Sachkundeprüfung gemäß §34 a

Hallo Leute,

irgendwie hat man mir einen Floh ins Ohr gesetzt. Am Wochenende gehe ich gerne mal in meine Stammkneipe einen trinken. Da ich recht groß bin und auch mal Kampfsport betrieben habe, hat die Wirtin mich schon öfter gebeten dort ein bisschen für Ruhe zu sorgen wenn es zu Auseinandersetzungen kam. Irgendwann hieß es immer öfter ich solle als Türsteher arbeiten. Habe das nie ernst genommen, aber als ich neulich eine Annonce in der Zeitung sah, kam ich schon ins Grübeln. Da werden Aushilfen auf 450€ Basis gesucht. Das passt mir sehr gut, da ich hauptsächlich studiere und dies nebenbei tun könnte.

So nun endlich die Frage^^ Habe mich informiert und gesehen, dass ich diese sehr teure Sachkundeprüfung nach §34 brauche. Allerdings finde ich in einem Punkt stets widersprüchliche Angaben.
Brauche ich die bestandene Prüfung auf jeden Fall VOR der Bewerbung, oder kann ich sie PARALLEL zu meiner Tätigkeit machen? Habe zwar auch beim entsprechenden Unternehmen nachgefragt, aber als Antwort kam nur, dass ich mich einfach bewerben soll.

Wäre echt super nett wenn da jemand etwas wüsste.
Vielen Dank :smile:

Hi

zunächst Ja : Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit im öffentlich zugänglichen Bereich braucht man die Sachkundeprüfung .
Die Prüfung selber ist aber nicht "sauteuer " denn die Prüfung kostetete im Jahre 2010 150,- Euro ( leider kein aktueller Betrag , da ich seit 2 Jahren den Job an den Nagel gehängt habe )

Teuer kann der dazugebuchte Lehrgang sein , der sich 14 Tage zieht und damals um 600,- Euro kostete , aber zur Prüfungsteilnahme ist der nicht unbedingt Pflicht .

Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit , angestellt bei einer Sicherheitsdiensfirma , wirst du nicht herum kommen zur Bewebung die Sachkunde vorzulegen.
Es gibt einige Sicherheitsdienstfirmen die stellen Fachkräfte ein , die nur eine Unterweisung nach 34a haben ( ca 400,- Euro ) und Sie dann als 3te oder 4te Person zur Einarbeitung 2 - 3 mal mit zur Disko nehmen um den Mitarbeiter den Job zu zeigen.
Dieses handeln ist so Grauzone , wird geduldet wenn der Arbeitgeber im Streitfall nachweisen kann , das die Tätigkeit von einem mit Sachkundeprüfung überwacht wurde .

Als „Türsteher“ aber angestellt als Mitarbeiter der Disko gibt es eine Grauzone , denn der Inhaber kann jedem , es heisst ja auch „Jedermannsrecht“ das Hausrecht übertragen , also dem Barkeeper und auch der Putzfrau
Der Mann an der Tür vetritt ja nur das Hausrecht und da das Hausrecht immer der Inhaber hat , kann er es professionellen Personen , also einer Security oder irgend jemand übertragen.   
Im Streitfall ist man aber ohne das Fachwissen der Sachkundeprüfung ziemlich am A…

Also wenn dein Diskobesitzer meint du wärest an der Tür gut und er dich für den Job einstellen will , dann kann er das tun ohne jeglichen Nachweis der Fachkenntniss, jedoch darf dann im Arbeitsvertrag nicht Fachkraft für Schutz und Sicherheit , Ordner , Security oder ähnliches stehen , sondern beispielweise Hausmeister

Eine Security Firma die etwas auf sich hält und kein schwarzes Schaf dieser Branche ist , will zur Bewerbung wenigstens die Unterweisung 34a sehen ( sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugniss )  

gruss

Toni

Hallo,

jedoch darf dann im
Arbeitsvertrag nicht Fachkraft für Schutz und Sicherheit ,
Ordner , Security oder ähnliches stehen ,

Doch, ist nicht verboten. Dies ist kein reglementierter Beruf. Du kanst sicher deine Meiung mit rechtlichen Grundlagen begründen?

Gruß
Otto