Wobei man auch das Fettgedruckte nicht unter den Tisch fallen lassen sollte, aber da mögen Texas und Baden-Württemberg unterschiedliche Ansichten haben.
Hallo Katze,
Da ist überhaupt nichts lächerlich. Es ist eine Ausgangslage und Fakt. Bleib bitte sachlich. Der Teil des Videos mit dem Abschleppwagen ist deswegen irrelevant, weil der Vorhang der Arrestnahme längst abgeschlossen war. Der Videolink aus der TAZ funktioniert aktuell leider nicht mehr, weil das Video lt. YouTube entfernt wurde.
Jetzt gibt es aber zwei längere Versionen:
- https://www.youtube.com/watch?v=CaW09Ymr2BA Länge 49:11, Abschleppwagen bei ca. 25:00
- https://www.youtube.com/watch?v=Dkqw_7mrJnU („Uncut Version“) Länge 52:12, Abschleppwagen bei ca. 25:00 mit dem mehrfach aussteigenden Abschlepper.
Da können wir nun beide dran riechen. Ich hatte den Eindruck, dass die Tonspur hier auch bei einem der Videos im Vergleich zum anderen verschoben war. Allerdings ist mir nicht bekannt, welches Video der offizielle Ausschnitt sein soll. Ich kann es nur vermuten.
Ich kann ja hier vor Ort nicht riechen, ob Du bewusst oder unbewusst eine fehlerbehaftete Darstellung wiedergibst oder „nur unsauber“ gelistet hast.
Dann stelle es wenigstens nicht als bewiesen hin, sondern als das was es war: ihre Behauptung. Ein „Unschuldslämmchen“ war sie sicher nicht wie man ihrer blumigen Sprache gegenüber dem Polizisten und später der Polizistin entnehmen kann. Es ist auch nicht unüblich, dass Verhaftete austicken und sonstwas behaupten. Genauso wie die agierenden Polizisten. Dafür gibt es dann eben (hoffentlich unvoreingenommene) Untersuchungen.
Katze, das ist polemisch.
Es gibt sicherlich Grenzen für die Rechte der Polizisten. Mach doch bitte ein Thema im Bereich „Kriminalistik“ auf.
Gebe ich direkt zurück.
Das kann man so sehen, falls man möchte. Es ändert nur nichts daran, dass dadurch die Anweisung nicht rechtswidrig wird. Falls sie es als Schikane empfindet, so kann sie ja später an geeigneter Stelle Beschwerde einreichen.
Hier übrigens zwei Dokumente (hoffentlich ungefälscht) zur Verhaftung und Hinweis auf die üblichen Rechte:
Richtig. Allein der Blinklichverstoss wäre für eine vorläufige Festnahme ausreichend gewesen, wenn er auch selten zu einer vorläufigen Festnahme führt. Soweit die Aussage der kalifornischen Rechtsgelehrten. Ich habe ihren Hintergrund kurz gecheckt und er ist erstklassig.
Das ist Deine fehlerhafte Schlußfolgerung. Möglicherweise aus der Aussage von Frau
Ich übersetze: Die ursprüngliche Kontrolle (initial stop) hätte nicht zu einer vorläufigen Festnahme führen sollen. Kein Wort über Legalität oder Illegalität wie es „dürfen“ suggerieren könnte. Der Polizist hätte ihr einfach ein Ticket aushändigen und sie weiterfahren lassen können. Ebenfalls juristisch richtig. Und vor allem ein Satz der mit dem Ziel „dann würde sie jetzt noch leben“ leicht über die Lippen geht und nachvollziehbar ist. Aber mir fehlt hier jegliche „Assessing the Legality“ in den Worten der leitenden NGO-Aktivistin von der ACLU.
Der Trooper könnte argumentieren, wofür Weinberg selbst keinen guten Grund sieht/erkennt. Er weiss ja nicht, ob der Cop (bereits thematisiert) beabsichtigte, sie aussteigen zu lassen und er die Zigarette dann als hinderlich oder gefährlich erachtete. Der Augenschein, dass er sie direkt nach dem Thema Zigarette zum Aussteigen auffordert, spricht dafür.
Viel zentraler ist m.E. der Satz „The officer has almost complete discretion and the driver is legally obligated to get out when asked.“ Und genau dieser Anweisung hat sie keine Folge geleistet. Ich hatte an anderer Stelle bereits geschrieben, dass sie verpflichtet war dieser Aufforderung Folge zu leisten und sich später an geeigneter Stelle hätte beschweren können.
But he must have exhausted all of the alternatives
first, and Trooper Encinia seems to escalate things very quickly, Mr.
Weisberg said. “The motive for yanking her out seems to be her rude
behavior,” he said.
Dem Satz würde ich zustimmen. Hingegen eher nicht Deiner Übersetzung, die die Aussage von Mr. Weinberg, es gäbe keinen Beweis dafür, dass der Polizist um seine Sicherheit fürchtet, stärker gewichtet als den schlichten Umstand, dass der Polizist aus Gründen der Eigensicherung des Fahrer berechtigt zum Aussteigen auffordern kann. Oder etwa, um die Kontrolle auszuweiten (bspw. bzgl. Fahrtüchtigkeit). Du hängst alles an dem unprofessionellen Verhalten des Polizisten auf, der aus einer Mücke einen Elefanten zu machen scheint. Ich konzentriere mich darauf, ob sie de jure in der Pflicht war, seiner Aufforderung Folge zu leisten. Dies war sie. Was eine spätere Beschwerde über eine möglicherweise unverhältnismäßige Aufforderung keinesfalls ausschliesst. Dies ist aber eine Frage, die nachrangig zu klären ist.
100% richtig. Das wäre die korrekte (evtl. deeskalierende) Vorgehensweise gem. Dienstanweisung gewesen.
Dein Argumentationsgebäude, dass Du von der ACLU übernimmst, steht auf tönernen Füßen. Selbst der (gem. Dienstanweisung unsauberen und evtl. sogar unverhältnismäßigen) Anweisung darf vor Ort kein physischer Widerstand entgegengebracht werden.
Katze, diese Polemik ist einfach dämlich . Ich habe mich bereits an anderer Stelle äußerst kritisch über die deutsche Bullerei und ihren mitunter illegalen Korpsgeist geäußert. Bei mir funktioniert aber genausowenig der Reflex: Der Bulle hat immer Unrecht, falls „das Opfer“ einer Minderheit angehört.
vdmaster
Hallo,
Geht es genauer?
vdmaster
falls es interessiert.
räusper Bei genau diesen Dokumenten gibt es Unstimmigkeiten. Wie du wüsstest, wenn du meinem Link gefolgt wärst.
Hallo,
ob die Staatsgewalt in diesem Moment unrechtmäßig handelte ist ja gerade der strittige Punkt. Unabhängig davon ergibt sich aus einer unrechtmäßigen Handlung kein automatisches Widerstandsrecht vor Ort. Dies hängt definitiv von der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen ab. Hier ein paar krasse Beispiele, um es zu verdeutlichen:
-
Aufforderung: Nehmen Sie diese Waffe und erschiessen sie den nächsten Passanten. Klar erkennbar unrechtmäßig und eine Aufforderung zur schweren Straftat. Eine Befolgung dieser Aufforderung zieht sogar strafrechtl. Konsequenzen für den „Befolger“ nach sich.
-
Aufforderung: Nehmen Sie diesen mit Urin gefüllten Becher und trinken Sie ihn aus. Klar erkennbar unrechtmäßig. Eine Befolgung zieht keine strafrechtl. Konsequenzen für den „Befolger“ nach sich.
-
Aufforderung: Gehen Sie fünf Meter auf dieser Kreidelinie. Definitiv nicht unrechtmäßig, sofern damit der Gleichgewichtssinn getestet werden soll.
-
Aufforderung: Steigen Sie aus ihrem Fahrzeug aus. Definitiv nicht unrechtmäßig. Kann Dir in D jederzeit passieren. Auch im Rahmen der Eigensicherung des Polizisten, der Dich z.b. von evtl. im Fahrzeug versteckten Waffen entfernen will. Oder vom Fahrzeug selbst, damit Du nicht überraschend davonbraust.
Als die Fahrerin dieser rechtmäßigen Aufforderung nicht nachkam, war der Polizist berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Setzt die Fahrerin sich nun gegen diesen physischen Eingriff physisch zur Wehr, so begeht sie bereits den Widerstand gegen die Staatsgewalt. Da reicht bereits ein Griff in Richtung der Polizeihände oder sich zu winden.
Es ist auch absolut nachvollziehbar, dass er die Fahrerin von der befahrenen Straße wegführte. Man denke nur an die Aufregung, wenn sie Opfer eines Verkehrsunfalls im oder nach dem Vorgang der vorläufigen Festnahme geworden wäre. Der Rasen war da geeigneter, um sie zu fixieren.
Zum Mikrofon: Welches wurde ein- und ausgeschaltet? Bitte mit Zeitangabe und Link des Videos, da ja mehrere kursieren (oder kursierten?).
Das Widerstandsrecht ist hier nicht gegeben. Ihre Einwände (rechtmäßig/unrechtmäßig) kann sie später vor Gericht vorbringen. So funktioniert das in Rechtsstaaten. Man stelle sich die Verhältnisse vor, falls jeder der eine Unrechtmäßigkeit mutmaßt, sogleich das Gewaltmonopol des Staates durchbrechen könnte.
Nichtsdestotrotz hat der Cop gegen interne Dienstanweisungen verstossen, weil er die Fahrerin nicht genauer darauf hinwies, weswegen dieser oder jener Schritt (jetzt kommend) erfolgt. Beispielsweise:
- Bitte löschen sie die Zigarette und steigen aus ihrem Fahrzeug aus. Ich …
1.1 nehme Sie wg. des Blinklichtverstosses vorläufig fest. Oder…
1.2 habe den Eindruck, dass sie nicht fahrtüchtig sind. Ich werde das vor Ort weiter untersuchen.
Bei folgendem verbalem Widerstand/Einspruch (eigentlich ab hier von mir mit 2. usw. nummeriert, aber das mag das neue w-w-wwohl nicht):
-
Ich habe ihnen eine rechtmäßige Anweisung gegeben. Falls Sie dieser Anweisung nicht nachkommen, dann muss ich Sie notfalls mit Gewalt (unmittelbarer Zwang) aus dem Fahrzeug holen.
-
Ihre letzte Chance. Entweder Sie befolgen meine Anweisung oder ich werden sie zwingen. Sie können sich später an anderer Stelle über mich beschweren. Steigen Sie jetzt sofort aus Ihrem Fahrzeug aus!!!
-
Zugriff.
Es wäre möglicherweis auch sinnvoller gewesen, vor dem Zugriff auf weitere Polizeibeamte zu warten. In D sind das in einem Streifenwagen i.d.R. immer bereits zwei Personen. In einigen US-Staaten eben nicht. Was hier gar nicht geht, ist eine stundenlange Diskussion mit Hinzuziehung des Anwalts und auf der Straße stattfindender, gerichtlicher Entscheidung über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit.
Der Punkt ist aber, dass der Cop zu jeder Zeit das Recht hatte, sie vorläufig festzunehmen. Dies allein bereits wg. des Blinklichtverstosses. Dieser Vorgang war noch nicht abgeschlossen. Ebenso, die Kontrolle bspw. in Richtung Fahrtüchtigkeit auszuweiten. Durch ihre Weigerung, dass Fahrzeug zu verlassen, hat sie die Sache ebenso wie durch jede Art der physischen Gegenwehr die Sache nur verschlimmert. Und ihre anschliessenden Beleidigungen gegen den Polizisten und die hinzugekommene Polizistin waren dann weitere Straftaten.
Stellen wir uns mal vor, sie hätte behauptet, geblinkt zu haben. Ist ihr damit das Recht gegeben, sich gegen jede weitere Maßnahme zur Wehr zu setzen? Incl. einer Festnahme allein wg. des Blinklichtverstosses? Nein, darf sie nicht. Aber sie kann sehr wohl vor Gericht Beschwerde einlegen. Der Rechtsweg war ihr nicht verschlossen.
Die ganze Sache (incl. Festnahme) ist Gegenstand einer Untersuchung und wird vor eine Grand Jury kommen. Das hat zumindest der Staatsanwalt angekündigt.
Gruß
vdmaster
Hallo,
Laß es bitte sein. Ich versuche, sachlich zu sein und Du versuchst, Stricke zu drehen. Dieser Hinweis war einer von drei Punkten, die als Gesamtheit eine Antwort darstellen.
Es war nicht nur „Geschimpfe“ und „Gefluche“. Es waren gezielte Beleidigungen gegen die Polizeibeamten. Das ist auch in D eine Straftat und keine Lappalie. Die momentan aus der Situation entstandene Aufregung mag als mildernder Umstand gewertet werden. Darüber könnte dann ein Gericht entscheiden. Auch in D kommt es gar nicht gut an, wenn sich Festgenommene derart äußern. Spiel es also auch bitte nicht herunter und tue es als Nichtigkeit ab. Ich mache keinen Elefanten daraus und Du solltest keine Mücke daraus machen (wollen).
Nein, sie ist anerkannte Rechtsexpertin. Check ihren Hintergrund. Nicht jeder Wald- und Wiesenanwalt o.ä. kann das von sich behaupten. Ein Blick in die Vorgänge auch der deutschen Medienlandschaft wird Dir schnell aufzeigen, dass einem mitunter Personen als vermeintliche Experten untergejubelt werden, die diese Klassifizierung nicht verdienen, aber bereitwillig in ein Mikro quaseln.
Nein, weil die Aussage lediglich war, wie es besser hätte laufen können (sollen im Sinne von wäre besser so gewesen). Nicht jedoch, wie es nach Recht und Gesetz nicht hätte laufen dürfen. Das habe ich sehr deutlich gemacht. Hingegen war die Rechtslage sehr wohl Punkt der Aussage von der kalifornischen Rechtsgelehrten.
Genau das ist eben nicht der Fall. Es muss - unabhängig davon, ob man einen nachvollziehbaren Grund erkennt - ausgestiegen werden. Ob der Polizist fünf Minuten vorher die ganze Sache noch nicht kritisch im Hinblick auf die Eigensicherung sah, ist ebenfalls irrelevant. C-Punkt hat Dich sehr richtig auf die entsprechenden Regelungen sogar in D hingewiesen.
Geben ich postwendend an Dich zurück.
Warte auf das Endergebnis der Untersuchung. Ich werde mich hier auf keine Diskussion über dieses Pseudo"widerstandsrecht" einlassen.
Vgl. meine Antwort an Seelina.
Nein, Du nicht. Aber in den Medien in D ist der ethnische Hintergrund erkennbar der Grund für die Berichterstattung.
Hallo,
das bezweifel ich doch so überspitzt formuliert („kein Tag“) sehr stark. Aber es sterben bei V-Kontrollen im Vergleich zu D oder anderen „westlichen Ländern“ erschreckend viele. Auch Polizisten.
Und Dein Verweis auf die tlw. unterirdisch miserable Ausbildung der Polizei ist völlig berechtigt. Dies ist auch das Ergebnis davon, dass der öfftl. Hand gemäß dem Willen des Wählers nicht die nötigen Mittel gegeben werden, um eine ähnliche gründliche Ausbildung wie in D zu erreichen. Wobei auch in D nicht alles eitel Sonnenschein ist.
Nach Deiner Einführungsthese müsste jeder dritte Tote durch Schüsse der Polizei bei einer V-Kontrolle verursacht worden sein. http://www.spiegel.de/panorama/us-polizisten-erschiessen-385-menschen-in-fuenf-monaten-a-1036399.html
Gruß
vdmaster
Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse zu dem Fall:
Drogen, Epilepsie, versuchter und vollzogener Suizid. Verhaltensauffälligkeiten während der Verkehrskontrolle sind vor dem Hintergrund natürlich völlig ausgeschlossen.
Hallo,
das bezweifel ich doch so überspitzt formuliert („kein Tag“) sehr stark. Aber es sterben bei V-Kontrollen im Vergleich zu D oder anderen „westlichen Ländern“ erschreckend viele. Auch [Polizisten][1].
Hast du recht. Die Aussage bezog sich auf den tödlichen Schusswaffengebrauch durch Polizisten insgesamt, nicht nur bei Verkehrskontrollen.
Gruß
Heidi