Hallo,
auf den Gehweg vor unserem Haust die Straßenmeisterei ein Verkehrschild aufgestellt.
Ein Fahrzeug hat nun diese Verkehrsschild gerammt und es dabei so gegen die Hauswand gedrückt, dass dies stark beschädigt wurde. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden.
Wer kommt für den Schaden am Haus auf ?
Hi,
Anzeige gegen Unbekannt machen.
Aber du wirst erstmal auf diesem Schaden sitzen bleiben sofern kein Halter ermittelt werden kann.
Hallo,
der Träger der Straßenbaulast.
Frage ich mich auch.
Schließlich schreibt er doch „Ein unbekanntes Fahrzeug hat das Schild gerammt“.
Wie kann man auf die Idee kommen, den Schilderaufsteller haftbar zu machen ?
Der haftet, wenn ein Schild nicht richtig gesichert ist und einfach so umfällt (leichter Wind) und Schaden anrichtet. Fährt aber jemand dagegen, dann haftet der Fahrer/dessen Haftpflicht-VS.
Und kann man den nicht ermitteln, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
MfG
duck313
Hallo,
die Haftung liegt zunächst immer bei dem Eigentümer der Sache, die einen Schaden verursacht hat.Siehe dazu Verkehrssicherunsgpflicht.
Das sich die klammen Kommunen natürlich gerne davor drücken, steht auf einem anderen Blatt.
dann gib doch mal ne fundierte Quelle an, wo das steht?? Haftbar ist alleine der Fahrer; den gilt es zu ermitteln, ansonsten bleibt der Hauseigentümer auf dem Schaden sitzen.
Der Verkehrssicherungspflicht ist sicher genüge getan worden.
Hallo Ehrenfeuchter,
ein Autofahrer /oder eine -in) hat einen meiner Betongartenzaunsteher so gerammt, dass er bis zum Boden durchgerissen ist.
Folgende Abfolge:
- Polizei informieren, also Anzeige gegen „Unbekannt“ erstatten.
- (eigene Haus)Versicherung in Kenntnis setzen, die den Schaden übernimmt und sich an (vorerst) „Unbekannt“ schadlos halten, also Regressansprüche stellen wird.
Stellt sich die Frage: Ist eine entsprechende Hausversicherung vorhanden und was beinhaltet sie?
Wenn ja, ist die Vorgangsweise wie bei mir wohl möglich.
Ich wünsche dir, dass du eine enstprechende Versicehrung mit den entsprechenden Inhalten hast!
dafy
Hallo,
genau das:
Der Verkehrssicherungspflicht ist sicher genüge getan worden.
möchte ich bezweifeln.
Ein normales Verkehrsschild kann kein Haus beschädigen also stellt sich die Frage, ob der Errrichter des Schildes seiner Verkehrssicherungspflicht (hier zum B. Anfahrschutz) nachgekommen ist.
wen interessiert das, solange du genau gar keine argumente vorzuzeigen hast? kein gesetz, kein urteil, kein gar nichts?
wen interessiert das,
den Fragesteller zum B.
wie stelle ich mir das bei einem temporären Schild vor?
Nach wie vor ist der Verursacher nicht auffindbar. Der Mensch der das Schild aufgestellt hat wird was husten wenn man ihn dafür haftbar machen möchte .
Hallo,
ich lese nirgendwo etwas von einem Tempörären Schild.
Der Aufsteller haftet dafür genauso wie du als Eigentümer eines Gebäudes für Schaden durch herabfallende Ziegel zum B.
egal ob temporär oder nicht.
den interessieren deine wilden vermutungen und behautungen genau gar nicht. im gegenteil kostet es ihn auch noch geld, wenn er auf den blödsinn reinfällt.
das ist blödsinn, weil das schild nicht von alleine umgefallen ist.
Ein Ziegel kann ja nicht unbekannter Weise herunterfallen, somit ist eine Haftung möglich.
Versuche das mal bei dem (unbekannten) Autofahrer.
Hallo vielen Dank für die Antworten.
Sollte vielleicht noch Folgendes hinzufügen: Das Verkehrsschild ist nicht temporär sonder fest installiert.
Abstand des Masten zur wand: ca 30 cm
Hallo,
ein Verkehrsschild darf aufgestellt werden.
es muss sicher aufgestellt sein, das heißt, dass es den üblichen, zu erwartenden, Belastungen stand halten muss. Dazu gehören Wind, Sturm, Hagel, ein spielendes Kind,… aber kein dagegen fahrendes Auto.
Üblicher Weise zumindest. Sollte es sich um eine Stelle handeln, wo erfahrungsgemäß ständig Autos von der Straße abkommen, so handelt ein Baulastträger sicher fahlässig, wenn er gerade dort ein Schild ohne besonderen Anfahrschutz aufstellt und damit rechnen muss, dass es erstens umgefahren wird und dabei zweitens fremdes Eigentum beschädigt.
Da ich aber mal KÜHN davon ausgehe, dass all dies bei dir nicht zutrifft, bleibt nur die Feststellunge, dass für den Schaden durch das Umfahren eines ordnungsgemäßen Verkehrsschilds einzig und alleine derUnfallverursacher haften muss. In diesem Fall also ein Unbekannter.