Sanierungspflicht bei Erwerb einer Wohnung im Zweifamilienhaus

Hallo Zusammen,

wie verhält es sich mit der Sanierungspflicht nach GEG inf folgendem Fall.
Ich erwerbe ich eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. In dem Haus gibt es eine Öl-Heizung, die 40 Jahre alt ist.
Im Obergeschoss wohnt eine 85 jährige Frau und ist Eigentümerin der Wohnung seit 1983.
Bin ich verpflichtet zusammen mit der 85 jährigen Frau die Heizung bzw. den Heizkessel zu erneuern? Oder nur ich alleine, da sie keine neuer Eigentümer ist?

Danke

Hallo,

ist die Frage, wer den Austausch bezahlt oder ob der Kessel ausgetauscht werden muss oder sollte? Falls letzteres: echt jetzt? Das Ding ist so alt, dass es beim Einbau noch nicht einmal geregelte Katalysatoren für Autos gab. Natürlich gehört das Ding - ganz unabhängig von der gesetzlichen Situation - ausgetauscht.

Gruß
C.

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Natürlich ist mir klar, dass bei dem Alter der Heizung nicht nur der Kessel getauscht gehört, sondern die komplette Heizung.
Die Frage ist wer für den Tausch bezahlen muss?
Wie gesagt es ist ein zweifamilienhaus und nur im Erdgeschoss findet ei Eigentümerwechsel statt. Im Obergeschoss wohnt seit 1980 eine alte Dame, die mittlerweile 85 Jahre alt ist.

Ich verstehe die Frage immer noch nicht. Willst Du die Heizung tauschen oder meinst Du, Du musst sie tauschen, weil Du die Wohnung kaufst?

Und um die Frage, die da irgendwie im Raum zu schweben scheint, zu beantworten:

Alter und Geschlecht spielen im GEG - im Gegensatz zu den zwischenzeitlich kursierenden Entwürfen - keine Rolle. Es gibt eine Härtefallregel, aber stellt nicht unmittelbar auf das Alter, das Geschlecht oder den Familienstand ab.

Genau ich bin am überlegen die Erdgeschosswohnung, die aktuell leer steht zu kaufen.

Kann die Frage niemand beantworten? Ich möchte die Erdgeschosswohnung kaufen. Was wenn du Besitzerin der Wohnung im Obergeschoss sich weigert in eine neue Heizung zu investieren?
Danke

Servus,

dann wirst Du gelernt haben, dass es lästige bis hässliche Folgen haben kann, wenn man sich auf eine GbR mit zwei (oder sonst einer geraden Zahl) an Beteiligten einlässt.

Lass diesen Aspekt in Deine Überlegungen einfließen.

Schöne Grüße

MM

Welche Frage?

Die aktuelle Frage

hat mit der ursprünglichen

ziemlich genau nix zu tun.

Zwischenzeitlich gab es auch mal diese:

Vielleicht könntest Du mal in Dich gehen und Dir genau überlegen, was Du eigentlich wissen willst.

Ich habe bisher zweimal nachgefragt:

In aller Kürze Antworten auf die denkbaren fragen:

  • Nein, Du musst die Heizung nicht tauschen, weil Du die Wohnung kaufst.
  • Sofern gem. GEG irgendwann eine Pflicht zum Tausch entsteht, wird Dich die 80+x Jahre alte Frau nicht davor bewahren.
  • Wenn Ihr als Eigentümer eine Heizung bestellt, müsst Ihr zu gleichen Teilen oder zu den Teilen bezahlen, die in der Teilungserklärung, in Beschlüssen oder in anderweitigen Vereinbarungen festgelegt sind.
  • Nein, Du kannst nicht einfach die Heizung tauschen, wenn die andere Eigentümerin das nicht möchte. Du kannst auch nicht das Haus in einer anderen Farbe streichen, die Fassade dämmen, die Eingangstüren versetzen oder die Einfahrt neu gestalten lassen, wenn Du das Einverständnis der anderen Eigentümerin nicht hast.

Das ist das es, was Aprilfisch mit

meinte.

Gruß
C.

Okay, schon mal vielen Dank für die Antworten.
Dann habe ich das GEG völlig falsch interpretiert. Ich dachte es besteht Sanierungspflicht.
Besteht die Pflicht nur bei Erwerb der kompletten Immobilie aber nicht wenn man nur eine Wohnung in dem Zweifamilienhaus kauft?

Sofern Du jetzt bei der Sanierungspflicht nach langem Betrieb bist: alles, was nicht unter die Ausnahmen fällt und älter als vom 1.1.1991 ist, darf sowieso nicht mehr betrieben werden. Alles, was danach installiert wurde und nicht unter die Ausnahmen fällt, hätte nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Von daher kam wohl auch bisher niemand darauf, dass es Dir um die Sanierungspflicht nach langem Betrieb (also § 72 GEG) geht.

Ich bin gespannt, wohin uns die Reise noch führt.

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Okay.
Die Heizung ist laut Makler seit Hausbau in Betrieb. Das Haus wurde 1981 gebaut.
Gehen wir davon aus ich würde die Erdgeschosswohnung kaufen.
Dann besteht keine Sanierungspflicht nach GEG sondern es besteht eine Austaschpflicht, da die Heizung älter als 1.1.1991 ist.
Dann wieder die gleiche Frage, wer muss dafür zahlen?
Ich gehe davon aus beide Eigentümer.

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Wie immer: Wer bestellt, bezahlt.

Überleg Dir genau, worauf Du Dich einlässt - offenbar gibt es bisher keinen Kontakt mit der alten Dame. Den solltest Du ganz dringend aufbauen, sonst bekommst Du leicht Zores bis zum Scheitel.

Schöne Grüße

MM

Sowas wollte ich auch grad schreiben :slight_smile: Und bitte bedenke, dass 85 Jahre alte Damen als nächstes 86 werden. Und irgendwann werden derlei Damen dann auch merkwürdig oder investitionsunwillig (weil, „lohnt ja nimmer“) oder verlassen das Haus auf die eine oder andere Art. Gibt es Pläne für den letzteren Fall?

meiner Erkenntnis nach musst Du das Anteilig zahlen…

Barum?

Worauf fußt diese Erkenntnis?

Gibt es da vielleicht einen neuen § 25c WEG, der regelt, welche Maßnahmen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung auch durch einzelne Eigentümer namens der Eigentümergemeinschaft veranlasst werden können?

Natürlich weiß ich, dass in einem Zweifamilienhaus die Heizung nicht getauscht werden kann ohne Zustimmung des zweiten Eigentümers.
Ich würde auch die Wohnung niemals kaufen, ohne vorher mit der Dame gesprochen zu haben um herauszufinden wie investitionswillig sie ist.
Da in dem Haus bis auf das Dach nahezu alles beim alten ist, schätze ich die Bereitschaft zu investieren nicht all zu hoch ein.
Deshalb plane ich auch mit den zukünftigen Erben zu sprechen, die mir auch bekannt sind.

Allerdings möchte ich vorab meine Pflichten kennen, bevor ich mit ihr ins Gespräch gehe.
Ich habe zwar verstanden, dass es in einem Zweifamilienhaus mit zwei Eigentümern keine Sanierungspflichten gibt. Aber das mit der Austauschpflicht habe ich immer noch nicht verstanden.
Kann man den nun die 40 Jahre alte Heizung weiterbetreiben oder hat man die Pflicht sie zu erneuern?

Ich würde am liebsten auch einen Ernergieberater ins Haus holen, bevor ich den Kaufvertrag unterschreiben. Aber ihr werdet es kaum glauben. Dafür brauche ich die Zustimmung der aktuellen Eigentümer der Erdgeschosswohnung und der Eigentümerin der Dachgeschosswohnung.

Durchaus.

Was soll daran so merkwürdig sein?

Du erwägst, Dich in eine Eigentümergemeinschaft zu begeben, die aus zwei Personen besteht, und hast Dir noch nicht die geringsten Gedanken darüber gemacht, was das bedeutet?

Und Du nimmst dafür eine Summe in die Hand, die man (jetzt mal von beruflichen Belangen abgesehen) vielleicht ein oder maximal zwei Mal im Leben in die Hand nimmt?

Na denn - alles Gute!

MM

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Ich muss ehrlich sagen, dass ich euch absolut bewundere. Ihr wisst ohne mich zu kennen worüber ich mir Gedanken mache.

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Schlimm?

Winkewinke

MM

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