Hallo!
Ein Beispiel: Person A scannt ein paar Seiten aus einem urheberrechtlich geschützten Buch und schickt die Scans per E-Mail an Person B. Er lädt sie nirgendwo sonst hoch (soziale Medien, Foren, etc.), sondern schickt sie ausschließlich an Privatperson B.
Macht Person A sich damit strafbar?
Liebe Grüße,
Stefan