Hallo
Ich habe vor 6 Monaten eine Drucker verkauft.
Vor ein paar Tagen meldete sich der Käufer der Drucker sei defekt.
Ich habe den Drucker als Neugerät verkauft, mit 24 Monaten Garantie was ja normal ist.
Also lies ich den Drucker wieder bei dem Kunden abholen.
Dieser verpackte allerdings den Drucker ohne jegliche Polsterung in einem Karton so das dieser durch den Transport noch einen weiteren unreperablen Defekt bekamm.
Eine Schadensmeldung an das Versandunternehmen ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Schließlich hat der Kunde den Drucker nicht ausreichende genug sicher verpackt.
Da ich durch diese defekt keinen Garantieantrag stellen kann da würde ich dem Kunden den Kaufpreis zurückzahlen, allerdings eben nicht den vollen.
Welche vorgehensweise wäre hier am besten?
Er sendete den Drucker auch ohne Netzteil zurück und HP Netzteil sind auch nicht grad billig.
Ich hätte den defekt durch den Versand, das defekt Netzteil und eben die Dauer der Nutzung vom Neupreis abgezogen und diesen Betrag dem Kunden zurückbezahlt.
Ist sowas haltbar??
Danke für eine kurze Info.
Frage nur weil ich so einen Fall eigentlich noch nie hatte.
Hallo!
Das ist aber Dein Problem als Händler!
Dann muss man dem Kunden bei Mängelanzeige eben Transportverpackung zuschicken,denn es kann nicht verlangt werden,die Verpackung für den Fall der Fälle aufzubewahren.
Das Transportrisiko trägt nicht der Kunde,wenn er etwas berechtigterweise reklamiert.
MfG
duck313
hi,
Dann muss man dem Kunden bei Mängelanzeige eben
Transportverpackung zuschicken,denn es kann nicht verlangt
werden,die Verpackung für den Fall der Fälle aufzubewahren.
die Originalverpackung verlangt doch keiner. es geht doch nur um vollständig und transportsicher.
Würde die Verpackungspflicht des Kunden hier nicht ebenso greifen wie bei einem Widerruf?
ist die Entscheidung ‚Verpackungskosten sind keine Rücksendekosten‘ nicht mehr aktuell?
grüße
lipi