Ich besitze eine Eigentumswohnung Dort habe seit 25 Jahren eine Satschüssel auf dem Balkon am Balkongeländer angeschraubt. Nun nach 25 Jahren kommt die Wohnungsgesellschaft und verlangt die Schüssel zu entfernen. Kann die Gesellschaft dies verlangen, wenn sie es 25 Jahre geduldet hat ?
Hallo,
bau besser die Halterung um in ein Gestell, das frei auf dem Balkon steht.
Hat sie es denn geduldet ?
man kann nur dulden was man auch kennt.
Gut, bei einer Sat-Schüssel am Balkongeländer muss man wegen der Größe und Auffälligkeit (eine einzige in der ganzen Anlage ?) m.E. davon ausgehen, sie war bekannt. Aber im Grunde musst Du nachweisen, wann sie montiert wurde. das wäre also gut, wenn Du eine Rechnung vom Monteur hättest oder ein altes Foto der Wohnanlage mit Antenne.
Und wenn man da nicht Einspruch einlegte wäre das nun nicht mehr möglich.
MfG
duck313
Hallo!
Ich kenne es so:
- SAT-Schüssel nur innerhalb des Balkon und nicht am Balkongeländer montieren.
- Blumenkästen z.B. sind bei uns auch nur innen am Balkongeländer anzubringen
- Kann nun eine innen angebrachte TV-Schüssel (weil abgeschirmt) einen Heimatsender nicht empfangen, gibt es ein Problem.
- Eine vernünftige Lösung ist dann nur nach Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu erzielen.
- Wir hatten dies: Flachdach-MFH mit Eigentumswohnungen. Auf dem Flachdach montierte einer seine SAT-Antenne und zog das TV-Kabel an der Außen-Hauswand zu seiner Wohnung. Durch die Befestigungslöcher der SAT-Halterung drang Wasser durch das Dach und durch die Decke in einer der oberen Wohnungen.
MfG
Beim Satempfang gibt es keinen Heimatsender. Und abgeschirmt darf die Schüssel natürlich möglichst gar nicht sein. Was aber auch bei einer von außen nicht sichtbaren Schüssel hinter dem Geländer kein großes Problem bedeutet, weil der Empfang von ziemlich steil oben kommt.
Gruß
anf
Sie wussten ja 25 Jahre nix davon. Also haben sie auch nichts gedultet. Bau dir eine Halterung an den Balkon dann sollte das durchgehen.
Wissen tue ich es leider nicht, aber um deinen Problemen aus dem Weg zu gehen würde ich die Satschüssel einfach einzeln also ohne montage an dem Balkon auf stellen. Da kann man wirklich nichts gegen sagen.
Hallo,
wer ist denn die Wohnungsgesellschaft?
Der Verwalter?
Der hat z.B. die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen.
Also wirf doch mal einen Blick auf alle relevanten „Regelwerke“.
Das Geländer steht mit Sicherheit im Gemeinschaftseigentum. Bedeutet „anschrauben“, dass du in die Substanz des Geländers eingegriffen hast? Also: Hast du gebohrt?
Zudem kann eine Hausordnung auch die zerstörungsfreie Anbringuing von Schüsseln aus ästhetischen Gründen untersagen.
Es gibt aber simple Alternativen.
Auch nahezu unsichtbar!
Der Trick mit der auf Kopf stehenden Schüssel ist bekannt?
Nun ja - bei uns gerade mal 30°.
Und „uns“ wohnt in Westfalen.
Durch die „Offset“ Technik kommt einem der Empfangswinkel allerdings oft sehr viel flacher vor, als er wirklich ist.
Viele Schüsseln schielen ca. 25° zu tief (was durch ein ebenfalls um 25° aus der Mittelachse verdrehtes LNB wieder ausgeglichen wird.
Der gerade mal mit 5° geneigte Reflektor empfängt also deutlich steiler, als man denkt.
Aber so richtig „steil“ würde ich das noch nicht nennen.
Oh doch, dem Turkmenen mit Satempfang in Deutschland wird jeder Richter Sender aus Turkmenistan als Heimatsender bestaetigen. Technisch folgert draus auch die Ausrichtung der Satantenne weit nach Osten, und zwar meist fuer den Zweck einer zweiten (zusaetzlich zum Europa-Empfang) Satantenne ordentlichen Durchmwessers.