Sanitäter dürfen nicht beschossen werden ?

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden dürfen ?

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?

Zitat: „Eigentlich schreibt die Genfer Konvention vor, dass Sanitätspersonal
nur Nahverteidigungswaffen wie Messer und Pistolen tragen dürfen. Sollte ein Sanitäter eine Waffe im Feld benutzen,
verliert er seinen Schutz unter der Genfer Konvention, denn ein Sanitäter der als solcher gekennzeichnet ist, darf im Krieg
nicht beschossen werden, das gilt als Kriegsverbrechen.“
(Quelle http://www.rakkasans.de/index2.php?option=com_conten… )

Sanitäter sind „offiziel“ Nichtkombattanten, allerdings werden Sanitätssoldaten, da sie nach wie vor Soldaten sind, im Rahmen der Grundausbildung im Kampf trainiert.

Verhältsich vermutlich (Achtung, persönliche Mutmaßung) im Kriegsfall wie mit Fallschrimspringern, die während des Sprungs nicht beschossen werden dürfen.
Staatlich nicht gebundene Kämpfer (Guerillias, „Terroristen“, Wiederstandskämpfer etc.) werden sich da vermutlich nicht dran halten.

[Darf gerne alles weiter Diskutiert werden]

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?

Es ist sogar ein geschriebenes Gesetz:
Genfer Konvention, als Teil des Humanitären Völkerrechts.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen

Die Genfer Konventionen enthalten für den Fall eines Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Solche Personen müssen ein Schutzzeichen tragen (ursprünglich eine weiße Armbinde mit rotem Kreuz).

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?

Hallo Ballonbote,

davon weiss ich leider nichts, aber ich denke mal nicht, da zum Feind vorallem auch diejenigen gehören die die Soldanten zusammenflicken

lg

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?

Hallo!!!

Das stimmt nur teilweise. Betrifft auch nicht die Sanitäter im Allgemeinen sondern Mitarbeiter des Roten Kreuzes… Das Rote Kreuz ist ein „Schutzzeichen“, im Rahmen eines Krieges oder Schlachtfeldes bedeutet das Zeichen Neutralität gegenüber den verfeindeten Parteien.
Ob sich die Kriegsteilnehmer daran halten ist natürlich wieder eine andere Geschichte…
Hoffe geholfen zu haben,

lg, SANDRA

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?

ja,
Zitat: „Eigentlich schreibt die Genfer Konvention vor, dass Sanitätspersonal
nur Nahverteidigungswaffen wie Messer und Pistolen tragen dürfen. Sollte ein Sanitäter eine Waffe im Feld benutzen,
verliert er seinen Schutz unter der Genfer Konvention, denn ein Sanitäter der als solcher gekennzeichnet ist, darf im Krieg
nicht beschossen werden, das gilt als Kriegsverbrechen.“
(Quelle http://www.rakkasans.de/index2.php?option=com_conten… )

Sanitäter sind „offiziel“ Nichtkombattanten, allerdings werden Sanitätssoldaten, da sie nach wie vor Soldaten sind, im Rahmen der Grundausbildung im Kampf trainiert.

Lieber Ballonbote!
Es ist nicht ein ungeschriebenes Gesetzt, vielmehr ist es ein sehr altes und immer wieder aktuelles Menschenrecht welches in der GENFER KONVENTION formuliert wurde.

… die Genfer Konvention sieht vor, dass Sanitätspersonal Nahverteidigungswaffen wie Messer und/oder Pistolen tragen dürfen. Wenn ein Sanitäter eine Waffe zum Angriff im Feld benutzt, dann verliert er auch seinen Schutz unter der Genfer Konvention, denn ein Sanitäter, der als solcher gekennzeichnet ist, darf von keiner Kriegspartei im Krieg beschossen werden, ansonsten gilt dies als Kriegsverbrechen…

Soweit sinngemäß diese Rechts-Norm, die in vielen Ländern als Basis-Gesetz oder als Teil der Verfassung, zumindest aber innerhalb der jeweiligen Rotkreuz-Gesellschaften als Arbeitsgrundlage dient. Darum sind innerhalb der europäischen Konflikte die Kennzeichungen von Sanitätseinrichtungen und von Sanitätspersonal üblich.

Relativiert wurde diese Rechtsnorm, welche aufgrund der Arbeit während den Weltkriegen erarbeitet werden konnte spätestens während des Vietnamkrieges. Dort war dem Vietcong die Genfer Konvention nicht nur vollkommen egal, vielmehr wurden Prämien für den Abschuß von Santitäern und Sanitätshubschraubern ausgeschüttet. Als Reaktion wurden im amerikanischen Heer möglichst viele Soldaten mit den Grundlagen der erweiterten Ersten Hilfe ausgebildet und jeder Soldat hatte mehrere Erste-Hilfe-Materialien in seiner Grundausrüstung. Die für den Ernstfall innerhalb der Kompanien stehenden „DOC’s“ waren die tatsächlichen Sanitäter, welche aber rein äußerlich nicht mehr von den sonstigen Soldaten unterschieden werden konnten. Auch in der Bewaffnung wurden die Sanitäter mit Maschinengewehr, Sturmgewehr und Panzerfaust ausgestattet. Einzig der Rücken-Tornister unterschied sich von dem des normalen Soldaten. Er trug neben Verbandsmaterial auch ein Notfalls-Operationsbesteck, einige Notfallsmedikamente und Infusionen mit.

Der „DOC“ bei der Armee in USA ist in Österreich mit einem Notallsanitäter vergleichbar, der auch für die Verabreichung von Notfallmedikamenten und Infusionen eine Berechtigung besitz, aber eben kein Arzt ist.

Auch im Dessert Storm, also im IRAK-KUWAIT-Krieg waren die Sanitäter im Gefecht nicht extra gekennzeichnet. Allerdings gab es auf Kuwaitischer Seite immer ein Militär-Spital und im Grenzgebiet zwischen Kuwait und Irak gab es im Laufe der Aufarbeitung dieses Krieges eine mobiles Militärspital der Schwedischen Armee. Im Norden des Irak gab es im Kurdengebiet die Möglichkeit Verletzte über die Grenze in die Türkei auszufliegen. Dort waren unter Anderem auch Sanitäts-Einheiten des Österreichischen Bundesheeres stationiert.

Ich selbst habe Ende 1970er Anfang 1980er JAhre in den Kriegsgebieten SYRIEN/LIBANON/ISRAEL und ZYPERN/TÜRKEI, etwa 20 Jahre später im Kriegsgebiet KUWAIT/IRAK für jeweils mehrere Monate als Sanitäter Dienst versehen. Während des Dienstes vor 30 Jahren wurden die Sanitäter der UNO-Truppen mit einer Schulter-Schlaufe und im Einsatzfall zusätzlich mit entsprechenden Umhang-Jacken und spezielle Helm-Bandarolen gekennzeichnet. Die Bewaffnung bestand aus einer Pistole und einem Feldmesser. Wenn andere Dienste versehen wurden (Wach-Dienst, Streifendienst…) blieb diese Kennzeichnung verpackt und die Bewaffnung entsprach der eines üblichen Soldaten mit Sturmgewehr.

Während des IRAK/KUWAIT-Einsatzes waren militärische Kräfte innerhalb des kuwaitischen Staatsgebietes, außer zur Beobachtung, nicht geduldet. Aus diesem Grund wurden zur Bewachung der UNO-Einrichtungen Polizei-Einheiten rekrutiert. Ich gehörte diesen Polizei-Einheiten als Sanitäter zur Versorgung der eigenen Kräfte an. Einige Wochen davon verbrachte ich in SULEMANIJA (Nord-Irak, Kurdenregion) und einige Monate war ich zuständig für die Region um BASHRA (an der Grenze zu KUWAIT). Während dieser Zeit wurde eine UNO-Polizei-Uniform getragen und meine Funktion des Sanitäters war durch einen Rotkreuz-Stoff-Aufnäher am Hemd und auf der UNO-ID-Card gekennzeichnet. Die Bewaffnung bestand aus einer Pistole (russisches Fabrikat).

Ich wurde während meiner Einsätz nie beschossen und war auch nie gezwungen von der Waffe gebrauch zu machen. Ob dies aufgrund meiner Kennzeichnung als Sanitäter so geschehen ist kann ich heute leider nicht mehr verifizieren, aber es freut mich, dass ich gesund und unverletzt aus diesen Erfahrungen zurück kommen durfte.

In der Hoffnung Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben grüße ich Sie herzlich

Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Stimmt es das es ein ungeschriebenes Gesetzt ist das die
Sanitäter auf dem Schlachtfeld nicht beschossen werden werden
dürfen ?