Sanktionen für prügelnde Schüler

Hallo, kurz zur Situation. An unserer Schule kommt es immer wieder vor, dass jüngere Schüler von älteren angegriffen werden. Im jüngsten Fall wurde ein 6-klässler von drei 9-klässlern „gestiefelt“ (was soviel heißt wie der 6klässler wurde zu Boden geworfen und von den drei anderen getreten).
Als Reaktion von der Schulleitung kam nur ein Verweis für die Schüler und sie sollten sich entschuldigen. Zwei der drei haben das getan, der Anstifter der ganzen Sache nicht. Es ist auch nicht das erste mal das dieser Schüler sich an kleineren vergreift.
Ich möchte das ganze jetzt vor den Eltenbeirat bringen und wollte mal wissen was es für diese Schüler an Sanktionen geben könnte.
Danke im Voraus.
VG

sorry, da werd ich dir nicht helfen können.

in unserer (ausserschulischen!)bildungsstätte führt aber jegliche prügelattacke zum sofortigen ausschluss.

im ‚internatsbetrieb‘ können und wollen wir uns keinerlei gefährdungspotantiale für die anderen kinder,lehrer/innen betreuer sowie für unserer einrichtung leisten.
eine entsprechende regelung haben wir uns unseren belegverträgen eingearbeitet.

juristisch haben da die schulen nicht so viele möglichkeiten.

lg
peku

Hallo !
In Fällen körperlicher Gewalt dieser Intensität ist ,soweit mir bekannt ist, die Schulleitung gehalten, zeitnah eine Konferenz zur Durchführung von Maßnahmen zur Klärung der Vorfälle und der nach der jeweild geltenden Schulordnung (ASCHO) des Landes und Hausordnung der Schule durchzuführenden Maßnahmen gegen die tätlichen Schüler zu entscheiden. Die betreffenden Schüler, deren Eltern, die Elternvertreter, Schülervertreter und weitere Prsonen nach den betreffenden geltenden Regelungen sind dazu zu einzuladen und zu hören. Es sollte im Zweifelsfall geprüft werden, ob die vorgeschriebenen Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, das macht eventuell der Anwalt der Opfer. Ein Verweis (von der Schule) ist in der Regel bei solch schweren Verstößen normal. Weitere Maßnahmen hängen zum einen von den rechtlchen Schritten ab, die die Opfer/deren Eltern in die Wege leiten, zum anderen vom Alter bzw. der Rechtsfähigkeit der Täter. Genaue Informationen bitte bei einem kompetenten Schulleiter (evtl. einer anderen Schule), bei einer Rechtsberatung z.B. der Gewerkschaften (GEW, Philologenverband etc.) einholen!
Viel Erfolg und Danke für Dein Engagemant im Namen aller Schüler!

Hallo und danke für die Antwort. War bei weitem die hilfreichste. (n einem anderen Forum kam die Antwort, dass das heutzutage normal ist und man sich am besten raushalten sollte).
Ich habe in der Zwischenzeit weiter Recherchen im Internet betrieben und einiges gefunden. Maßnahmenkataloge und z.B. das für die Schule eine Anzeigepflicht besteht bei schwerer Körperverletzung. Ob das hier eine schwere Körperverletzung war sei dahingestellt, weil der Junge außer ein paar Schrammen im Gesicht keine schweren Verletzungen davon getragen hat.
VG
Anja

Hallo,
erstmal zu dem Thema Sanktionen. Diese sind von Schule und jeweiligem Land unterschiedlich. Bei diesem Vorfall sollte es nicht nur die Schule entscheiden sondern an das Schulamt des Landkreises melden.
Des weiteren sehe ich eine positive Sanktion in der Teilnahme eines Systemischen Agrtessionskurs für Lehrer ,Schüler … Hier sollte klar definiert werden was ist Gewalt und wie sieht diese aus. Also nicht fragen warum ist es passiert das es immer wieder zu Eskalation kommt, sondern klar was ist los, wer ist beteiligt , wieso sind diese Personen daranbeteiligt.
Eine Hilfreiche Info findet man in den sogenannten SAM Kursen im Internet. Es gibt diese Stellen fast Europaweit. Ich kann diese Kurse nur empfehlen.

Gruß Steffen

Hallo Phoenixheart,

meiner Meinung nach darf es bei Gewalt gegenüber Schwächeren (also sobald es sich nicht um eine kleine Rangelei unter Gleichaltrigen handelt)keinerlei Toleranz geben, zumal im Wiederholungsfall. D. h. die Täter bekommen eine Strafanzeige (von der Schule und von den Sorgeberechtigten der Opfer), die Eltern werden von der Schulleitung einbestellt und über mögliche Konsequenzen bis hin zum Schulverweis informiert. Außerdem wird den Eltern empfohlen, sich wegen vermuteter Erziehungsschwierigkeiten ans Jugendamt zu wenden. Wenn sie dies bis zu einer
ihnen bekanntgegebenen Frist nicht getan haben, informiert die Schule das Jugendamt (Meldung nach § 8 a SGB VIII „Kindeswohlgefährdung“, denn ein Jugendlicher, der Gewalttaten begeht, ist in seiner Entwicklung gefährdet). Diese Meldung können auch die Sorgeberechtigten der Opfer und jeder besorgte Bürger machen, also auch Elternvertreter etc. Einfach bei der zuständigen Stadt-, Kreisverwaltung… anrufen und sich mit dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter verbinden lassen. Das Jugendamt entscheidet dann über weitere Maßnahmen wie das Angebot von Hilfen zur Erziehung, Einleitung von familiengerichtlichen Verfahren etc.

Ich hoffe, Dir mit diesen Infos helfen zu können,
Grüße

Katie

Hallo
Leider schreibst Du das Alter des Täters nicht. Bei Kindern ab 14 sieht die Sache anders aus.
Für mich ist wichtig, wer ist außer den Eltern mein Verbünderter.
Wie sieht die Schulleitung das Problem und welche Maßnahmen ergreifen sie. Ist da garnichts oder nur wenig, so würde ich mich ans Schulamt wenden.
Je nach Bundesland und Stadt gibt es sehr gute Programme gegen Schulgewalt.
Letztendlich muß man wissen, daß Problem löst sich nicht mit einem Schulverweis.
Ich wünsche Dir viel Gedult für die Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
S

HEy,
leider nicht mein Gebiet. Hier kann ich nicht helfen.
Liebe Grüße
kerstin schwarz