Sasser-Autor hat Angst

ich denke, dass er ruhig angst haben kann / sollte! genug blödsinn hat er ja angestellt, oder??
http://n-tv.de/5254939.html

tach frank!

ist schade das er nur nach deutschem recht belangt wird.
3 wochen urlaub in nem türkischen knast wären sicher nicht schädlich.

h.b

Moin

Zitat:
„Wir warten noch auf ein nötiges Gutachten und Zulieferungen von Microsoft“

Dem passiert so schnell gar nichts. M$ hat noch nie mit Behörden zusammengearbeitet, es sei denn es ging um deren Arsch. Irgendwelche Sasser-Prozesse interessieren die breite Öffentlichkeit nicht, also wird M$ den Teufel tun und denen klarmachen was hätte passieren können und was passiert ist. Viel zu viel Aufwand, viel zu viele Gelegenheiten sich zu blamieren.

Gleiches gilt für grössere Betriebe. Den Schadensersatz werden die so oder so nicht kriegen. Die wollen sich ja auch nicht blamieren indem sie ihre Absicherungen preisgeben. Wenn Sasser einen Betrieb befallen konnte dann haben elementare Sicherheitsvorkehrungen in dem Betrieb gefehlt oder versagt.

Das ist wie bei einem geklauten Auto: da will auch niemand zugeben dass der Schlüssel gesteckt hat.

cu

hallo pumpkin,

glaubst wirklich? wäre aber schade, es haben bestimmt viele blut und wasser geschwitzt.
bye
frank

moin horst,

3 wochen urlaub in nem türkischen knast wären sicher nicht
schädlich.

hoho, bist ja gemein! *fg*
cu
frank

ich denke, dass er ruhig angst haben kann / sollte! genug
blödsinn hat er ja angestellt, oder??
http://n-tv.de/5254939.html

Hallo,

es ist zu hoffen, dass der Autor des Virus nicht nur empfindlich bestraft wird, sondern alle Kriminellen dieser Art so in die Haftung genommen werden, dass sie bis zum Sarg daran denken, was kriminelle Energie auch als Konsequenz hat. Diese sind keine jugendlichen Dummheiten. Dahinter steckt kriminelle Eneergie. Dies ist kriminelles Handeln, um anderen vorsätzlich Schäden zuzufügen. Wer einen Virus ins Netz setzt weiss, dass er Schäden verursacht. Die Ausreden, dass man versuchen wollte fremde PC zu knacken um deren Unsichehreit aufzudecken ist nicht einleuchtend. Wer dies will, kann in Absprache mit den Betroffenen dies tun. Er muss nicht Viren schreiben und versenden, die Schäden verursachen. Kein Pardon vor Kriminellen im Internet.

Gruss Günter

Hallo

ich denke, dass er ruhig angst haben kann / sollte! genug
blödsinn hat er ja angestellt, oder??
http://n-tv.de/5254939.html

Vor was oder vor wem sollte er in Deutschland Angst haben ?
Er hat sicher keine Angst, irgendwer hat ihm geraten so
zu tun, kommt in der Öffentlichkeit immer gut an, einige
haben dann Mitleid.

es ist zu hoffen, dass der Autor des Virus nicht nur
empfindlich bestraft wird, sondern alle Kriminellen dieser Art
so in die Haftung genommen werden, dass sie bis zum Sarg daran
denken.

Davon träume ich auch immer, nur bis jetzt ist dieser zumindest
in Deutschland noch nie in Erfüllung gegangen.
Aus welchem Grund auch immer schrecken unsere Richter davor
zurück, harte Urteile zu beschließen.
Als Strafmaß wird dann das geringste genommen, was das Gesetz
hergibt.
Begründet wird das immer damit, entweder stand der Täter unter
Alkohol oder Drogeneinfluß, war nicht zurechnungsfähig,
war sich der schwere seiner Tat nicht bewußt, schlechte
Kindheit oder weiss der Fuchs, womit Richter noch begründen
das Straftäter in D. keine oder nur geringe Strafen erhalten.
Dem Täter werden immer mildernde Umstände angerechnet, so
ein Unsinn.

Gruß Iwan

Hallo

warte einfach mal ab. Ich glaube nicht, dass die Autoren der letzten Viren, die in DE erwischt worden sind, so glimpflich davon kommen werden. Das Problem der Höhe der Strafe ist meist nur, dass nach Jugendrecht zu verurteilen ist.

Gruss Günter

Moin

glaubst wirklich? wäre aber schade, es haben bestimmt viele
blut und wasser geschwitzt.

Such mal im Internet nach dem Ausgang der Prozesse um Blaster, SQL-Slammer, Code-Red ,… Fällt dir was auf ? Da sind zwar teilweise Urteile gesprochen wurden, aber nie war M$ oder eine grössere Firma beteiligt.

cu

Moin

Wenn man schon nach harten Strafen schreit sollte man die 2 anderen Beteiligten nicht vergessen:

  1. M$: In Deutschland ist es verboten andere zu einer Straftat zu verleiten. (Klassiches Beispiel: Schlüssel auf dem Auto stecken lassen gibt ein Knöllchen.) Bei der Programm-qualität von Windows ist der Tatbestand eigentlich schon erfüllt. Leider ist die EULA von M$ sehr ausgefeilt und man kann den Weg nur schwerlich gehen.

(Kleines Detail am Rande: bei Linux wär so ein Prozess möglich, da bei verschenken der Schenker teilweise haftbar ist. Solange Linux also gratis bleibt kann man die (L)GPL aushebeln. Für Windows muss man bezahlen, dann gilt die Schenk-Klausel nicht mehr und die EULA wird zum gültigen Vertrag. Ja, Gesetze sind was tolles)

  1. Die Firmen, resp. deren Netzwerk-Admins: Wer so etwas einfaches wie Sasser durchlässt ist selber Schuld. Dazu gibt’s auch ein Urteil aus Berlin: Ein WAR-Driver* ist dort freigesprochen worden, die „Geschädigten“ hatten ihre Netze nicht genügend gesichert**. Für Sasser gilt eigentlich das gleiche: er kann nur in schlecht/gar nicht geschütze Firmennetze eindringen, ein normaler Packetfilter/Firewall hält ihn schon zurück. Wenn der Anwalt des Sasser-Autors klever genug ist kommt der Autor in den Firmen-Prozessen ungeschoren davon.

Bei dem „du-sollst-keine-Viren-freisetzen“-Prozess ist er dran. Und selbst da kann er es als Versehen darstellen. Das Programmieren des Virus ist ja völlig legal. Eigentlich ist das Freisetzen-Gesetz auch zweischneidig: Jeder infizierte Rechner setzt den Virus ja auch immer wieder frei. Womit wir wieder bei den Netzwerk-admins wären.

cu

* Jemand der sich per W-Lan in fremde Netze einlogt und diese zum Internet-surfen benutzt.

** Lustige Gesetze hab ihr da drüben: Wer sich nur unzureichend gegen Eindringen von aussen schützt hat keinen Anspruch gegenüber Eindringlingen. Der Fall wurde auch auf w-w-w durchgekaut, such mal im Archiv.

Hallo,

falsches Gebetsmühlenartig zu wiederholen macht es nicht richtiger.

  1. M$: In Deutschland ist es verboten andere zu einer Straftat
    zu verleiten. (Klassiches Beispiel: Schlüssel auf dem Auto
    stecken lassen gibt ein Knöllchen.) Bei der Programm-qualität
    von Windows ist der Tatbestand eigentlich schon erfüllt.
    Leider ist die EULA von M$ sehr ausgefeilt und man kann den
    Weg nur schwerlich gehen.

Zum einen bekommst du kein Knöllchen sondern wirst eventuell abgeschleppt - um eine potentielle Straftat zu vereiteln.
Das ist aber keine Strafe - auch wenn es einem so vorkommt - sondern ein Service (Gefahrenabwehr).
Hat mit der dem Verleiten/ der Anstiftung zu einer Straftat aber gar nichts zu tun.

Zum anderen ist dein Urteil darüber, dass die Programmqualität von Microsoft einen Tatbestand der Anstiftung erfüllt - auch wenn du mit der Meinung nicht allein stehst, was die Qualität betrifft - sehr subjektiv.
Es rechtfertigt aber die Begehung der Straftat in keinem Fall.

  1. Die Firmen, resp. deren Netzwerk-Admins: Wer so etwas
    einfaches wie Sasser durchlässt ist selber Schuld. Dazu gibt’s
    auch ein Urteil aus Berlin: Ein WAR-Driver* ist dort
    freigesprochen worden, die „Geschädigten“ hatten ihre Netze
    nicht genügend gesichert**.

Welches Urteil meinst du? Welche Instanz? Einstellung oder Freispruch?
Rechtskräftig? Grundsatzurteil? Ich hätte gerne einen Link.

Und ich glaube kaum, dass es sich um ein Grundsatzurteil sondern um einen sehr individuellen Fall handelt.

Für Sasser gilt eigentlich das
gleiche: er kann nur in schlecht/gar nicht geschütze
Firmennetze eindringen, ein normaler Packetfilter/Firewall
hält ihn schon zurück. Wenn der Anwalt des Sasser-Autors
klever genug ist kommt der Autor in den Firmen-Prozessen
ungeschoren davon.

Glaube ich nicht.

Bei dem „du-sollst-keine-Viren-freisetzen“-Prozess ist er
dran. Und selbst da kann er es als Versehen darstellen. Das
Programmieren des Virus ist ja völlig legal. Eigentlich ist
das Freisetzen-Gesetz auch zweischneidig: Jeder infizierte
Rechner setzt den Virus ja auch immer wieder frei. Womit wir
wieder bei den Netzwerk-admins wären.

…jetzt werden wir aber ein bischen spitzfindig, wie?

Gruß Ivo

  1. Die Firmen, resp. deren Netzwerk-Admins: Wer so etwas
    einfaches wie Sasser durchlässt ist selber Schuld. Dazu gibt’s
    auch ein Urteil aus Berlin: Ein WAR-Driver* ist dort
    freigesprochen worden, die „Geschädigten“ hatten ihre Netze
    nicht genügend gesichert**.

Welches Urteil meinst du? Welche Instanz? Einstellung oder
Freispruch?
Rechtskräftig? Grundsatzurteil? Ich hätte gerne einen Link.

Nicht Berlin, sondern Hamburg, kein Freispruch, sondern Verfahrenseinstellung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/48173

Gruss
Schorsch