Schaden am Firmenwagen

Hallo,

Ich habe nichts vergleichbares in der Suche gefunden.

Mal angenommen:

Schwiegertochter holt Schwiegervater mit seinem Firmenwagen vom Flughafen ab.
Dabei macht sie eine Schramme ins Auto.
Die Haftpflicht lehnt ab, mit den Worten das Fahrzeug wäre bewegt worden.

Der Schwiegervater hat aber einen Selbstbehalt am Schaden zu zahlen.

Wieso übernimmt die Haftpflicht der Schwiegertochter nicht ?

Danke schön für Hintergrundwissen.

Weil das nicht zum Umfang der Privathaftpflicht gehört. ganz einfach.

Gruß,
Steve

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hi,

vermutlich weil Schäden, die mit der Benutzung von Fahrzeugen in Verbindung stehen, nicht´mit versichert sind.
Das wäre zumindest üblich.

Wahlloser erklärender Beitrag dazu: Benzinklausel

grüße
lipi

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Ok, danke für die Erklärung. Greift dann die kfz Versicherung der Schwiegertochter für den Selbstbehalt ? Der muss doch irgendwo unterkommen.

Nein.
Wenn Schwiegervater meint die Schwiegertochter in Haftung zu nehmen, dann muss er eben das Geld privat von ihr verlangen.
es gibt keine Versicherung der Schwiegertochter die das für sie zahlt.
Privathaftpflicht scheidet aus
Die Kfz-Haftpflicht vom Wagen der Schwiegertochter haftet doch nur für den eigenen Wagen, nicht für fremde Fahrzeuge. Es ist der Wagen versichert,nicht die Schwiegertochter.

MfG
duck313

Eben nicht.

Weder dir Privathaftpflicht noch die KFZ-Versicherung der Schwiegertochter hat etwas damit zu tun.

Du kannst dir deinen Selbstbehalt natürlich von Ihr zurückholen, aber vielleicht ist das auch keine so gute Idee…

Gruß,
Steve

Der Selbsbehalt ist definiert als das, was man selber zahlen muss.
Daher muss der nirgendwo unterkommen, sondern selber gezahlt werden.
Sollte die Schwiegertochter den Schwiegervater unentgeltlich abgeholt haben und dabei den Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht haben, wird von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen, suche nach „Gefälligkeitschaden“.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet dagegen die Schwiegertochter.
Eine Versicherung, die den Selbstbehalt bei Kasko-Schäden fremder Fahrzeuge übernimmt, gibt es, allerdings m.W. nur bei Mietwagen im Ausland (die sogenannte „Mallorca-Police“).