hallo,
ein lebenslauf sollte lückenlos sein. eine lücke ist ein zeitraum, der über ca. acht wochen hinaus geht, genau definiert ist die länge nicht.
da man ja nun gelebt hat und die zeit nicht mehr zurück drehen kann, ist es so, wie es ist und der hinweis in bewerbungsratgebern, man soll möglichst eine lückelose karriere nachweisen, ist unsinnsig, denn man müsste das einem schüler sagen, der seine karriere beginnt.
also, ihr vater hat durch diese saisonarbeit nun mal lücken. zu diesen kann und MUSS er auch stehen. diese sind arbeitsbedingt aufgrund seines berufes. ein personaler, der den lebenslauf prüft, erkennt dies sofort und würde misstrauisch werden, wenn es für diese zeiträume keine vernüftige erklärung gibt.
ihr vater wird doch sicher arbeitszeugnisse haben oder sonstige offizielle nachweise, dass er wegen der auftragslage und nicht wegen seiner fähigkeiten enlassen wurde. dass er ja immer wieder eingestellt wurde, spricht ja für ihn und seine leistungen. das kann man dann so darstellen, dass sich ihr vater schnell bei neine arbeitgebern einleben und schnell leistung bringen konnte.
diese phasen der arbeistlosihkeit müssen sie also erwähnen zeitlich korrekt z. b. 11/2011 - 04/2012. nicht auf den tag genau. vermeiden sie unbedingt die worte „arbeitslosigkeit“ oder „arbeitslos“, auch wenn es wahr ist. sie sind zu negativ. man muss leider alles beschönigen. schreiben sie z. b. „berwerbungsphase“. falls ihr vater in dieser zeit irgendwelche berufsrelevante qualifiktaionen erworben hat - vll. ein fahr- sicherheitstrainig beim adac, denn erwähnen sie das. es zeugt davon, dass er in der arbeistlosigkeit nicht tatenlos war… einigermaßen nützliche infos sollten sie auch bei der arbeitsagentur bekommen. also nochmal: die zeiten müssen aufgelistet werden mit monat und jahr, die zeiträume müssen - teils phantasievoll (auf die wortwahl kommt es an)- gefüllt werden mit tätigkeiten und ihr vater sollte belege (zeugnis, empfehlung)von arbeitgebern haben oder sich noch austellen lassen und den unterlagen beilegen.
viel erfolg.
mk