Hallo,
es handelt sich um ein Mietshaus mit Studentenwohnungen, in dem ein Antennenanschluss zu Verfügung gestellt wird.
Wer trägt die Kosten, wenn an der Sat- Anlage
( Multischalter) etwas repariert werden muss oder
eben dieser Multischalter nur erweitert wurde für mehr Anschlüsse? Bislang hatte nicht jedes vermietete Zimmer einen Fernsehanschluss, seit kurzem wurde das geändert. Allerdings sollen nun die Mieter, (nicht alle) diese Erweiterung bezahlen.
Normalerweise muss der Vermieter die Reparaturen an der SAT-Anlage bezahlen
… aber wie es sich jetzt mit der Erweiterung durch einen Multischalter verhält, kann ich nicht sagen.
Moin,
Ich denke, hier muss unterschieden werden.
Die Reparatur der SAT-Anlage liegt m. E. bei dem Vermieter. Dies sind Instandhaltungskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können.
Wird die Anlage aber erweitert, so dass bisher nicht angeschlossenen Wohnung einen Antennenanschluß erhalten, sind dies m. E. Moderniesierungskosten, die mit 9% der Kosten p. a. auf die betreffenden Wohnungen umgelegt werden können.
MfG
MH
Hallo Fliegender Fisch,
im Regelfall ist es so, dass der Vermieter die anfallenden Kosten auf die einzelnen Nutznisser anteilig um legt. Dabei kommt es nur auf die Beträge an und nicht auf den Grund für die Reparatur.
Good Luck
Hallo,
grundsätzlich zählen alle Reparaturen zur Instandhaltung und für die Instandhaltung is der Vermierter zuständig und dies kann auch nicht auf die Mieter umgelegt werden. Es sei denn es ist eine Modernisierung.
Also - wenn der Anschluss für alle zur Verfügung ist, dann müssen auch alle für eventuelle Reparaturen aufkommen. Kommt aber auch darauf an, was im Mietvertrag steht. Lg.
Hallo Fliegender Fisch,
grundsätzlich ist es so, daß für die Anschaffung und Instandhaltung einer SAT-Anlage der Vermieter zuständig ist. Ich kann mir vorstellen, daß ähnlich wie beim Kabelfernsehen, eine Nutzungsumlage der SAT-Anlage für die Mieter vom Vermieter monatlich berechnet werden kann. Du solltest dir jedoch in jedem Fall Ratschläge beim lokalen Mieterverein oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.
Viel Erfolg! bustobaer
Hallo
Ich bin mir nicht sicher. Wenn es eine Reparatur ist, die mehrere Mieter betrifft und die SAt-anlage Bestandteil ihres Mietvertrages ist, dann muss meiner meinung nach der Vermieter die Kosten tragen.
Aber wenn jetzt einzelne Mieter einen Erstanschluss bekommen, dann könnte man das als Modernisierung auslegen. Dann müsste das der Vermieter übernehmen und kann dann die Kosten als Modernisierungskosten anteilig auf die Mieter mit 11% der Kosten auf die Miete umlegen.
Ich bin mir aber garnicht sicher. Vielleicht hat ein anderer Experte eine bessere Idee.
tut mir leid.
Gruß elfriede
Hallo,
das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beantworten, weil das unter anderem auf Ihren Mietvertrag ankommen dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hi,
meiner Ansicht nach hilft da zunächst einmal ein Blick in den Mietvartrag. Womöglich steht da etwas über das Vorhandensein einer Gemeinschaftsantenne oder SAT-Anlage drin. Was die Kosten der Erweiterung angeht, so scheint mir das nicht umlegbar zu sein, denn es handelt sich ja nicht um eine Instandhaltung, sondern im weitesten Sinne um eine Erneuerung.
Schöne Grüße, Hubert Steiger.
boa - die neuen GEZ Richtlinien kenne ich nicht im Detail. Eigentlich richten sich die Nebenkosten nach dem jeweiligen Mietvertrag (diese können unterschiedlich sein); oder ist die Hochschule Vermieter?
Nein, Vermieter ist privat. Er hat mit der Erweiterung der Anlage jetzt geschaffen, was schon mit der Miete bezahlt wurde, nämlich für jeden Studenten ein Anschluss. Uns scheint, das ist als Reparatur getarnt, weil in der Rechnung steht, dass der Multischalter (12 Anschüsse) kaputt war und repariert werden musste. Nun hat er plötzlich 24 Anschlüsse.
Fliegender Fisch
Und was noch dazu kommt: Der „kaputte“ Multischalter wurde von Elektriker zur Weiterverwendung angeboten…
handelt es sich um normalen Verschleiß, trägt der eigentümer die Kosten und holt sich diese ganz legal, natürlich über die Nebenkostenabrechnung zurück.
Handelt es sich um eine Wohnqualitätsverbesserung (bekannt wenn Fenster oder türen erneuert werden), kann er die Miete um 11% erhöhen.
ich bin an ein Gemeinschaftsanlage angeschlossen, die für ganzen Ort ausgelegt ist, da bei uns kein Kabel verfügbar, hier zahle ich monatlich 6,50€.
Reperaturen und Erweiterungen gehen hier natürlich auf Kosten des Betreibers der Anlage.
wenn es nur ein Spiegel[Sat-Anlage] für ein Haus, weiß nicht wieviel Teilnehmer und sie keine mtl. Gebühren zahlen, sehe ich schon ein,daß sie sich in diesem Fall an den Kosten beteiligen müssen.
Hallo! Soviel ich weiß, ist Fernsehanschluß und reparaturen dran an die Mieter umlagefähig.
Guten Morgen,
da Ihr eine Gemeinschaftsantenne habt, kann der Vermieter Kosten diesbzgl. auf die Mieter umlegen. Ich denke, wenn er die Antenne erweitern muss, sollte er die Erweiterungskosten auf die neuen Mieter umlegen, aber wenn dann was an der Antenne zu reparieren ist, müssten wieder alle zahlen.
Viele Grüße
Micha