Servus
Das ist natürlich eine Dummheit gewesen, keine Frage, aber mit Sicherheit kein Beinbruch. Wir sprechen hier von 500 Euro. Das ist für jede Versicherung (sofern sie zahlt) kein Betrag, sondern lächerlich. Die Versicherung könnte es natürlich von dir zurück fordern. Das ist aber ein anderes Thema.
Kurz das Rechtliche:
Du und dein Freund habt diese Sachbeschädigung gemeinsam begangen in dem ihr arbeitsteilig vorgegangen seid. Jeder von euch hatte zu jedem Zeitpunkt die Herrschaft über die Tat, dh. jeder hätte die Tat zu jeder Zeit beeinflussen können. Also z.B. sagen „da mach ich nicht mit“, „nimm den größeren Böller“ usw… Rein Strafrechtlich seid ihr also Mittäter und Mittäter wird der komplette Taterfolg zugeschrieben. Also, habt ihr euch nach § 303 StGB strafbar gemacht.
Und ab hier wird es kompliziert:
Denn wer den Schaden zu begleichen hat, oder wer wie viel zu tragen hat, dass ist einzig und allein Sache der Versicherungen. Die sprechen sich miteinander ab und verhandeln kurz, wer wie viel Schuld hat. Dazu wird natürlich auch das polizeiliche Protokoll eingeholt und nach dem seid ihr beide gleich „schuld“ an dem Schaden. Hinzu kommt, dass wir hier von 500 Euro sprechen. Keine Versicherung (keine die ich kenne) macht bei 500 Euro rum. Das wird garnicht bis kaum geprüft. Damit will ich sagen, dass sich die Versicherung keine Arbeit mit eurem Fall machen wird und einfach sagt 50 / 50. Also du 250 Euro und dein Freund 250 Euro.
Aber, wie gesagt, dass ist individuell. Auch die Mutter deines Freundes, auch wenn sie bei der Polizei arbeitet (als was auch immer), kann das nicht von vorneherein sagen.
Deshalb meine Tendenz, jeder zahlt die Hälfte.
Gruß