a. der Polizist (andere Befugnisse als in D) unrechtmäßig handelte.
b. die Verhaftung wg. des Verkehrsverstosses erfolgte.
Ich habe hingegen den Eindruck, dass die Verhaftung wg. Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgte. Zudem, dass die Verhaftete sich einiger Beleidigungen entledigte. Es geht hier wohlgemerkt nicht um den Tod der Verhafteten drei Tage später. Der wird aktuell untersucht.
Gibt der TAZ-Artikel die Geschehnisse richtig wieder oder verzerrt er sie?
Gruß
vdmaster
P.S.: In D wird es schon lange Zeit für solche Kameras in den Polizeifahrzeugen.
Ich sagte expressis verbis „außerhalb des Kamerabereichs“; allerdings hört man währenddessen die Stimme Blands, die das sagt. Dasselbe sagt sie auch in einem Video, das von einem Augenzeugen gemacht wurde und in dem man sieht, dass sie auf dem Boden liegt:
Weil man nach dem Erhalt eines Strafzettels wegen fehlenden Blinkens im eigenen Auto raucht und die Zigarette nicht ausmachen will, sondern nachfragt, warum man das tun soll? Halte ich für hochgradig unwahrscheinlich.
Das einzige wirkliche Vergehen war das Nichtblinken, und dafür hatte die Frau bereits einen Strafzettel erhalten. Spontan kann ich hierin nichts finden, was eine Verhaftung ohne Haftbefehl rechtfertigen würde.
Dazu muss man aber schon sehr viel Fantasie entwickeln; eine Person im geschlossenen Fahrzeug, eine Person stehend davor - welcher Widerstand soll das sein? Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass es dir hauptsächlich darum geht, das Verhalten des Polizisten zu rechtfertigen.
Man kann aber ziemlich deutlich sehen, dass bereits davor die Hände der Frau mit Handschellen auf ihren Rücken gefesselt waren. Und es gibt einen Augenzeugen, der ebenfalls Aufnahmen gemacht hat.
Aus deinem Link:
CNN legal analyst Sunny Hostin said she advises people that „when you have a police encounter, you want to make it as short and sweet as possible.“ „But I don’t think that he had the right to ask her to get out of the car because not putting out your cigarette is not cause for an arrest.“ (Hervorhebung durch mich)
in den USA dauert die Polizeiausbildung 3-4 Monate.
Du brauchst nur eine Green Card und musst ein bisschen sportlich sein.
In der Zeit schafft es in D einer nicht mal zum Führerschein.
( der Führerschein selbst kostet übrigens ca. 16 Dollar und eine Fahrtstunde)
Diejenigen die eine Verbesserung der Polizeiausbildung fordern, haben in etwa so viele Chancen damit durchzukommen, wie die Gegner der Todesstrafe.
In den USA vergeht kein Tag an dem nicht jemand bei einer normalen Verkehrskontrolle erschossen wird.
Handlungsbedarf sieht da keiner.
In den USA darfst du z.B. den Gerichtsvollzieher erschießen, wenn er dein Grundstück betritt.
Ich will damit nur sagen, dass eine solche „eingedeutschte“ Diskussion mit unserem Rechtsverständnis völlig sinnlos ist. Die ticken einfach anders.
Die verlinkten Informationen stimmen, das weiß ich von Amerikanern.
Doch, das war er - schau dir das Video noch einmal an. Er hatte ihr bereits ihre Papiere wieder zurückgegeben, und es fehlte lediglich noch ihre Unterschrift.
Das ist nicht korrekt. Ein Polizist kann nicht willkürlich Leute nach Lust und Laune festnehmen, sondern muss sich dabei an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halten. Wenn er über keinen Haftbefehl verfügt, darf er jemanden nur dann verhaften, wenn dieser in seiner Gegenwart eine Straftat begeht, die öffentliche Ordnung stört oder sich selbst oder andere akut gefährdet (siehe hier).
Nach allem, was in dem Video zu sehen ist, ging von der Frau zu dem Zeitpunkt, als er sie auffordete, die Zigarette auszumachen bzw. von dieser Zigarette keinerlei Gefährdung aus. Auch in seiner Meldung an die Dienststelle nach der erfolgten Verhaftung erwähnt der Polizist die Zigarette bzw. eine eventuelle Gefährdung durch diese nicht.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch das Fourth Amendment.
Theoretisch ja, praktisch kommt das aber so gut wie nie vor.
Grundsätzlich hat ein Verkehrspolizist zwei Möglichkeiten, um auf Verstöße zu reagieren: entweder Ausstellen eines Strafzettels oder Verhaftung, wobei für eine Verhaftung deutlich höhere Hürden angesetzt sind.
Tatächlich hatte der Polizist sich auch bereits für eine Möglichkeit entschieden, nämlich für das Ausstellen eines Strafzettels. Nach einer Entscheidung des Supreme Court ist es der Polizei in einer solchen Situation auch nicht gestattet, das Geschehen weiter in die Länge zu ziehen, wenn kein begründeter Verdacht für ein anderes, schweres Vergehen des Fahrers vorliegt - eine solche Routine-Kontrolle darf nicht länger dauern, als für das Ausstellen des Strafzettels notwendig ist (siehe hier). Schon von daher ist die Diskussion, dass dieser kleine Verstoß auch eine Verhaftung gerechtfertigt hätte, völlig müßig.
Entscheidend ist jedoch, dass das Nichtblinken auch gar nicht der offizielle Grund für die Verhaftung war. Der offizielle Grund für die Verhaftung war der Widerstand gegen die Verhaftung.
Also um es sich noch einmal auf der Zunge zergehen zu lassen: Sie wurde verhaftet, weil sie sich der Verhaftung widersetzte.
Natürlich ist es lächerlich, den Hinweis, dass das Video eventuell geschnitten wurde (und deshalb eventuell bewusst Teile des Geschehens nicht geziegt werden sollten), damit zu beantworten, dass man ja auch nicht den Beginn der Schicht des betreffenden Polizisten zu sehen bekommt. Sachlich geht anders.
Schimpfen und fluchen, wenn man gerade äußerst unsanft verhaftet wird, obwohl man nur wegen Nichtblinken angehalten wurde, bedeutet nicht, dass jemand zu kriminellem oder gewalttätigem Verhalten neigt; eine solche Situation kann selbst völlig harmlose und gesetzestreue Menschen fassungslos machen. Der Lebenslauf eines Menschen kann aber Hinweise auf kriminelle oder gewalttätige Neigungen geben - und sieh da: Im Fall von Bland ist da nichts zu finden.
Das ist dein Job - du behauptest, man müsse jedweder Anordnung eines Polizisten folgen.
Na, wie gut, dass du ein Experte bist.
Deshalb fällt auch fast gar nicht auf, dass du damit:
Aussagen, die dir nicht in den Kram passen, abwerten willst.
Möchtest du mir mir eine linguistische Diskussion über die Bedeutungsfelder des deutschen „dürfen“ sowie des englischen „should“ sowie über die mögliche Verwendung des einen für das andere bei Übersetzungen führen?
Nur wenn man den Text in umgekehrter Reihenfolge liest.
Ich hatte den Inhalt zusammengefasst, nicht übersetzt. Hier die Übersetzung der Passage:
In diesem Fall, sagte Mr. Weisberg, gibt es keinen Beleg dafür, dass der [Texas State] Trooper Encinia um seine Sicherheit besorgt war. Er müsste einwenden, dass Ms. Blands Weigerung, die Zigarette auszumachen, auf ihm den Eindruck machte, dass sie gewaltätig sei. Wenn er um seine Sicherheit besorgt gewesen wäre, hätte er sich nicht für fünf Minuten von dem Auto entfernt.
Wenn man die ganze Sache also in der richtigen Reihenfolge und sinnentnehmend liest: Rechtmäßig ist der Befehl nur, wenn dafür ein Grund vorliegt. Ein - für uns genauso wie für die Frau - erkennbarer Grund lag nicht vor.
Je mehr du schreibst, desto mehr drängt sich mir der Eindruck auf, dass es dir hier überhaupt nicht um die Beantwortung einer Frage, sondern nur um die Bestätigung deiner bereits feststehenden Meinung dazu ging.
Das kannst du sicher belegen, nicht wahr?
Lass bei dieser Gelegenheit auch gerne einmal - abseits des aktuellen Falls - deine Fantasie schweifen: Müsste ein Bürger z.B. auch der Anweisung eines Polizisten Folge leisten, sich auf offener Straße auszuziehen? Müsste er der Anweisung Folge leisten, ihn sexuell zu befriedigen? Und dürfte er dagegen keinen körperlichen Widerstand leisten?
Ich kann mich nicht entsinnen, überhaupt irgendetwas über Blands ethnischen Hintergrund gesagt zu haben.
Polizist hält Sandra Bland wegen des nicht gestetzten Blinkers an; Bland ist höflich und kooperativ und reicht ihm ihren Führerschein; Polizist stellt Verwarnung aus - der Vorgang als solcher ist eigentlich abgeschlossen
Polizist fordert Bland auf, ihre Zigarette auszumachen
Bland fragt, warum sie in ihrem eigenen Auto die Zigarette ausmachen soll
Polizist fordert Bland auf auszusteigen
Bland sagt, dass sie nicht aussteigen muss
Polizist öffnet die Autotür und scheint Bland gewaltsam aus dem Auto ziehen zu wollen
Bland sagt, er solle sie nicht anfassen und dass sie nicht verhaftet sei
Polizist sagt, sie sei verhaftet
Bland fragt weshalb
Polizist nennt keinen Grund und bedroht Bland mit einem Taser, Bland steigt aus
außerhalb des Kamerabereichs fordert der Polizist Bland auf, ihr Telefon wegzulegen
Bland fragt wiederholt nach dem Grund der Verhaftung, Polizist nennt keinen Grund, sondern wiederholt nur, dass er ihr einen Befehl gibt
Polizist legt Bland Handschellen an
Polizist schlägt ihren Kopf auf den Boden
Polizist sagt gegenüber später hinzugekommener Kollegin wahrheitswidrig, dass Bland körperlich Widerstand geleistet habe
Dass das Verhalten des Polizisten nicht angemessen bzw. sogar rechtswidrig war, ist in den amerikanischen Medien, die über den Vorfall berichten, weitgehend unbestritten; der neueste Stand ist, dass das Video eventuell vor der Veröffentlichung geschnitten wurde.
Nachtrag: Die Beleidigungen durch die Frau erfolgten erst, nachdem die Sache bereits deutlich eskaliert war - sie waren nicht Anlass für die Aufforderung des Polizisten auszusteigen und auch nicht für die Verhaftung.
Das ist vollkommen lächerlich. Hast du deine Diskussions- und Deeskalationstechnik von Texas State Trooper Encinia gelernt?
Und das weißt du woher genau? Warst du bei dem Vorgang dabei?
Entschuldigung, dass ich davon ausgegangen bist, dass du auch eine längere Auflistung von Gechehnissen in einem dir bekannten Video sinnentnehmend erfassen kannst - soll nicht wieder vorkommen.
Warum genau sollte eine völlig unbescholtene Frau, die in der Vergangenheit weder durch gewalttätiges Verhalten noch durch Wahnvorstellungen aufgefallen ist, behaupten, ihr Kopf würde auf den Boden geschlagen, wenn das gar nicht der Fall ist? Und hätte sie wissen können, dass sie sich just in diesem Moment außerhalb des Kamerabereichs befindet?
Neigst du auch sonst zu Verschwörunsgtheorien?
Du hast eine sehr merkwürdige Vorstellung von den Rechten der Polizei und den Pflichten des Bürgers gegenüber der Polizei. Sowohl Deutschland als auch die USA sind Rechtsstaaten, in denen Polizisten sich nicht herausnehmen können, Leuten willkürlich unsinnige Befehle zu erteilen, denen man gefälligst dann Folge zu leisten hat, bzw. diese Leute zu verhaften, nur weil sie es nicht tun bzw. nach dem Grund für die Anordnung zu fragen.
Nun ja, dein Blickwinkel scheint mir ein recht spezieller zu sein.
Tatsache ist, dass er sagte, dass sie etwas verärgert wirkte (was jetzt keine so wahnsinnig seltene oder erstaunliche Reaktion ist, wenn man einen Strafzettel bekommt - weder in Deutschland noch in den USA) und nach dem Grund dafür fragte. Sie erklärte ihm in einem normalen Gesprächston, dass sie sich ärgert, weil sie eigentlich dem hinter ihr fahrenden Streifenwagen Platz zum Vorbeifahren machen wollte. Was ist daran stressig? Was ist an der Tatsache, dass sie dabei eine Zigarette raucht, stressig? Man könnte fast vermuten, dass der Polizist einen Anlass für einen Streit suchte.
Und wie gesagt: Der eigentliche Vorgang - das Aushändigen der Papiere bzw. die Verwarnung wegen des fehlenden Blinkens - war bereits abgeschlossen.
Nein, ganz so ist es nicht. Ich möchte - da ich das Rad nicht neu erfinden muss - noch einmal die New York Times bemühen:
1 - Failure to use a turn signal is technically an arrestable offense in Texas, though it rarely happens, according to Andrea Roth, an expert in criminal procedure who works as an assistant law professor at the University of California, Berkeley.
Rebecca Robertson, the legal and policy director for A.C.L.U. in Texas, said, “The initial stop should not have resulted in an arrest.” Trooper Encinia could have just handed Ms. Bland a ticket through the window and let her drive away, she said.
–> Theoretisch ja, ist aber sehr selten; bei dem gegebenen Ablauf hätte keine Festnahme erfolgen dürfen, der Polizist hätte den Strafzettel einfach durchs Fenster reichen und die Frau weiterfahren lassen können
2 - Ms. Bland has a right to smoke in her car, but Trooper Encinia could argue that the cigarette was interfering with legitimate police business. Since he had already processed the papers, however, “I don’t see a good reason,” said Robert Weisberg, a criminal procedure expert and law professor at Stanford University.
–> Man hat das Recht, im eigenen Auto zu rauchen; ein Polizist darf dies nur untersagen, wenn der geordnete Ablauf der Polizeiarbeit dadurch gefährdet ist. Da der Polizist die Papiere der Frau bereits zuvor erhalten hatte, gab es keinen Grund für diese Annahme.
3 - During a traffic stop, a police officer has the right to ask a driver to get out of the car even for a non-arrestable offense, as a way of securing his own safety. The officer has almost complete discretion and the driver is legally obligated to get out when asked. “He has control over the location of drivers,” Mr. Weisberg said. “It is equal to an officer patting you down to see if you have a gun.”
In this case, Mr. Weisberg said, there is no evidence that Trooper Encinia feared for his safety. He would have to argue that Ms. Bland’s refusal to put the cigarette out gave him the impression that she was violent. If Trooper Encinia had feared for his safety, he would not have walked away from the car for five minutes, Mr. Weisberg said.
–> In manchen Situationen hat ein Polizist das Recht, den Fahrer zum Aussteigen aufzufordern, und der Fahrer die Pflicht, dieser Aufforderung Folge zu leisten, z.B. um die Sicherheit des Polizisten zu gewährleisten. In diesem Fall lag aber keine solche Situation vor; es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Polizist den Eindruck hatte, dass seine Sicherheit nicht gewährleistet ist, was man bereits daran erkennen kann, dass er sich längere Zeit von dem Auto entfernt hatte.
4 - The only possible basis for telling Ms. Bland that she is under arrest is the crime of resisting a lawful order to get out of the car, unless Trooper Encinia had told her that he was arresting her for the traffic violation, Mr. Weisberg said.
If there is clearly a lawful order to get the driver out of the car and if the officer has no other choice, he can pull the driver out. But he must have exhausted all of the alternatives first, and Trooper Encinia seems to escalate things very quickly, Mr. Weisberg said. “The motive for yanking her out seems to be her rude behavior,” he said.
Steven McCraw, the director of the Texas Department of Public Safety, said at a news conference that Trooper Encinia had not complied with the department’s courtesy policy and procedures, including “letting the individual know what action is going to be taken.”
–> Es gab keinen Grund für einen rechtmäßigen Befehl, das Auto zu verlassen. Unhöfliches Verhalten ist kein Grund für einen rechtmäßgen Befehl, das Auto zu verlassen. Der einzige rechtmäßige Grund für eine Verhaftung wäre in diesem Zusammenhang Widerstand gegen die Staatsgewalt gewesen. Dieser Widerstand kommt aber nur durch den unrechtmäßigen Befehl zustande. Und selbst bei einem rechtmäßigen Befehl muss der Polizist zuvor alle Alternativen ausgeschöpft haben. Die Polizei in Texas hat überdies Richtlinien, die besagen, dass Polizisten jeweils kundtun sollen, warum welche Maßnahme ergriffen wird; an diese Verhaltensrichtlinie hat sich der Polizist nicht gehalten.
Und zum Abschluss eine Frage an dich: Ist es eigentlich völlig außerhalb deines Vorstellungsvermögens, dass auch Polizisten Fehler machen oder sich unangemessen verhalten können?
Schon die Behauptung, Sandra Bland habe in ihrer - nicht mit weiteren Personen belegten - Gefängniszelle große Mengen von Marihuana entweder geschluckt oder geraucht, müsste eigentlich jedem logisch denkenden Menschen die Augenbrauen in die Höhe treiben.
Epilepsie führt im Allgemeinen nicht dazu, dass man sich mit einer Mülltüte aufhängt.
In bereits bekannten Unterlagen gibt es deutliche Unstimmigkeiten bezüglich der Angaben zu dem angeblichen Suizidversuch; bislang wurden diese Dokumente weder von einer unabhängigen Stelle untersucht noch dem Anwalt der Familie der Toten vorgelegt. Der Familie ist kein Suizidversuch bekannt. Die Frau selbst war auf dem Weg, um eine neue Stelle an der Universität, an der sie auch studiert hatte, anzutreten und hatte keinen Grund, Selbstmord zu begehen.
Das Video belegt deutlich, dass sie während der Festnahme keine Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Ewas verärgert über den Erhalt eines Strafzettels zu sein und nach dem Grund für die Anweisung, im eigenen Auto die Zigarette auszumachen, zu fragen, sind keine Verhaltensauffälligkeiten.
Eigentlich ist es weitgehend unbestritten, dass es der Polizist war, der sich auffällig und vor allem alles andere als deeskalierend verhalten hat. Die Transkription des gesamten Vorfalls zeigt auch, dass der Polizist bereits bei der Meldung an seine Dienststelle ganz offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat.
das unrechtmäßige ist doch diese „Staatsgewalt“ die vom Streifenbeamten demonstriert wurde und den Widerstand ausgelöst hat. Beiden war bewusst die Kamera läuft und nimmt auf und der Deputy hat die noch nicht „Festgenommene“ aus dem Aufnahmebereich befohlen und auch das Mikrophon wurde ein- und ausgeschaltet.
Meiner Meinung nach fühlte Er sich zuerst im Recht (sein Bewusstsein - obwohl im Unrecht) und war bald maßlos überfordert. Er demonstrierte dann Routine und suveränen Überblick und er und Kollegen hofften auf straf-relevante Funde im Auto, die wiederholte Suche hat aber nichts strafrechtliches ergeben.
Ich versuche den Ablauf zu verstehen, habe aber viele aufkeimende Emotionen wegen dem Widerstandsrecht und alles was ich damit verbinde. #sandy speaks
ja sehr fürsorglich und zwischen ihrem und dem Polizeiauto - eben vor der Kamera - war der Verkehr auch enorm.
Der Rasen war da geeigneter, um sie zu fixieren.
Du sagst es, er hat also schon gleich nach ihrem Aussteigen daran gedacht eine bequeme Stelle zum „Kopf auf den Boden knallen“ zu finden. Sie durfte kurz ins Bild um ihr Handy abzulegen, aber Handschellen anlegen und sonstige
Amtshandlungen wollte er nicht auf Bild haben. Dafür war er aber sehr bemüht seinen Ton „ordnungsgemäß“ aufzeichnen zu lassen und sie (trotz Panik) per Ton seine Amtshandlung zu kommentieren.
Nachdem sie sich mit Eingriffen in die Rechte der Betroffenen (vorwiegend nicht Weißer) schon länger beschäftigt hat, wollte sie möglicher Weise aus dem Grund nicht aussteigen. Der Polizist war ab dem Ablegen seiner Schreibutensilien
SICHTLICH aggressiv und nicht auf Einhaltung von Dienstanweisungen aus, sondern auf ausnützen seiner Machtposition.
Den möglichen Ablauf ohne Eskalation hast du ja recht ausführlich beschrieben!
Wenn sie behauptet hätte geblinkt zu haben und sofort Beleidigungen ausgesprochen hätte,
dann wäre seine Amtshandlung noch eher zu verstehen gewesen, aber wegen einem finsteren Gesicht
beim Erhalt eines Strafzettels und dem fehlenden lächelnden „Alles OK“ auf seine Nachfrage ob ihr was nicht passt, die Amtshandlung zu erweitern, statt sie abfahren zu lassen, ist nur sehr mühsam verständlich.
Leider unterteilt sich die Welt in den USA nicht so wie in Deutschland in böse Cops und gute, harmlose Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grunde möchte ein Polizist während der ganzen Veranstaltung die Hände des Verkehrsteilnehmers (in der Regel am Lenkrad) sehen und nicht, daß die - z.B. - ab und zu zum Aschenbecher oder sonstwohin wandern. Außerdem möchte ein Polizist vielleicht nicht, daß ihm der Verkehrsteilnehmer Rauch ins Gesicht bläst oder den Kopf alle paar Sekunden wegdreht, um den Rauch sonst wohin zu pusten.
Nicht zuletzt mag es ein Polizist auch sehr, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer auf das Geschehen und das Gesagte außerhalb bzw. rund um den Polizisten konzentriert und nicht mit einer Zigarette, einem Handy oder einer Zeitung beschäftigt.
Selbst ein deutscher Polizist wird in der Regel zunächst den Wunsch und später auch den sehr deutlich artikulierten Wunsch äußern, daß man a) das Radio ausschaltet, b) die Zigarette löscht und c) Gespräche mit eventuell anderen vorhandenen Fahrzeuginsassen unterläßt.
Ob man als Verkehrsteilnehmer mit den angeordneten Maßnahmen einverstanden ist oder die für rechtmäßig hält, sollte man im Anschluß an die Veranstaltung klären, aber nicht mit dem Polizisten ausdiskutieren wollen. In dem Kontext sei noch die Lektüre des ein oder anderen deutschen Polizeigesetzes empfohlen, in denen sich recht weit vorne ein paar erhellende Worte zum Thema „Maßnahme“ und „Einschränkung von Grundrechten“ finden lassen. Um mal aus dem Baden-Württemberger PolG zu zitieren: Polizeiliche Maßnahmen
Die Polizei hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.
Das letzte Wort ist dabei durchaus von Belang.
Am Ende hat es aber wenig Sinn, wenn sich Unbeteiligte (inkl. Rechtsexperte) über den Ablauf auslassen, ohne dabei gewesen zu sein.
Die Polizei hat inzwischen eine neue Version des Videos veröffentlich. In der ursprünglichen Version waren mindestens sechs Bildsprünge zu erkennen; in der derzeitigen Version sind diese nicht zu finden, dafür ist sie aber kürzer.
Außerdem wurde inzwischen bekannt, dass es Widersprüche in verschiedenen Dokumenten gibt, die im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Bland stehen.
da sind wir dann wohl jetzt doch in den Bereich gekommen, wo es darum geht, ob es Suizid oder Mord war.
Selbst Dir sollte klar sein, dass wir anhand der Videos überhaupt nicht entscheiden können, ob sie sich auffällig verhielt oder nicht. Es entgeht uns jeder genaue Blick auf sie (bspw. Mimik, Gestik etc.).
Zu dem Link bzgl. „smear“ kann ich nur sagen, dass er mit Skepsis gewertet werden sollte, solange die Aussage nicht durch offizielle Dokumente oder durch eine zweite - seriös recherchierende - Quelle belegt ist. Ich kann die Seriösität des Links nicht beurteilen, habe aber meine Zweifel.
Klickst Du auf den weiterführenden Link, dann ist bei Reuters kein Wort darüber zu lesen, dass der Konsum im Gefängnis stattgefunden hat. Lediglich, dass dies unklar sei.
Aber mehr will ich zu Deinen Hinweisen und Andeutungen auch gar nicht sagen, solange Du das Thema (Tod im Gefängnis) nicht noch weiter auswalzt.
Hier noch zwei Urteile des Supreme Court of the United States:
The order to get out of the car, issued after the respondent was lawfully detained, was reasonable, and thus
permissible under the Fourth Amendment. The State’s proffered justification for such order - the officer’s safety - is both legitimate and weighty, and the intrusion into respondent’s personal liberty occasioned by the order, being, at most, a mere inconvenience, cannot prevail when balanced against legitimate concerns for the officer’s safety.
After Struble at-tended to everything relating to the stop, including, inter alia, check-ing the driver’s licenses of Rodriguez and his passenger and issuing a warning for the traffic offense, he asked Rodriguez for permission towalk his dog around the vehicle. When Rodriguez refused, Struble detained him until a second officer arrived
Hier geht es allerdings um eine unrechtmäßige Durchsuchung des Fahrzeugs, nachdem das „Ticket“ bereits ausgehändigt war. Da greift offenbar der 4. Zusatzartikel zur Verfassung,. nachdem diese Durchsuchung dann illegal war.
Bei dem erstgenannten Urteil wurde entschieden, dass die Sicherheit des Polizeibeamten stets Vorrang vor dem Recht des Angehaltenen auf „übersetzt“ freie Wahl des vorübergehenden Aufenthaltsortes hat. Hingegen fehlen - soweit ich den Text verstanden habe - Hinweise, dass der Officer dem Angehaltenen erläutern muss, warum er genau in diesem Moment Zweifel daran hat, dass seine Sicherheit gewährleistet ist. Allein schon der Umstand, dass er die kontrollierte Person nich vollständig sehen kann, scheinen hier ausreichend zu sein. Gilt übrigens (soweit ich weiss) auch für D.
Dass der Officer bereits ein Ticket ausgestellt hatte, ist hier ebenfalls nachrangig. Er hatte es noch nicht ausgehändigt und die polizeiliche Maßnahme (V-Kontrolle) als beendet erklärt.
Du meinst, weil es in Gefängnissen keine Drogen gibt?
Habe ich das versehentlich geschrieben? Tut mir leid. Ich meinte nur, daß Menschen mit Epilepsie gelegentlich zu Anfällen und anderen Besonderheiten neigen, die von Personen, die mit der Erkrankung bzw. der erkrankten Person nicht vertraut sind, durchaus mißverstanden werden können.
Nun berichtet u.a. die NY Times, daß die Frau ihre Selbstmordversuche ggü. der Polizei eingeräumt hat. Daß der Familie Suizidversuche nicht bekannt sind, ist im übrigen genauso ein Klassiker wie eine Selbsttötung bei objektiv positiven Lebensaussichten.
Ich habe das Video nicht gesehen und ging angesichts des Diskussionsverlaufes davon aus, daß die Vorgänge nicht aus drei Perspektiven und unmittelbarer Nähe aufgenommen wurden.
Was ich bemerkenswert finde: Du bist jedesmal in den Diskussionen ganz uneingeschränkt auf der Seite des vermeintlichen Opfers, währen die Polizisten ganz unzweifelhaft Täter sind. Ein Reflex, den auch ein Großteil der Medien an den Tag legt - anstatt erst einmal den Fort- und Ausgang der Ermitttlungen abzuwarten. Genauso bemerkenswert ist es aber, daß diejenigen, die bei einzelnen Vorfällen am Ende der Untersuchungen ganz offensichtlich falsch gelegen haben, beim nächsten „derartigen“ Vorgang wieder in das gleiche Horn tuten.
Im Falle der USA wird das ganze dann nur noch ein bißchen dadurch absurder, daß natürlich alle Polizisten, Staatsanwälte und Richter Rassisten sind, die Schwarze nur verhaften, verfolgen und verurteilen (und selbstredend alle Untersuchungsergebnisse usw. verfälschen), weil sie Schwarze sind.
Er hatte ihr ihre Papiere zurückgegeben, aber weder die V-Kontrolle verbal für beendet erklärt noch das Ticket ausgehändigt. Ich kann solches auf dem Video nicht erkennen. Nach meiner Ansicht kritzelt er noch herum, kurz bevor er die Fahrertür öffnet und legt dann das Brett auf die Motorhaube. Damit käme Rodriquez vs. USA eben nicht zum Tragen.
Zudem mutmaßst Du, dass nur noch die Unterschrift fehlte, weisst es aber nicht. Wahrscheinlich hast Du dies von ihr übernommen, da sie ja an irgendeiner Stelle gesagt hat/haben soll, sie wollte nur noch unterschreiben und weiterfahren.
Ich hätte ja angenommen, dass die Aussage der von Dir hier eingeführten kalifornischen Rechtsgelehrten ausreichend wäre. Der Officer war allein wg. des Blinklichtverstosses berechtigt, sie vorläufig festzunehmen. Passiert sehr selten, ist aber rechtens. Und um den anderen von Dir angesprochenen Link zu vertiefen:
Art. 14.01. OFFENSE WITHIN VIEW.
(a) A peace officer or any other person, may, without a warrant, arrest an offender when the offense is committed in his presence or within his view, if the offense is one classed as a felony or as an offense against the public peace.
(b) A peace officer may arrest an offender without a warrant for ANY offense committed in his presence or within his view. (Hervorhebung von vdmaster)
Ich denke doch, dass damit die Aussage der kalifornischen Rechtsgelehrten nach wie vor unbetritten Bestand haben sollte.
??? Das mag bei Dir so angekommen sein, stimmt aber in dieser Formulierung nicht. „Assault public servant“ als Hauptvorwurf und „traffic violation“ als minderschwerer Vorwurf. Ist einsehbar über bereits genannten Link. Nicht einmal die Beleidigungen wurden noch vorgebracht.
Ist IMHO/IANA(American)L eine fehlerhafte Aussage. Der Anordnung ist Folge zu leisten. Ebenso in D.
Du hast die Stelle bemerkt, bei der der Cop reflexartig aus dem Fahrzeuginneren zurückwich? Mir schien das ein Anhaltspunkt für körperlichen Widerstand zu sein. Kann ich aber von hier aus nicht beurteilen. Ebenso sehen wir eben nicht, was außerhalb des Blickfelds der Kamera am Straßenrand noch passierte.
Ist die Durchsetzung einer Anordnung mit unmittelbarem Zwang. Gäbe es auch in D.
Das ist richtig. Sie waren möglicherweise mitentscheidend für ihre spätere Inhaftierung, nicht jedoch für die vorläufige Festnahme. Straftaten waren es allemal.
Wir sind uns wohl einig, dass das Video auf jeden Fall geschnitten wurde, da es ja zwangsläufig ein Ausschnitt aus der Gesamtaufzeichnung der Kamera ist. Soll heissen: Wir sehen ja auch nicht wie der Cop seine Schicht beginnt und wie er wieder zum Revier zurückfährt.
Die Schnittstelle mit dem Abschleppwagen ist vorgangsirrelevant.
Das Video sollte (völlig unabhängig von der Schnittstelle) forensisch auf vorgangsrelevante Manipulationen überprüft werden.
Dann prüfe doch noch einmal Deine Auflistung. Die ist mißverständlich, weil ein wenig gschlampert.
Natürlich liegt sie auf dem Boden. Sie wurde fixiert. Ihre Behauptungen sind kein Tatsachenbeweis. Hatte sie bei Einlieferung Verletzungen im Kopfbereich, die die Behauptung „Kopf wurde auf Boden geschlagen“ stützen würde?
Nein, sondern weil der Polizist es anordnet. Wenn Dir (sogar in D) ein Polizist die Anweisung gibt aus Deinem Fahrzeug auszusteigen, dann ist dem (ohne bla-bla-ich-kenne-meine-Rechte-Diskussion) Folge zu leisten. Aber machen wir keine (deutsche) Nebendiskussion auf. In den USA ist der Anweisung (siehe meine Links) Folge zu leisten. Und wenn Dir der Cop nur eine mündl. Belehrung geben will, Deinen Kofferraum kontrollieren, Dir in die Augen leuchten möchte, sehen will ob Du gerade stehen kannst. Schnurz. Allerdings ist Dir das Recht unbenommen, Dich anschliessend über ihn oder seine Anweisungen zu beschweren.
Das Nichtbefolgen der rechtmäßigen Anweisung (lawful order) ist dann bereits der Grund für die vorläufige Festnahme (nicht zu verwechseln mit Haft). Alles weitere prüft dann auch in den USA ein Haftrichter.
Da ist keine große Fantasie nötig. Finger verdrehen, kratzen, spucken, beissen und nach einer Waffe greifen. Die Zigarette kommt ebenfalls in Betracht. Näheres zur Sichtweise des Cops könnte man wohl seinem Protokoll entnehmen.
Mit dieser Reflexvermutung musste ich bei Dir ja rechnen. Er hat sich zuerst völlig professionell verhalten. Aus meinem Blickwinkel scheint die Sache ab dem Moment (für ihn) stressig geworden zu sein, als sie auf Nachfrage seine Handlung (und damit möglicherweise seine Machtposition) verbal anzweifelte/kritisierte. Die Forderung die Kippe auszumachen, habe ich selbst schon bei einer V-Kontrolle erlebt. Sie dient der Eigensicherung des Beamten, der verhindern möchte, dass die Kippe bei einer eventuellen Attacke gegen ihn als Waffe eingesetzt wird. Ich glaube, dass der Polizist bereits beabsichtigte, sie aussteigen zu lassen und wollte eben zuerst, dass die Kippe gelöscht wird. Sein Fehler war es sicher, ihr seine beabsichtigte Handlung nicht zu kommunizieren. Der Grund für den vorläufigen Arrest lag dann in der Weigerung, seiner Anweisung Folge zu leisten.
Das Video des Augenzeugens habe ich ebenfalls gesehen. Wir sehen herzlich wenig, hören aber umso mehr. Bspw. auch die Beleidigung gegenüber der Polizistin, die die Festgenommene am Boden fixiert.
Aud dem gleichen Link (die vorangegangenen Zeilen):
Technically, a driver can get arrested in Texas for failing to use a turn signal. In the video, Encinia tells Bland he intended to give her a warning, until she failed to comply with orders and repeatedly cursed at the trooper. (…) CNN law enforcement analyst Harry Houck said the trooper did have the right to ask Bland to get out of the car and then try to pull her out of the vehicle.
Bereits der Verkehrsverstoß wäre ein Grund für einen Arrest gewesen.
Das Nichtlöschen der Kippe ist kein (eigenständiger) Grund für den Arrest.
Die Aufforderung, das Fahrzeug zu verlassen, ist rechtens.
Die Nichtbefolgung der Anweisung, dass Fahrzeug zu verlassen, ist widerum ein Grund für einen Arrest.
Der Cop hat den Fehler gemacht, ihr seine Absicht - wegen der er eine Anweisung erteilt - nicht oder erst verspätet mitzuteilen. Möglicherweise war sie ihm nicht kooperativ „genug“ (aus deutscher Sicht könnte man auch devot sagen). Die Schwelle für eine vorläufige Festnahme liegt in den USA weitaus niedriger als in D. Die (vorläufigen) Machtbefugnisse eines Polizisten in den USA sind weitaus höher.
ist ein guter Einwand. Ich kann da auf Anhieb auch nichts feststellen. Aber ich klatsch es mal ins Rechtsbrett. Wir gehen momentan ja (vorläufig ) davon aus, dass die Angaben im CNN-Link richtig sind.