Schaden am Bagger, muss Privatkunde die Mwst zahlen

Hallo,
falls ich in der falschen Kategorie bin, gerne verschieben.

Privatperson A mietet einen kleinen Bagger vom Baumaschinenverleih V. A beschädigt die Scheibe.
Die Reparatur kostet 1.000 EUR netto bzw. 1.119 EUR brutto. A erhält eine Rechnung von V über 1.119 EUR brutto. V ist hier der Rechnungssteller, da er die Scheibe repariert hat. V hat für den kleinen Bagger eine Maschinenbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR. Daher ist die Rechnung über 1.119 EUR von V an A meines Erachtens nicht korrekt. Die müsste bspw. so aussehen:
Reparaturkosten: 1.119 EUR
abzüglich Entschädigung von Maschinenversicherung: 619 EUR (???)
ergibt 500 EUR die A tragen muss.
Wobei V von seiner Maschinenversicherung vermutlich nur den Nettobetrag erhält bzw. muss A für die 500 EUR auch die Mehrwertsteuer zahlen?
Hätte V sich in dem Fall selbst eine Rechnung über die Reparatur stellen müssen? Geht das überhaupt? Und lediglich die 500 EUR von A verlangen?

Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Viele Grüße Pitufino

bin jetz zwar kein Profi, aber es müsste sich um unechten Schadensersatz handeln und ideser ist USt. frei.

Wenn du eine Haftpflicht hast, dann Melde diese den Schaden, denn die Versicherungen regulieren nicht nur sondern weissen auch unrechte Forderungen zurück. Ein Telefonat mit den Versicherungsgeber Schaft da Klarheit, zum Teil auch ohne die Versicherung im Anspruch zu nehmen.

Und deshalb haftet V auch nur mit diesem Selbstbehalt.
Ob MWSt auf die Rechnung anfiel oder nicht, spielt für V doch gar keine Rolle. V zahlt 500 € und gut ist es.

Und wenn die Versicherung über den Maschinenverleih abgeschlossen wurde, so müsste doch alles intern abgewickelt werden ?

mfG
duck313

Servus,

tut es, ja.

Nein.

Umsatzsteuerbefreiung gibt es da keine. Wenn allerdings kein Leistungsaustausch stattfindet, d.h. bei echtem Schadensersatz, ist diese Leistung nicht steuerbar und deswegen fällt keine USt an.

Wenn der Geschädigte den Schaden selber repariert, wie im vorliegenden Fall, erbringt er eine Leistung und die Zahlung des Schädigers ist eine Gegenleistung. Damit liegt ein Leistungsaustausch vor, die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig. - „Unechter Schadensersatz“.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Servus,

auf welcher Grundlage sollte hier der Schädiger den Geschädigten zwingen können, eine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen? Wenn der Geschädigte lieber einen hübscheren Verlauf seiner Schadensquote hat, was ihm in Zukunft helfen kann, wenn mal wirklich was ist, kann er sich doch ohne weiteres an den Schädiger halten?

Von der Versicherung erhalten vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer immer nur Leistungen ohne USt, sie müssen dann auch keine USt abführen. Kommt also präzise aufs Gleiche hinaus.

Schöne Grüße

MM

Danke

Und war die Teil des Leihvertrags? Ist den unbekannten Versicherungsbedingungen zu entnehmen, dass die Versicherung hier einspringt? Was passiert, wenn sie das täte - gibt es eine Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt o.ä.?

Imho hat A keinen Vertrag mit der versicherung. Und kann sie deshalb auch nicht in Anspruch nehmen. Da hätte er schon selber eine abschließen müssen.

Weshalb macht sich A dies nicht einfacher und lässt den Sachverhalt durch seine Privathaftpflichtversicherung klären?

Da ein kleiner Bagger nicht versicherungspflichtig ist, ist er bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert.

Außerdem gibt es in den neuen Verträgen meist den Baustein:
Schäden an gemieteten, geliehenen oder unentgeltliche überlassenen beweglichen Sachen sind mitversichert. z.B. bis 10.000 €