Hallo,
ich wollte mal wissen ob es rechtlich zulässig ist, dass meine Freundin fast jede Woche auch samstags arbeiten muss? Sie ist Friseurlehring im 2. Ausbildungsjahr und 18 Jahre alt. Sie arbeitet immer 8 Stunden und meist nur Spätschicht, weil Leute fehlen. Auch das finde ich eine Frechheit. Mein Hauptproblem geht aber um ihre Schulwochen. Wenn sie 5 Tage die Woche Berufsschule hat (auch meist 7 Stunden am Tag), dann muss sie trotzdem noch samstags im Salon arbeiten gehen. Ist das zulässig? Ich dachte wenn man Schule hat, dann hat man NUR Schule in dieser Woche?
Bitte um Aufklärung.
Hallo MiezeCN,
ja, die Samstagsarbeit ist zulässig. Ihre Freundin ist 18 Jahre alt und damit volljährig. Wäre Sie dies noch nicht der Fall, wäre aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine schriftliche Zustimmung der Eltern zur Samstagsarbeit erforderlich. Alledings dürfte bei Minderjährigkeit des Auszubildenden die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten (§6 Punkt 1 Ausbildungsvertrag).
Zur Freistellung zum Zwecke des Besuchs der Brufsschule heißt es im Ausbildungsvertrag (§2 Punkt 5) „Der Ausbildende (Arbeitgeber) verpflichtet sich, den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Besuch von angeordneten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte anzuhalten und freizustellen.“ Da am Samstag im Allgemeinen keine Berufsschule stattfindet, muss der Ausbildende den Azubi aufgrund des Arbeitsvertrages NICHT zwingend freistellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen mit dieser Information. Weitere Informationen zu Themen des Rechts, des Marketings und Managements von Friseursalons finden Sie auf unserer eLearning-Website für Friseure:
http://www.Friseur-Unternehmer.de
Viele Grüße
Guido Scheffler
Hallo MiezeCN,
die Samstagsarbeit ist nach meinem Wissen zulässig, wenn dafür ein freier Arbeitstag gewährt wird. Deine Freudin ist 18. Jahre alt und fällt nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. D.h. auch Spätschicht ist zulässig. Je nach Bundesland beträgt die Wöchendliche Arbeitszeit 40. Stunden Schulstunden sind normalerweise 45 Min oder meinst Du volle Stunden? In der Regel ist es Zulässig, wenn der Azubi 18. Jahre alt ist, nach dem Untericht zu Arbeiten.
Wenn deine Freundin der Meinung ist, Sie wird nicht gerecht behandelt, sollte Sie sich an den Lehrlingswacht der Kreishandwerkerschaft oder an die Hanwerkskammer ( Ausbildungsberater ) wenden.
Gruß
R. Friseur
Die Frage ist einfach aber auch kompliziert…
Das Hauptproblem ist das deine Freundin Lehrling ist und deshalb nicht einmal Samstags arbeiten darf…
In der Schweiz ist dies so geregelt das nur auf Anfrage und im Gegenseitigem Einverständniss Samstags zu Arbeiten…
Die Berufschule wird vom Lehrmeister bezahlt das ist sicherlich klar aber selbst bei personalmangel sollte ein Samstag im Monat reichen…den Schliesslich ist ein Lehrling ein Lehrling und Lernt
Ich habe darin Erfahrung und kan euch nur diesen Tipp geben
Samstags Arbeiten ist Kein muss…
dafür kommt es zu Bonus im Lehrlingslohn
Verehrter User, leider kann ich hier nicht helfen …