Hallo,
die Ausblühung von Schimmel ist bedenklich; hier können sich Gesundheitsschäden einstellen.
Normalerweise müssen Stellen/Flächen saniert werden, die mit Schimmel befallen sind.
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die „Deckenkonstruktion“ durch Wassereintritt so stark beschädigt ist, dass sie umfassend saniert werden muss.
Das kann aber nur ein Sachverständiger vor Ort beurteilen.
Bezogen auf das Mietverhältnis taucht die Frage auf, ob bereits der Anspruch auf „Mietminderung“ besteht. Nach der Schilderung dürfte das bereits gegeben sein.
Der Vermieter wäre schriftlich aufzufordern, die Schäden in angemessener Frist zu beseitigen und die vertragsgemäße Nutzung wieder herzustellen.
Ich empfehle, bei „dauerhaft“ zu erwartenden Schwierigkeiten einem „Mieterverein“ beizutreten, der zu einem relativ geringen Jahresbeitrag Rechtsschutz gewährt. Solche Vereine/Anwälte übernehmen dann auch den Schriftverkehr.
Die Schäden sollten durch Fotografien (mit Datum und Uhrzeit) festgehalten werden, damit sie objektiv nachvollziehbar sind und sich jeder ein „BILD“ verschaffen kann, welche Schäden vorliegen.
Aufgrund ggfs. drohender gesundheitlicher Schäden wäre an und für sich EILE geboten. „Schwarze Flecken“ bzw. Schimmelbildung insgesamt muss kurzfristig abgestellt werden.
Es könnte sein, dass die Wohnung bei gleichzeitiger massiver Lüftung auch stark aufgeheizt werden muss, um die weitere Schimmelbildung zu stoppen bzw. zu verlangsamen.
Auch die „Tapete“ muss vom Vermieter ersetzt werden, da es sich um einen Schaden handelt, den nicht Sie zu vertreten haben. Vielmehr wäre der Handwerker ggü. dem Vermieter schadenersatzpflichtig.
Aufgrund des „Umfanges“ der Schädigung, der Frage der Mietminderung und der Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen wäre die Konsultation eines Mietvereines, sofern keine Rechtssschutzversicherung vorhanden ist, anzuraten. Nur der Fachanwalt kann unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände die fristgerechte und angemessene Reaktion auf den Schaden veranlassen, wenn sich der Vermieter sperrt, angemessen zu reagieren.
Und dazu gehört:
- Die vollständige Beseitigung der Schimmelbereiche; Spray dürfte da nicht reichen.
- Die Begutachtung, ob der Deckenputz entfernt werden muss (Sachverständiger wird benötigt).
- Ersatz Tapete inklusive Arbeitslohn.
- Angemessene Mietminderung bis zur Beseitigung der Schäden.
MfG
ES