Sachmängelhaftung bei Obstbäumen

Hallo,

gesetzt den Fall, man hätte sich im Herbst 2020 von einer Baumschule eine Kirsche in den Garten pflanzen lassen. Nun würde diese Kirsche im Frühjahr 2021 deutliche Anzeichen eines verbreiteten Pilzbefalls zeigen. Wäre dies ein Mangel den die Baumschule zu beheben hätte?

Soweit ich die Lebensweise des Pilzes verstehe überwintern die Sporen in den Zweigen. Aus meiner Sicht wäre der Baum also schon befallen gepflanzt worden. Ich habe aber keine Vorstellung, wie die Rechtssituation bei Pflanzen aussehen kann, weil sicherlich auch andere -Einflüsse eine Rolle spielen könnten, die durchaus der „Halter“ zu verantworten hat.

Der Halter nicht aber durchaus die diesjährige Wetterlage., die so nass war wie schon lange nicht mehr. Da bist nicht nur Du es der über Pilzbefall an Bäumen und Sträuchern etc. klagt.
Wahrscheinlich meldet sich unser April… auch noch dazu und wird das dann ganz genau erklären. ramses90

Wenn die Sache schon im Frühjahr aufgefallen ist, hättest Du natürlich die ersten sechs Monate nach Kauf/Anpflanzung nutzen sollen. Denn ohne besondere Regelung muss nur in dieser Zeit der Gewährleistungspflichtige den Nachweis erbringen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat. Da hätte man also ggf. noch etwas machen können, weil es natürlich schwer ist nachzuweisen, dass der Baum nicht schon gleich verpilzt geliefert worden ist. Nach dem ersten halben Jahr müsstest hingegen Du den Nachweis erbringen, dass dieser Pilzbefall schon bei Lieferung/Pflanzung vorhanden war. Das wird Dir aller Voraussicht nach nicht gelingen.

Der Baum wurde im November gepflanzt - da waren die Blätter schon gelb. Aufgefallen, dass da was komisch aussieht ist dann eigentlich er im April/Mai als er das neue Grünb bekam und da haben wir an Pilze noch gar nicht gedacht.

Ist dann halt dumm gelaufen. Jetzt noch den Nachweis zu erbringen, dass definitiv dieselben Pilze schon bei Pflanzung vorhanden waren, wird Dir kaum gelingen.

Naja, ich hab die Baumschule freundlich angeschrieben den Sachverhalt geschildert und angefragt, ob sie sich der Sache annehmen würden - und sie haben gesagt, dass die das auf Kulanzbasis machen würden.

Es zeigt sich wieder einmal, dass man mit freundlich nachfragen im Zweifel erstmal weiter kommt.

So oder so, danke für den Input. Mir ging es vor allem darum erstmal grundsätzlich zu klären, wie das bei einem Baum grundsätzlich funktionieren könnte.

Servus,

hängt tatsächlich vom Pilz ab und geht eigentlich nur bei Pilzen, deren Mycel sehr langsam wächst, so dass man vom Zustand heute eindeutig darauf schließen kann, dass der Pilz bereits vor einem 3/4 Jahr in dem Baum lebte. D.h. faktisch nur bei Stielporlingsverwandten, Zunderschwamm und sowas.

Wenn man sich mit dem Baumschuler richtig in die Hörner kriegt, könnte dieser noch auf Mitverschulden des Geschädigten (§ 254 BGB) aufmerksam machen (ich weiß nicht, ob dieser im vorliegenden Zusammenhang eine Rolle spielt) und ihn fragen, weshalb er nicht die bei Steinobst routinemäßig übliche Austriebsspritzung mit Netzschwefel vorgenommen hat.

Schöne Grüße

MM

Aber ist das hier nicht ein typischer Fall von § 477 BGB 2. HS?

Ich bin nun kein Mykologe, aber der Geist des Gesetzes ist es m.E. nicht, dem Verkäufer eines freistehenden Baumes pauschal die Verantwortung für jede Infektion und jeden Befall zuzuweisen. M.E. sprechen sowohl die Art des Mangels als auch des Gegenstandes gegen die Vermutung des 1. HS.