Sachbeschädigung Mittäter will nicht zahlen

Hallo,

Ich bin 17 jahre alt und habe mit einem Freund in der Silvesternacht einen Postbriefkasten zersprengt, der Schaden betrug 500€.
Da von meinem Freund die Mutter bei der Polizei arbeitet meint sie das ihr Sohn nicht nicht 50% des Schadens übernehmen wird, da es mein Böller war der zu der Sprengung führe.
Die Tat lief so ab:
Wir hatten beide etwas getrunken, ich habe den böller in den Postkasten gehalten und losgelassen er hat ihn angezündet und den Briefkasten aufgehalten.
Dumme Idee das weiß ich selbst… :confused:
Nun ist meine Frage ob das von der Mutter nur einschüchterungsgelaber ist oder ob das wirklich stimmt das sie z.B nur 100 zahlen muss.
Danke für jede HILFREICHE Anwort.

Hey,

ja tolle Idee. Die Schadensregulierung hat nichts mit der Polizei zu tun. Als letzte Instanz muss ein Zivilgericht entscheiden, wer was zahlt. Letzendlich wird es bei deiner Schilderung auf die Hälfte hinauslaufen. Beide habt ihr ja den Schmarn angerichtet.

Viele Grüße

Ein Böller, der einen Postbriefkasten sprengen kann, war doch bestimmt kein normaler, zugelassener Feuerwerkskörper :wink:? Da kommt zur Sachbeschädigung noch der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz hinzu. Dort wird zu prüfen sein, wer das Ding denn nun tatsächlich „importiert“ und bei sich gehabt hat.

Wenn der Tatablauf so war, wie beschrieben, dann habt ihr die Sachbeschädigung gemeinsam begangen und haftet auch gemeinsam dafür.
Für die Schadensregulierung könntest du auf den Ausgang des Verfahrens warten. Die Sache geht ja an die Staatsanwaltschaft und dann wahrscheinlich vor das Gericht. Wenn ihr dort beide gleichermaßen verurteilt werdet, dann habt ihr rechtlich gesehen auch die gleiche Schuld und tragt den Schaden 50/50. Macht das Gericht Unterschiede, dann kann sich das nat. auch auf den Schadenersatz auswirken.
Es sieht übrigens vor Gericht wesentlich besser aus, wenn ihr bereits Reue gezeigt und Schadenswiedergutmachung geleistet habt.
Clever wäre es also eigentlich, wenn ihr (bei dem beschriebenen Tathergang) die Sache schon vor der Verhandlung aus der Welt geschafft hättet. Das funktioniert aber nur, wenn ihr euch einig seit.
Ich weiß ja nicht, wer von euch beiden die glorreiche Idee hatte. Aber es war dein Böller. Also einigt euch z.B. auf 300/200 Euro, bezahlt den Briefkasten und hofft auf eine mildere Strafe.
Wenn das nicht möglich ist, dann wie gesagt, die Verhandlung abwarten.

Vielleicht können Sie das beschädigte Teil selbst besorgen(Ebay) und montieren. Da wäre schon viel gespart.
Gefühlt denke ich, dass Sie den Hauptteil deswegen tragen müssten, weil es Ihr Böller war (Was ich nie zugegeben hätte)
Auf jeden Fall haben Sie viel gernt. Viel erfolg wünscht Jo

Die Sachbeschädigung habt ihr (wie geschildert) wohl beide gemeinsam gegangen. (Strafrecht)

Bei der haftungsrechtlichen Frage kann ich leider nicht helfen. Die Schadensregulierung ist in aller Regel nicht Sache der Polizei. Hier für gibt es Anwälte und Gerichte.

Hallo, das ist zivilrecht. Schadensersatz hat leider nichts mit Strafrecht zu tun. Strafrechtlich wären jedenfalls beide im Boot. Siehe

§ 25 StGB
Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Hallo,
das ihr beiden da großen Mist gebaut habt, wisst ihr hoffentlich selbst.
Zur rechtlichen Seite: das Ganze nennt sich Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Zur möglichen Strafe kannst Du dort selbst nachlesen.
Die Schadenswiedergutmachung hat mit der strafrechtlichen Seite nix zu tun. das ist ein zivilrechtlicher Anspruch des Geschädigten. Wenn keine freiwillige Wiedergutmachung des Schadens erfolgt, wird der Geschädigte vor dem Zivilgericht klagen. Dort wird dann entschieden wie die Schadenswiedergutmachung zu erfolgen hat. dazu kommen dann aber noch die Verfahrenskosten des Gerichtes und die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten. Dann wird die Sache richtig fett!
Empfehlung: Schnapp Dir deinen Freund (Freunde sollten auch zusammenstehen wenn es mal unangenehm wird), geht zum Geschädigten, entschuldigt euch und bittet gegebenenfalls um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wenn ihr das dann bei der Polizei bzw. beim Staatsanwalt kundtun könnt, sieht vielleicht auch die strafrechtliche Sanktion etwas milder aus.

Also, ab in die Spur… und Lehre daraus ziehen!

Dachsgruß

Servus

Das ist natürlich eine Dummheit gewesen, keine Frage, aber mit Sicherheit kein Beinbruch. Wir sprechen hier von 500 Euro. Das ist für jede Versicherung (sofern sie zahlt) kein Betrag, sondern lächerlich. Die Versicherung könnte es natürlich von dir zurück fordern. Das ist aber ein anderes Thema.

Kurz das Rechtliche:

Du und dein Freund habt diese Sachbeschädigung gemeinsam begangen in dem ihr arbeitsteilig vorgegangen seid. Jeder von euch hatte zu jedem Zeitpunkt die Herrschaft über die Tat, dh. jeder hätte die Tat zu jeder Zeit beeinflussen können. Also z.B. sagen „da mach ich nicht mit“, „nimm den größeren Böller“ usw… Rein Strafrechtlich seid ihr also Mittäter und Mittäter wird der komplette Taterfolg zugeschrieben. Also, habt ihr euch nach § 303 StGB strafbar gemacht.

Und ab hier wird es kompliziert:

Denn wer den Schaden zu begleichen hat, oder wer wie viel zu tragen hat, dass ist einzig und allein Sache der Versicherungen. Die sprechen sich miteinander ab und verhandeln kurz, wer wie viel Schuld hat. Dazu wird natürlich auch das polizeiliche Protokoll eingeholt und nach dem seid ihr beide gleich „schuld“ an dem Schaden. Hinzu kommt, dass wir hier von 500 Euro sprechen. Keine Versicherung (keine die ich kenne) macht bei 500 Euro rum. Das wird garnicht bis kaum geprüft. Damit will ich sagen, dass sich die Versicherung keine Arbeit mit eurem Fall machen wird und einfach sagt 50 / 50. Also du 250 Euro und dein Freund 250 Euro.
Aber, wie gesagt, dass ist individuell. Auch die Mutter deines Freundes, auch wenn sie bei der Polizei arbeitet (als was auch immer), kann das nicht von vorneherein sagen.

Deshalb meine Tendenz, jeder zahlt die Hälfte.

Gruß

Hallo,

als dies zur Anzeige gebracht wurde, stand dann dein Freund auch als Mittäter drin? Wenn ja, dann lass seine Mutter erzählen. Nur weil sie bei der Polizei arbeitet heißt das noch lange nichts. Denn dann wären wir ja nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich.

Okay?

Das ist eine rein zivilrechtliche Frage und hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Wenn es keine freiwillige Einigung über den Schadensersatz gibt, muss halt ein Richter die Aufteilung klären.
Es macht sich gut für den Strafprozess, wenn vorher der angerichtete Schaden bezahlt wird.
mfg.
W.

Wenn es so war wie von dir beschrieben und dein Freund das so auch bestätigt, weiß ich nicht, warum der Schaden nicht geteilt werden sollte.
Gruß
HH

Hallo!

Also ihr habt beide gemeinschaftlich gehandelt und da ist es definitiv so, dass auch beide für den entstandenen Schaden verantwortlich sind. Bedingung ist natürlich, dass es sich wirklich so abgespielt hat.

Hallo!

Ist natürlich keine gute Geschichte, aber ob die Mutter bei der Polizei ist oder nicht spielt im konkreten Fall keine Rolle.
Falls der Schaden nicht wiedergutgemacht wird, ist ein wesentlicher Grund für die Einstellung des Verfahrens oder ein Milderungsgrund für den Richter weg.
Mitgehangen, mitgefangen dürfte aus meiner Sicht (natürlich nicht rechtsverbindlich) hier 50:50 bedeuten, alles andere ist Humbug.
Lassen Sie sich von einer Stelle beraten wie zB in Österreich „Neustart“ für den außergerichtlichen Tatausgleich oder am Gerichtstag beim Bezirksgericht usw.
Oder zahlen Sie Ihre Hälfte an denjenigen der den Schaden reklamiert hat (gegen Bestätigung) und den Rest mit dem Polizistensohn soll das Gericht in die Hand nehmen.
Der Geschädigte wird dann ohnehin tätig werden, wenn der Schaden nicht zur Gänze bezahlt ist.

Hallo,
im Prinzip geht es hier ja um zwei Dinge: Die zivilrechtliche (der Schaden des Eigentümers) und die strafrechtliche Thematik (Sachbeschädigung).
Wenn Ihr beide gemeinschaftlich den Briefkasten gesprengt habt, so wie Du es beschreibst, klingt es für mich auch nach 50/50, was die Schadenstragung anbelangt. Dies setzt natürlich voraus, dass Dein Kumpel die Tat auch so schildert.
Gruß
NobbyNic

Sorry, dass ich erst so spät antworte. Die bisherigen Antworten sind nur teilweise richtig. Es stimmt, dass Schadensregulierung nichts mit der Strafe und dem Strafrecht zu tun hat.
In einem Fall, wie er von dir beschrieben ist, gilt nach dem Zivilrecht (hier das BGB) die GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG, nämlich §421 BGB. Das bedeutet, dass der Geschädigte (also die Post) sich heraussuchen kann, von wem sie den Schaden zahlen lässt. Wenn sie glaubt, dass sie von dir eher die Kohle eintreiben kann, weil du oder deine Eltern mehr verdienen, als die deines Kumpels, kann sie den kompletten Schaden von dir verlangen und dich auch verklagen. Kann natürlich auch dein Kumpel „der Dumme“ sein. Wie ihr beiden das untereinander ausmacht, kann dem Geschädigten völlig Wurst sein.
Hier der entsprechende Paragraf:
http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html
Entscheidend ist der Satz „so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern.“
„Der Gläubiger“ ist in deinem Fall der Geschädigte, also die Post.
„Leistung“ ist der Schadensersatz.

Im Klartext: ihr beide habt es versemmelt, ihr beide zahlt. Wie ihr das macht und wer wie viel zahlt, ist euer Problem. Der Geschädigte kann euch beide verklagen, oder auch nur einen von euch. Hauptsache, er kriegt den Schaden gezahlt.

Da erst das Strafverfahren abzuwarten ist nicht notwendig und dem Geschädigte oft auch nicht zuzumuten. Denn das Strafverfahren dauert Monate.