Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen einer Tätigkeit § 34 SGB VIII

Eine Frage zur Tätigkeit im Rahmen von § 34 SGB VIII :

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat ein Betreuer, wenn Jugendliche nicht den Aufforderungen nachkommen?
Die Frage bezieht sich auf banale Dinge wie Säubern von Räumlichkeiten (Küche, Bad etc.) nach der Nutzung oder Störung der Nachtruhe in subtiler Form durch Hin- und Herschieben von Gegenständen aufgrund angeblicher Reinigungsaktionen nach 22h (die Ausreden sind da vielfältiger Natur).
Es wird versucht, um jeden Preis zu provozieren.
Über konstruktive Vorschläge würde ich mich freuen, sofern diese über den Vorschlag eines einzuleitenden Gespräches hinausgehen (im Sinne von „Wattebäuschchenpädagogik“).