Hallo!
In unserer Firma steht demnächst eine Art Inventur an, die nur Aufgrund eines neu eingeführten Programmes zurück zu führen ist und lediglich dazu dient die Waren von Papier in das Programm einzulesen.
Hierzu möchte der Chef, dass dies von Freitag Mittag (nach der regulären Arbeitszeit), Samstgas und ggfls. auch Sonntags statt findet.
Laut Arbeitsvertrag muss ich meinen Stunden nur innerhalb der Wochentage Mo-Fr. ableisten.
Ausserdem sollen diese Stunden nur als unbezahlte Überstunden notiert werden…
Daher meine Fragen:
- Muss ich am Samstag und/oder Sonntag anwesend sein?
- Ist die einfache berechnung an Überstunden rechtens, bzw. muss hier die doppelte Anszahl aufgeschrieben werden?
Vielen Dank im voraus!
Dennis B.