Satanspaar - Urteil

Hallo!

Nachdem Lexa vor einiger Zeit die Diskussion hier angeregt hatte und heute das Urteil gefällt wurde, habe ich dazu noch eine Verständnisfrage. Ich dachte eben auch in den Diskussionen hier in www rund um Recht und Strafen verstanden zu haben, dass man eben entweder schuldfähig sei und dann eine Haftstrafe bekäme, oder nicht schuldfähig und dann in die Psycho kommt. Jetzt haben die beides bekommen… *grübel* Habe ich da was falsch verstanden??

Liebe Grüße,
Snoef

Hi,

die kommen erstmal in die geschlossene Abteilung. Sollten die dort irgendwann für gesund erklärt werden, fahren sie solange ein, bis sie die 13 bzw. 15 Jahre voll gemacht haben. Ob anschließend Sicherheitsverwahrung einsetzt, kann ich ohne Urteil nicht sagen.

Die Gefahr (die m.E. niemals wirklich bestand) war, daß sie als vermindert schuldfähig eingestuft und dann nach „normalen“ Maßstäben verurteilt worden wären. Das hätte dann u.U. eine kürzere Haftstrafe bedeutet. Das war es wohl, worauf der Anwalt und die Wahnsinnigen hinauswollten.

Aber vielleicht hat noch jemand die Untiefen der StPO besser parat.

Gruß
Christian

Hi!

Aber vielleicht hat noch jemand die Untiefen der StPO besser
parat.

He! He!
Ruf jetzt bloß keine „Experten“ auf den Plan!

SCNR!

Grüße
Heinrich