Sachverständiger: Anlaufstelle? Wer trägt die kosten?

Hi Leute!
Ich habe ziemliche Probleme mit meinem Vermieter wegen einem Schaden in der Dusche. Kurzfassung: Ein Scharnier an der Tür ist gebrochen, die Sanitärfirma sagt es ist Materialermüdung, mein Vermieter ist aber der festen Überzeugung, dass das Scharnier durch Gewalteinwirkung gebrochen ist (er sagt, ich habe dagegen getreten). Ich habe natürlich nicht dagegen getreten, das habe ich ihm auch gesagt, er glaubt mir aber nicht und will deshalb keine Reparatur übernehmen. Jetzt brauche ich einen Sachverständigen und würde gern wissen, wie ich da vorgehen muss. Such ich mir da einfach einen über die gelben Seiten? Oder gibt es da spezielle Anlaufstellen, z.B. über die Handwerkskammer? Und wer trägt die Kosten für so einen Sachverständigen? Muss ich den bezahlen? Oder muss der Vermieter dafür aufkommen? Ich bin der Meinung, dass er mir einen Schaden nachweisen muss, wenn er der Meinung ist, dass ich was kaputt gemacht haben soll. Sehe ich das richtig?

Hallo,

einfache Lösung: Geh zum Mieterschutzverein. Das ist deren täglich Brot.

Gruß,
Steve

Hallo gibt es bei Euch eine Rechtschutz Versicherung , dann besteht kein Problem.
viele Grüße noro

Vielen Dank für den Tipp.

Dein Vermieter hat ziemliche Probleme mit seinem Mieter. Dieser denkt ueber extrem kostensteigernde Massnahmen im Zusammenhang mit einer Kleinreparatur nach, die er am liebsten durch den Vermieter bezahlen lassen moechte. Wer Kleinreparaturen von Teilen im unmittelbaren Zugriff des Mieters zahlt, koennte im Mietvertrag zu lesen sein. Die eigentliche Frage ist, wie wird er seinen (in dieser Art denkenden) Mieter los.

Wobei die Kleinreparaturklausel auch nur bis zu einem jährlichen Betrag von ca. 100€ + MwSt. greift.
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-im-mietvertrag/ ramses90

Ja, das ist so korrekt.

Und deshalb sollte man sich auch keine Gedanken über einen (eigenen) Gutachter machen.

a )Verlange die Reparatur, setze dazu eine angemessene Frist

b )Ist die Dusche nicht mehr (voll) nutzbar, mache eine Mietminderung gelten (unbedingt beraten lassen, ob der Mangel so schwerwiegend ist, etwa, wenn es nun erheblich rausspritzt )

c) kündige an, verstreicht die Frist lässt Du die Duschtür selbst reparieren und ziehst diese Kosten von Miete ab

das mit der "Kleinreparaturklausel " im Vertrag hast Du ja sicher bedacht.

MfG
duck313