Hallo Leute, vor einem Jahr habe ich einen Standherd mit Anschluss von Otto gekauft. Vor kurzem hat er angefangen, nicht mehr zu funktionieren. Deshalb habe ich die Gewährleistung in Anspruch genommen. Der Techniker, der kam, stellte fest, dass die Elektriker, die für Otto arbeiten, den Anschluss falsch gemacht haben und dadurch die Kabel verschmort sind. Jetzt muss auch meine Herdanschlussdose ausgetauscht werden. Zusätzlich habe ich vom Techniker eine Rechnung über 115 € erhalten, weil das Problem nicht am Gerät lag. Was kann ich jetzt gegenüber Otto unternehmen? Sie haben mir großen Schaden zugefügt.
An Otto herantreten und die Kostenübernahme einfordern. Die 125 EUR muss Du gar nicht erst bezahlen, soweit Du tatsächlich Sachmängelhaftung/Gewährleistung geltend gemacht hast. Da ist Otto der Rechnung-Empfänger. Bei einer Garantie sähe das anders aus.
sorry, ist OT aber die Formulierung finde ich super:
YMMD
STOP
Wenn er den Techniker selbst beauftragt hat, schon.
Der Techniker ist doch über die Garantie beauftragt worden. So verstehe ich das. Nur dass der halt den Mangel nicht am Gerät festgestellt hat, sondern am falschen Anschließen als Ursache.
Genau ich muss es also zahlen oder
Also ich weiß nicht was du genau meinst aber, Der Standherd hat nicht mehr funktioniert und ich dachte es liegt am Gerät also habe ich die Gewährleistung beauftragt und die haben den Techniker geschickt. Und da das Problem nicht am Gerät lag und somit nichts für die Gewährleistung war habe ich die Rechnung bekommen.
Die Du dann aber wieder beim Händler einreichen kannst, weil die von ihm beauftragten Monteure (bzw. der von ihm beauftragte Elektriker) das Gerät falsch angeschlossen haben. Gerade weil hier Fachpersonal im Spiel war und gerade weil insbesondere bei Herden a) bekannt ist, dass man beim Anschließen aufpassen muss und b) eine Anleitung zum Anschließen beiliegt, muss sich der Auftraggeber des Fachpersonals (also der Händler) das Fehlverhalten, das zum Schaden führte anrechnen lassen und für den entstandenen Schaden aufkommen.
Stimmt. Das habe ich überlesen.
Ich würde die Rechnung einfach mal bei Otto einreichen. Idealerweise hat der Techniker das quittiert, dass Ursache der falsche Anschluss war. In jedem Fall schilderst du den Fall ergänzend.
Und dann wartest du ab, was passiert. Im Zweifel machst du dir ganz ohne Grund Gedanken.
Bedeutet dass Otto dir gegenüber im Rahmen der Sachmängelhaftung aufkommen muss. Unter die Sachmängelhaftung fallen auch Fehler des Monteurs.
(Anmerkung: Die Monteure sind nicht bei Otto beschäftigt. Otto beauftragt in der Regel Hermes für die Montage. Aber für dich als Käufer ist das egal.)
Bedeutet dass Otto den Servicetechniker beauftragt hat. Otto ist dann der korrekte Rechnungsempfänger.
Ein „Service erstmal bezahlen und dann vom Verkäufer zurückholen“ ist zwar rechtlich vorgesehen, ist aber für den Käufer regelmäßig"stressig".
Achte auf jeden Fall darauf, dass der Monteur das auch schriftlich so eindeutig formuliert mitteilt.
Findet ihr nicht auch, es wäre erst mal festzustellen, wer die Rechnung überhaupt gestellt hat?
Der schrieb:
„Deshalb habe ich die Gewährleistung in Anspruch genommen. Der Techniker, der kam“
Gewährleistungsansprüche macht man regelmäßig beim Händler geltend.
Dieser wiederum hat das Recht, unberechtigte Ansprüche abzuweisen.
Der Kunde (ich hab auch mal für solche Kundendienste gearbeitet) bekommt bei Auftragserteilung sogleich gesagt, dass wenn die Störung von außerhalb kommt oder selbstverschuldet ist, der Einsatz kostenpflichtig ist.
In dem Getriebe dreht sich jetzt noch der Typ , der den Herd einst anschloß. Sicher auch vom VK geschickt, deshalb muss letzterer um Klärung angerufen werden.
Korrekt … nur ist er gegenüber dem Händler - nicht dem Kundendienst - kostenpflichtig. Alles andere wäre Garantieabwicklung und nicht Sachmängelhaftung.
… und genau dieses Detail würde ich mir zunutze machen (soweit sich due Situation tatsächlich so verhält, wie sie hier wirkt)