SACHBESCHÄDIGUNG – KONSTRUIERTER SCHADEN ZWECKS ABZOCKE
Hallo,
Allgemeine Frage zu einem Sachbeschädigungsfall.
Folgende Situation :
16 Jahre alter Jugendlicher macht Mutprobe, turnt in jugendlichem Blödsinn auf Auto herum (hechtet/gleitet über autodach); (in Begleitung anderer bekannter Jugendlicher; diese amüsieren sich, machen den Blödsinn selbst aber nicht). Mann (18 – 20 Jahre alt / Anwohner ) sieht das aus Wohnungsfenster und ruft die Polizei. Polizei kommt und stellt Jugendlichen zur Rede, der die Tat einräumt; befragt auch die umstehenden Jugendlichen und den Anrufer. Polizei begutachtet das Auto und macht Fotos vom Auto. Eine Woche später kommt ein Schreiben mit einer Anhörung der Polizei (nicht verpflichtend), um Angaben zum Vorfall zu machen – der Jugendlicher geht aber nicht hin. 6 Wochen später kommt ein Schreiben von der Geschäftsstelle des Amtsgericht. Es seien 500,- Euro Schadensersatz an den Autobesitzer – wegen „großflächiger Eindellungen“ des Autodaches zu zahlen. Sonst finde in 10 Tagen ein Prozess vor dem Zivilgericht statt. Die strafrechtliche Sache sei hingegen eingestellt.
Etliche Zeugen aufgeführt (jugendliche Bekannte des Beschuldigten; poliz. Anrufer und eine weitere dem Jugendlichen nicht bekannte Person.)
Ein Elternteil begutachtet 1 Tag nach dem Vorfall, unabhängig von polizeilichen Ermittlungen am Tage des Vorfalls, den „Schaden“ und macht Foto von leider schlechter Qualität.
Minimale kleinste Eindellung auf Dach (mm - Bereich / kaum mit bloßem Auge erkennbar), vermutlich von Rollsplitt oder heruntergefallener Kastanie und offenbar älteren Datums.
Es liegt offenbar ein Versuch des Autobesitzers vor auf Basis eines minimalen Alt-“Schadens“ und eines späteren Vorfalls (Jugendlicher),den er damit in Zusammenhang bringen könnte, eine Sachbeschädigung des Jugendlichen an seinem Auto zu „konstruieren“ um Geld vom Jugendlichen abzuzocken.
Wie kann Jugendlicher mit der Situation weiter umgehen ? Anwalt einschalten ? ( Anwaltskosten könnten Streitwert vielleicht auch übersteigen.) Eltern sind nicht im Rechtschutz. Können Eltern / Jugendlicher bei der Geschäftsstelle Akteneinsicht verlangen und als Zeuge (Elternteil) Angaben zum selbst begutachteten „Schaden“ machen ?
Was kann / sollte getan werden ?
Liegt nicht sogar ein Betrugsversuch des angeblich Geschädigten vor ? Kommunikation mit solcher Art von Leuten dürfte wohl auch kaum Sinn machen.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.