Samstagsarbeit im Urlaub tauschen?

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem inhabergeführten Industrieunternehmen ohne Tarifvertrag. Wir haben eine 5 Tage Woche (Mo.-Fr.) und alle zwei Wochenenden einen Samstagdienst (von 8-14 Uhr - in 2 Teams à 3 Personen aufgeteilt). Dieser wird nicht gesondert durch Freizeit oder durch ein Gehalt vergütet. Nun möchte unser Chef, dass wir den Samstag, der in unseren Urlaub fällt, mit einem Kollegen tauschen, damit immer eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern samstags anwesend sind. Für den Samstag müssen wir keinen Urlaub beantragen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies rechtens ist? Nach meinem Verständnis würde ich den Urlaubssamstag doppelt rausarbeiten - in dem ich diesen nach oder vor meinem Urlaub für meinen Tauschkollegen antreten muss.

Habt ihr eine solche Erfahrung schon einmal gemacht? Kennt ihr ggf. die entsprechenden Gesetzestexte?

Vielen Dank!

Hallo,

Deine Frage ist nicht so ganz eindeutig zu beantworten, da ihr offenbar ein ziemlich exotisches Arbeitszeitmodell habt und auch bei der Urlaubsbeantragung bzw. -gewährung seltsame Regeln.

Habt Ihr denn für die Samstagsarbeit unter der Woche einen ersatzfreien Tag ? Oder habt Ihr tatsächlich eine 5,5 Tage-Woche?

Und wie wird eigentlich die Samstagsarbeit bei AU vergütet ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

wir haben lt. Vertrag eine 5 Tage Woche - die besagten Samstage kommen zusätzlich on top. Den zusätzlichen Arbeitstag bekommen wir in keiner Weise vergütet.
Die Samstagsdienste laufen auch nur in der Saisonzeit - bedeutet von März bis Ende Oktober. In der anderen Zeit fällt der Samstagsdienst komplett weg.

Für die Samstagsdienste müssen wir uns nicht krank schreiben lassen - demnach wird auch keine AU vergütet.

Danke.

Die Sache ist in der Tat etwas kurios. Aber jetzt mal so rein mathematisch:
Du hast konkret Samstagsarbeit, machst aber Urlaub, und brauchst hierfür keinen Urlaubstag zu opfern. Dann stehst Du Dich besser, als bei echter Samstagsarbeit, die dann auch erfordern würde, dass Du für den Samstag Urlaub nehmen müsstest.
Du hast konkret Samstagsarbeit, machst aber Urlaub, und musst daher einen Urlaubstag für den Samstag opfern. Das wäre die „normale“ Regelung einer Samstagsarbeit. Das ist hier der Maßstab.
Das bedeutet dann aber auch: Du hättest Samstagsarbeit, machst Urlaub, brauchst hierfür keinen Urlaubstag zu opfern, sondern arbeitest den Samstag dann an einem anderen Samstag. Dann stehst Du Dich nicht besser und nicht schlechter, als bei echter Samstagsarbeit. Insoweit verstehe ich nicht ganz, warum Du meinst, den Samstag dann „doppelt raus arbeiten“ zu müssen?

Das wäre doch nur dann der Fall, wenn Du für die an sich fällige Samstagsarbeit einen Urlaubstag nehmen müsstest (bis hierhin noch OK), und dann trotzdem einen zusätzlichen Samstag arbeiten müsstest. So ist es bei Euch aber offenbar gerade nicht. Statt dessen sind die Samstage in Bezug auf den Urlaub „neutral“, und wenn die Arbeitsleistung an einer gewissen Zahl von Samstagen zulässig vereinbart ist, dann muss sie dann eben alternativ erbracht werden.

Hallo,

Ihr leistet also regelmäßig alle 14 Tage unbezahlte Mehrarbeit ? Und da ist noch niemand im Betrieb auf die Idee gekommen, daß mal juristisch (arbeitsrechtlich) prüfen zu lassen ?
Steht was zu unbezahlter Mehrarbeit in Deinem Arbeitsvertrag und falls ja, was ?

Gibt es in Eurem Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

Dein Posting ist insofern Quatsch, da bei vergüteter regelmäßiger Samstagsarbeit zusätzlich zur 5-Tage-Woche diese auch bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden müßte.

&Tschüß
Wolfgang

Ich weiß nicht, warum Du immer so reflexartig auf meine Postings anspringst? Genau dieses Thema habe ich doch hier angesprochen!

Ich habe gerade noch mal über deine Antwort nachgedacht. Offenbar gehst Du davon aus, dass hier der Mindesturlaubsanspruch aufgrund der inoffiziellen Samstagsarbeit unterschritten wird. Das könnte natürlich ein Thema sein, muss es aber nicht zwingend. Dazu müsste man mehr zu den konkreten Regelungen wissen.

Hallo,

ich reagiere deswegen so, weil du mE zwei wesentliche Gesichtspunkte völlig außer Acht läßt.

Zum Einen, wie schon geschrieben, kann hier durchaus faktisch eine Verlängerung der 5-tage-Woche auf eine 5,5-Tage-woche vorliegen. Dann müßte auch der Urlaub ggfs. angepasst werden.

Zum anderen wäre die Mehrarbeit, wenn denn der AN die Vergütung verlangt und man nicht von einer 5,5-Tage ausgeht, u. U. dann vergütungspflichtig, wenn sie tatsächlich auf einem festen rollierenden System beruht und somit quasi vor Urlaubsbeginn „angesagt“ wäre.

&Tschüß
Wolfgang