Sachbeschädigung von Staatseigentum

Hi!

Ein Kumpel von mir hat einen für Werbung gedachten Glaskasten (weiß nicht, wie das sonst heißt) an einer Straßenbahnhaltestelle mit einem zuvor auf dem Boden gefundenem Schraubenschlüssel kaputtgemacht (Glas und Plastik zertrümmert). Er war stark alkoholisiert. Als die Polizei kam, hat er jedoch kooperiert, keinerlei Faxen gemacht und sich zusammengerissen. Der Polizist meinte, er bekäme eine Anzeige. Er bereut die Tat, steht dafür gerade und ist bereit den Sachschaden zu bezahlen.

Hat jemand vielleicht eine Ahnung wie hart wohl seine Strafe ausfallen könnte? Ist eine Anzeige notwendig oder könnte sie evtl. doch fallengelassen werden, wenn er den Schaden bezahlt? Besteht bei einer Straftat dieser Art die Gefahr eines Eintrags ins Führungszeugnis? Wie teuer könnte das werden?

Mfg

Hallo,

leider kann ich dazu keine Antwort geben.

Gruß - Michel