Auch ich bin wie Rocky ein Angehöriger der aussterbenden Gilde der Radio- und Fernsehtechiker und war wie er vor 30 Jahren im Antennenbau tätig. Da ich mich zufällig in den Thread verirrt habe, begehe ich am Thread Leichenschändung.
Man kann nur verstehen was man auch selbst gelesen hat. Mit wenigen Ausnahmen wie z. B. der Querschnittsänderung von 10 auf 16 mm² Cu, sind die Vorschriften für Antennenerdung und Potenzialausgleich weitgehend konstant und unzweideutig.
Diese Behauptung ist nachweislich falsch und normwidrige Ausführungen nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht“ werden durch Wiederholungen nicht normkonformer.
Kreuzerder oder Strahlenerder waren und sind nach VDE 0855-1 wie auch anderen Normen mit einer vorhandenen PAS/HES blitzstromtragfähig zu verbinden. Das gilt für Gebäude mit und ohne eigene Erdungsanlage, siehe VDE 0855 Teil 1/7.71, § 8 Erdungsanlage und § 10 Verbindung mit dem Starkstromnetz oder auch Folgenormen wie z. B. DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05.
Separate Erder sind gefährlich, denn damit wird der Potenzialausgleich durchbrochen, siehe ABB Merkblatt # 10.
Erdung und PA gehören zur Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. RFT ohne nachgeholten TREI-Schein und ohne Eintrag in das Verzeichnis eines VNB sind schon lange nicht mehr berechtigt diese Arbeiten durchzuführen.
Leider kann man sich aber auch bei konzessionierten Elektrofachkräften nicht blind darauf verlassen, dass sie vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen können und bezüglich Erdung und PA normkonform arbeiten.