem Beistand wahrnehmen, wenn man sich alleine unwohlfühlt oder wenn man ganz einfach Bock auf einen Beistand hat (§ 13 SGB X)
Hallo Grußloser,
Ist es mögich, dass beim Jobcenter ein anderer Sachbearbeiter
eingefordert werden kann,
Nein, nicht einfordern, man kann dies beantragen
wenn dieser den Arbeitssuchenden auf
Grund seiner Behinderung so deutlich angegriffen und
diskriminiert hat,
Wie kannst du Angriff und Diskriminierung mit Details beschreiben? Geschah dies einmalig oder wiederholt? Wenn Letzteres, über welchen Zeitraum?
dass dieser daraufhin durch die psych.
Belastung arbeitsunfähig wurde und Panikattacken bekommt,
sobald er eine Einladung erhält, so dass er unfähig ist, zu
erscheinen? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird durch einen
Anwalt erfolgen. Wie sollte der Arbeitssuchende mit der
Einladung umgehen, wenn er psychisch nicht in der Lage ist,
ihr zu folgen, und noch arbeitsunfähig geschrieben ist? Wenn
massive psychosomatische Beschwerden auftauchen, wenn der
Betreffende nur daran denkt, zu jenem Sachbearbeiter zu
müssen, wie Luftnot, Blutdruckanstieg, Erbrechen, Blackout?
Der zeitliche Ablauf erscheint mir unklar:
Erfolgte die Einladung, obwohl die AA bereits zu diesem Zeitpunkt im Besitz der AU-Bescheinigung war?
Wurde die AU-Bescheinigung ausgestellt, nachdem man die Einladung erhielt?
wie kann der Wechsel beantragt werden,
Schriftlich, persönlich bei direkten Vorgesetzten oder hier http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/…
durch wen
Durch den Betroffenen. Man kann auch Dritte mit Vollmacht ausstatten.
und
wo?
Bei der zutreffenden Dienststelle oder den vorgesetzten Dienststellen.
Hallo,
Erfolgte die Einladung, obwohl die AA bereits zu diesem
Zeitpunkt im Besitz der AU-Bescheinigung war?
Wurde die AU-Bescheinigung ausgestellt, nachdem man die
Einladung erhielt?
das ist letztendlich irrelevant, da inzwischen vermehrt die einfache AU-Bescheinigung nicht mehr als wichtiger Grund für die Nichtwahrnehmung eines Termins anerkannt wird, sondern eine spezielle Bescheinigung über die tatsächliche gesundheitliche Unfähigkeit, den Weg zurückzulegen bzw. ein Gespräch zu führen, verlangt wird: http://sozialberatung-kiel.de/2011/09/29/meldetermin…
Gruß
=^…^=
Danke für den Link, wird gleich mal durchgelesen.
Die AU besteht seit mehreren Wochen. Beim letzten Mal wurde diese einen Tag zu spät abgegeben, daraufhin erfolgte prompt die Einladung, obwohl noch wie vor AU vorliegt, und dem Amt auch vorliegt.
Unklar war bisher, was eine „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ ist; ob die sich rein auf das Fortbewegen bezieht, oder, wie in diesem Fall, auf eine psychosomatische Komponente…
Danke für die Antworten. Mir ist noch nicht ganz klar, ob eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nur auf Gehfähigkeit bezogen ist, oder auch auf psychosomatische Komponenten…
Meines Erachtens kann in allen Fällen, in denen es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, den Ort des Gesprächs zu erreichen oder überhaupt ein sinnvolles Gespräch zu führen, eine solche Bescheinigung ausgestellt werden. jemand mit akuten Panikattacken kann beispielsweise durchaus noch laufen, es ist ihm aber aufgrund seiner psychischen Situation nicht möglich, einen Gesprächstermin wahrzunehmen. Näheres erfährt man mit Sicherheit beim Arzt.
=^…^=