Welche Frage?
Die aktuelle Frage
hat mit der ursprünglichen
ziemlich genau nix zu tun.
Zwischenzeitlich gab es auch mal diese:
Vielleicht könntest Du mal in Dich gehen und Dir genau überlegen, was Du eigentlich wissen willst.
Ich habe bisher zweimal nachgefragt:
In aller Kürze Antworten auf die denkbaren fragen:
- Nein, Du musst die Heizung nicht tauschen, weil Du die Wohnung kaufst.
- Sofern gem. GEG irgendwann eine Pflicht zum Tausch entsteht, wird Dich die 80+x Jahre alte Frau nicht davor bewahren.
- Wenn Ihr als Eigentümer eine Heizung bestellt, müsst Ihr zu gleichen Teilen oder zu den Teilen bezahlen, die in der Teilungserklärung, in Beschlüssen oder in anderweitigen Vereinbarungen festgelegt sind.
- Nein, Du kannst nicht einfach die Heizung tauschen, wenn die andere Eigentümerin das nicht möchte. Du kannst auch nicht das Haus in einer anderen Farbe streichen, die Fassade dämmen, die Eingangstüren versetzen oder die Einfahrt neu gestalten lassen, wenn Du das Einverständnis der anderen Eigentümerin nicht hast.
Das ist das es, was Aprilfisch mit
meinte.
Gruß
C.