Hallo,
falls ich in der falschen Kategorie bin, gerne verschieben.
Privatperson A mietet einen kleinen Bagger vom Baumaschinenverleih V. A beschädigt die Scheibe.
Die Reparatur kostet 1.000 EUR netto bzw. 1.119 EUR brutto. A erhält eine Rechnung von V über 1.119 EUR brutto. V ist hier der Rechnungssteller, da er die Scheibe repariert hat. V hat für den kleinen Bagger eine Maschinenbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR. Daher ist die Rechnung über 1.119 EUR von V an A meines Erachtens nicht korrekt. Die müsste bspw. so aussehen:
Reparaturkosten: 1.119 EUR
abzüglich Entschädigung von Maschinenversicherung: 619 EUR (???)
ergibt 500 EUR die A tragen muss.
Wobei V von seiner Maschinenversicherung vermutlich nur den Nettobetrag erhält bzw. muss A für die 500 EUR auch die Mehrwertsteuer zahlen?
Hätte V sich in dem Fall selbst eine Rechnung über die Reparatur stellen müssen? Geht das überhaupt? Und lediglich die 500 EUR von A verlangen?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Viele Grüße Pitufino