Sagt die Ärztin meiner Mutter, dass ich die Pille nehme?

Ich bin 13 Jahre alt und da ich noch so jung bin hab ich nun Angst, dass die Ärztin meiner Mutter sagt, dass ich die Pille nehme. Meine Mutter ist auch Ärztin und die beiden haben dadurch bestimmt öfters Kontakt. Ich weiß, eigentlich zählt doch Schweigepflicht, aber auch wenn ich erst 13 bin?

Wenn ich mich recht entsinne, darf die Pille ohne Einverständnis der Eltern erst ab 14 Jahren verordnet werden …

Mal ganz abgesehen von den möglichen rechtlichen (!!) Konsequenzen für jemanden, der mit dir schläft …

Gruß
HH

Es geht da nicht um feste Altersgrenzen, sondern die subjektive Einschätzung der Ärztin zu deiner „Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit“, also -grob gesagt- um deinen Reifestand.

Ich würde meinen, wenn die Ärztin dich bereits für einsichtsfähig genug gehalten hat, dir ohne Einbezug der Eltern die Pille zu verschreiben (so verstehe ich dich), dann muss sie sich auch an ihre Verschwiegenheitsverpflichtung halten. Entweder beides nicht (weil nicht einsichtsfähig) oder beides schon (weil einsichtsfähig) , aber nicht einmal so, einmal so.
Das wird deine Ärztin auch wissen, und die Verschwiegenheitsverpflichtung ist etwas, das die Ärzte schon sehr sehr ernst nehmen.
Da sind wir (ich bin der gleichen Verpflichtung unterworfen) im übrigen schon geübt darin, dass uns das auch Kollegen gegenüber nicht so einfach rausrutscht.

Aber du solltest deiner Ärztin ruhig selbst deine Angst mitteilen, sie könnte es deiner Mutter sagen. Wenn sie nicht ganz dämlich ist, dann wird sie das gut verstehen und dich beruhigen können.

Gruß
F.

Hallo !
Die ärztliche Schweigepflicht ist auch bei Minderjährigen einzuhalten, allerdings erst ab dem 15. Lebensjahr.

Davor darf die Ärztin mit Deiner Mutter über Behandlung und verordnete Medikamente reden, ohne sich strafbar zu machen. Ob sie es allerdings auch wirklich tut, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Zudem solltest Du Dich fragen, ob die Einnahme der Pille nicht schon etwas ist, worüber Du mal mit Deiner Mutter reden solltest. Sex in dem frühen Alter bzw. auch die Einnahme eines Hormonpräparates sind aus meiner Sicht schon ein Gespräch wert !

Gruß Kai

Nachdem jetzt gleich zwei Altersgrenzen im Thread genannt wurde, möchte ich meine Aussage nachträglich belegen, dass das Alter natürlich ein wichtiger Aspekt ist, man aber nicht von einer fixen Altersgrenze sprechen kann:
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/06_Behandlung_von_Patienten_Pflichten_Empfehlungen/35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Bei Minderjährigen kann
zwar eine Offenbarung an die Eltern gerechtfertigt sein. Sie muss jedoch sehr sorgfältig abgewogen
werden. Es ist bei der Abwägung darauf abzustellen, ob der Minderjährige in der Lage ist
seine gesundheitliche Situation, also die Schwere der Erkrankung und die Risiken einer etwaigen
Behandlung, selbst einzuschätzen. Wenn der Minderjährige die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsreife
hat, ist sein Wunsch auf Geheimhaltung auch gegenüber den Eltern zu respektieren.

Hallo,

ich frage mich, ob eine Ärztin, die einer 13-Jährigen den konsequenten Eingriff in ihr noch lange nicht voll entwickeltes und ausbalanciertes Hormonsysthem ermöglicht, die nötige geistige Reife für diesen Beruf hat.

Wenn Frauen offensichtlich impotent sein könnten, wäre die Pille vom Markt.

Gruß, Paran