Hallo Marcos,
die anstehende Aufgabe ist das klassische Aufgabengebiet des Architekten.
Wenden Sie sich an den Architekten Ihres Vertrauens, fragen Sie Bekannte, wer mit seinem Architekten zufrieden war, und ob dieser für Umbaumaßnahmen sich begeistert.(Nicht jeder mag das)
Geben Sie nicht das Heft aus der Hand und alle Leistungen an einen Generalunternehmer. Nur so können Sie jederzeit auf den Verlauf der Sanierungsmaßnahmen Einfluß nehmen und Ihre Vorstellungen durchsetzen.
Sanierungsmaßnahmen können dann erhöht abgesetzt werden, wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht, oder das Objekt sich in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet befindet. Dann kann Ihnen das zuständige Bauamt auch eine Bescheinigung nach §7h EStG ausstellen, welche zur szeuerlichen Anerkennung erforderlich ist.
Aber Achtung nicht vorher mit den Bauarbeiten beginnen, sonst entfällt in einigen Kommunen der Anspruch auf ausstellung der Bescheinigung. Ihr Architekt kann Sie aber dazu beraten.
Gegebenenfalls kann dann auch eine Förderung aus Städtebaufördermitteln beantragt werden. Auf jeden Fall sind die Förderungen durch Zinseinsparung bei der KfW un ggf. auch die Zuschußvarianden der Finanzierung zu untersuchen. Achtung! immer vor Baubeginn.
Bei einer energetischen Sanierung werden auch erhebliche Teile der Honorarrechnung mit nicht rückzahlbarem Zuschuß gefördert.
Viel Erfolg
Jürgen W. Hartleib
Architekt
ww.hartleib.eu