Sanitätskleidung privat tragen?

Hallo,

ich habe hier eine Frage an euch und wäre über Antworten sehr dankbar.

Vor einiger Zeit habe ich als Sanitäter bei einer Organisation gearbeitet. Dort ging ich raus, weil der Einsatzleiter aus meiner Sicht zu rassistisch war.

Jetzt bin ich ohne Organisation, habe aber noch alte Dienstkleidung bei mir zuhause, die ich selbst gekauft und bezahlt habe.

Darf ich privat so eine Rettungsdienstjacke tragen? Wenn ja, mit oder ohne Rückenschild „Sanitäter“? An den Ärmeln sind noch die Abzeichen einer Hilfsorganisation dran.

In meiner alten Dienststelle stand in der Satzung, dass man solche Kleidung nur privat tragen darf, allerdings wären die einzigen Folgen, beim Tragen in der Freizeit, eine mündliche Verwarnung gewesen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir dabei helfen könntet, amBesten mit einer rechtlichen Grundlage.

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße

Marcel

Diese Frage düfte bei mir als Experten für Mit- und WEG-Recht falsch sein…

Hi Marcel,

sorry. Ich kann Dir mit keiner Rechtsgrundlage dienen.

Gruß

allboysz

Hallo Marcel,

vielleicht kann Dir ein Anwalt besser helfen - dennoch versuche ich mal Dir ein wenig zu helfen.

Zunächst - unabhängig von der rechtlichen Seite - eine kleine Anmerkung: Rettungs- und sanitätsdienstliche Kleidung hat den Sinn den Mitarbeiter zu schützen, in diesem Sinn hat sie die Funktion einer Schutzkleidung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Kleidung ist es, der Bevölkerung zu zeigen wo sie Hilfe erwarten kann. Es macht also keinen Sinn diese Kleidung privat zu tragen, denn die erwartete Hilfe kann i.d.R. nicht sinnhaft erbracht werden, da die technische Hilfsmittel zur Rettung hast Du als Privatperson nicht dabei. Also warum privat die Jacke tragen???

Punkt 2: Meines erachtens nach hat die Organisation die Recht an iher Marke (Logo, Emblem), also darfst du sie privat nicht tragen. Es stellt sich sogar die Frage des Eigentums? Du bist zwar im BEsitz der Jacke, jedoch bleibt die Frage ob die Jacke/die Kleidung nicht an die Organisation zurück gegeben werden soll/muss

Hallo gotheranor,
leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.
Allerdings würde ich an deiner Stelle das Rückenschild „Sanitäter“ und auch die Abzeichen der Hilfsorganisation entfernen, da du dort nicht mehr arbeitest.

Gruß hexe1971

Hallo,
rechtliche Grundlage kann ich dir leider keinen nennen. Jedoch ist das Tragen von Symbolen, welche rechtlich geschützt sind natürlich nicht zulässig. Die Aufschrift Sanitäter ist genau wie Rettugnsdienst in D nicht geschützt. Jedoch könntest du im Falle eines Falles dich strafbar machen, da du im allgemeinen Ansehen eine Garantenstellung darstellst, welche du nicht hast.

Grüße

Hallo Marcel,
eine Dienstkleidung ist ein offizielles Zugehörigkeitssymbol, mal abgesehen von der Schutzfunktion. Auch signalisiert es, daß derjenige, der sie trägt sich im Einsatz befindet. Ich denke Du sprichst von der Einsatzjacke eine Organisation.
Voraussetzung für das Tragen ist schon zumindest mal die Mitgliedschaft in der Org. Ist bei allen so. Fällt bei Dir schon mal weg, weil Du ja ausgetreten bist. Was willst Du also mit der Kleidung, wenn Du gar nicht mehr in der Organisation bist?
Du darfst die Kleidung nur tragen, wenn Du auch einen Auftrag der Org. hast, in ihrem Namen Dienst zu tun. Das ist bei allen Org. gleich, sogar bei Feuerwehr und Polizei. Du hast aber keinen Auftrag von einer der Org. sie privat zu tragen.
In der Dienstbekleidungsordnung der Malteser heißt es z.B. „Die Dienstbekleidung ist das äußere Zeichen der Malteser. Sie signalisiert unsere Dienstbereitschaft.
Sie darf deshalb nur im Dienst und bei offiziellen Veranstaltungen der Malteser getragen werden“ Und in
der Dienstbekliedungsordnung des DRK heißt es darüber hinaus „Alle an der Dienstkleidung zu tragenden Kennzeichen werden von den DRK Dienststellen ausgegeben und bleiben Eigentum des Deutschen Roten Kreuzes, auch wenn Bekleidung oder Abzeichen aus eigenen Mitteln angeschafft wurden.“ …wie in Deinem Fall.

Ich denke Du solltest Dich entscheiden, ob Du weiter mitmachen willst in der Organistaion, oder nicht. Dann aber auch mit der Konsequenz die Kleidung nicht mehr zu benutzen, auch wenn Du sie selbst bezahlt hast. Das allein ist m.E. schon - entschudlige - blöd. Würd ich nie machen, weil die Org. sich selbst in ihren Satzungen dazu verpflichtet haben, die Kleidung für den Helfer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Wenn Dir das Helfen aber grundsätzlich Spaß macht, gibts auch in der Org. sicher andere Einheiten um mitzuarbeiten. Denn in jeder Org. gibt es Blödmänner in einem Amt, wie das des EL den Du erwähnt hast. Aber die allermeisten Leute sind in der Regel OK. Und Gott sei Dank kann man ja auch selbst mit beeinflussen in welcher Einheit man mitarbeiten möchte.

Viele Grüße
Markus

Hallo

Sind auf der Kleidung Abzeichen von der Organisation aus der du ausgetreten bist?
Wenn ja musst du diese zuvor abtrennen da du dieser Organisation nicht mehr angehörst.

Wenn du Funktionsabzeichen wie zum Beispiel Rettungssanitäter oder Notarzt trägst darfst du diese auf der Kleidung belassen wenn du die Ausbildung/Studium abgeschlossen hast.

Die Kleidung an sich gibt Außenstehende zu verstehen, dass du eine notfallmedizinische Ausbildung hast, damit stellt sich die Frage ob du dich in eine Garantenstellung begibst bzw. zu erkennen gibst du könntest Hilfe in dieser Form leisten.

Ich persönlich würde dir abraten die Dienstkleidung privat zu tragen da du nicht nur in eine rechtliche Grauzone begibst sondern auch den Unmut von Rettungsdienstmitarbeitern auf dich ziehen könntest und zum „Superretter“ oder „Rettungsrambo“ befördert wirst.

Gegen das mitführen deiner Einsatzjacke im privaten KFZ zur Eigensicherung spricht, denke ich, nichts.

Wenn du nicht vorhast dich einer anderen HiOrg anzuschließen würde ich dir empfehlen die Kleidung an deine alte HiOrg zu verkaufen.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein.
Ich würde mich freuen zu erfahren ob ich helfen konnte.

Mfg

Hallo gotheranor,
prinzipiell ist Berufskleidung KEINE geschützte Sache.
Ausnahmen wie z.B. Uniformen von Polizei,Militär,Zoll,…also Kleidung, welche die Staatshohheit repräsentieren sind gegeben - sind also geschützt.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Arbeits-/Dienst-Vertrag steht, ist das tragen erlaubt!
Allerdings ist beim tragen der Uniform im Freizeitbereich und öffentlichen Raum (öffentll. Straßen, Parks, Gebäude etc.)die Pflicht der „besonderen Verfügbarkeit“ verbindend.
Das heißt, dass z.B. ein Sanitäter, welcher in der Freizeit die Uniform trägt BESONDERS zur Hilfe im Notfall verpflichtet ist und (spontan) dazu heran gezogen werden kann. Es kann auch eine erhöhte Kenntnis zur Rettung/Bergung, also Beherrschung von Notfällen, abverlangt werden.
Der Begriff „Sanitäter“ ist nicht rechtlich geschützt, aber man sollte nicht damit ‚spielen‘, denn diese Tätigkeit ist zu ehrenvoll und wichtig, um ihn als ‚Straßen-Mode‘-Kleidung runter zu werten!

Was den vermeintl. Rassismus des Vorgesetzten betrifft, so ist die übergeortnete Dienststelle verpflichtet solches unverzüglich zu unterbinden - auch mit diziplinären Mitteln. Es ist also von großer Wichtigkeit solche Vorfälle zu melden!