Hallihallo,
weil jetzt ja wieder so viel im Zuge des Tebartz-van Elst Skandals über Kirchenaustritte in Limburg berichtet wird, wollte ich mal eine kirchenrechtliche Frage stellen. Ich überspitze ein jetzt mal ein bisschen bewusst meinen Gedankengang:
Wenn beispielsweise ein Katholik aus Luxemburg nach Deutschland kommt, muss er ja keine „Gebühr“ bezahlen, um ein Sakrament empfangen zu dürfen. Umgekehrt dürfte ein Deutscher, der aus der Kirche ausgetreten ist, also nach Luxemburg fahren und dort auch alle Sakramente empfangen, oder nicht?
Gesetzt den Fall jemand tritt in Deutschland aus der Körperschaft öffentlichen Rechts aus, hat dann das Sakrament weltweit keine Gültigkeit mehr?
Was ist mit Ausländern, die kurzzeitig in Deutschland wohnen, die hier aus der Kirche austreten und dann wieder in ihre Heimat ziehen? Sind sie dann auch exkommuniziert?
Eigentlich schon, oder?
Aber dann wäre die Gebühr für eine Sakramentenspende ja indirekt an die Nationalität gekoppelt oder zumindest an den Wohnsitz. Und mit Sakramentenspende meine ich nicht nur Eucharistie sondern die ganze Palette wie auch Heirat etc.