Liebe Philologoi,
im Kochbrett sind wir grad über einen Begriff gestolpert, über den die Herren Wahrig und Kluge nicht mit mir reden wollen - klar, ist wohl auch zu speziell und teils umgangssprachlich:
Satteltrunk:
- Ist dieser Begriff für die durch den Koch kraft ihm zustehenden Vorrechtes des Prüfens und Verkostens vor Eröffnung der Tafel eingenommenen Getränke im Deutschen geläufig oder bin ich da einem Familiarismus aufgesessen? Wenn ich mich drauf zu besinnen versuche, wo ich ihn mit dieser Bedeutung aufgelesen habe, verlassen mich die Geister.
und konkreter:
- In der berittenen Jägerey spielt dieser Begriff wohl eine gewisse Rolle. Hat er, wie vieles im Waidwesen, eine früher präzisere Bedeutung als die heute bloß traditionelle? Etwa, daß unter bestimmten Umständen außerhalb der eignen vier Wände (= dem im Sattel sitzenden Reuter) auch ohne Schankrecht ausgeschenkt werden darf? - dieses bloß eine Mutmaßung betreffend die sehr vielen in Betracht kommenden Funktionen des Wortes.
Wer weiss was dazu?
Schöne Grüße
MM