Schaden am KFZ - Versicherungsnehmer & Halter/Eigentümer

Servus liebe Community!

Kurz zum Sachverhalt: Ich habe mir ein Auto gekauft und dies über meine Mutter versichert. Sie ist also Versicherungsnehmer aus Kostengründen. Ich hingegen besitze das Auto und bin also Halter und Eigentümer. (Glaub ich zumindest) Nun ist es so, dass meine Mutter mein Fahrzeug beschädigt hat. (Kratzer auf der Motorhaube verursacht durch unsachgemäße Beseitigung von Vogelkot).
Kann meine Mutter den entstandenen Schaden ihrer Versicherung melden? Oder wie sieht die Sachlage in dem Fall aus?

Zu erwähnen ist noch, dass meine Mutter sowohl im Fahrzeugbrief als auch im Fahrzeugschein steht. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern und wollte dennoch das Ortskennzeichen meiner Heimatstadt behalten. Deshalb läuft das über sie. Als Nachweis, dass mit das Auto gehört habe ich einen Kaufvertrag in dem ich als Käufer stehe.

Vielleicht kann jemand helfen und Licht ins dunkle bringen.

Danke!!!

Entschuldigung, aber seit Januar 2015 ist das ein Ammenmärchen:

Wenn deine Mutter außerdem auch noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dann bist du mitnichten Eigentümer, das ist sie nämlich, genauso wie auch Halter, du bist lediglich Besitzer und Fahrer. Hier zum Nachlesen:
https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/was-unterscheidet-rechtlich-gesehen-halter-eigentumer-und-fahrer-von-fahrzeugen

Bei einer Vollkaskoversicherung durchaus, allerdings sollte eine Rückstufung nicht vernachlässigt werden bei den Überlegungen, ob man die Kosten selbst trägt oder nicht. Außerdem kommt es auch auf eine Selbstbeteiligung an. Je nach beschädigter Fläche würde das unter Umständen durch die Selbstbeteiligung „entfallen“.

Gruß
Christa

Hallo!

Ich bin mir recht sicher, daß das nichts wird.
Eine Vollkasko bezahlt selbst verschuldete Schäden eigentlich nur dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Autofahrt entstanden sind - sprich bei nem Unfall, oder wenn man beim Türöffnen gegen nen Stein kommt. Wenn jemand ein stehendes Auto beschädigt, ist das eher ein Fall für die (private) Haftpflichtversicherung. Allerdings zahlt die idr. weder für Schäden am eigenen Eigentum, noch für Schäden am Eigentum der nahen Verwandschaft.

Wer im Fahrzeugbrief steht, ist erstmal auch der Eigentümer, aber das ist nicht in Steingemeißelt. Kann man nachweisen, daß der Besitz an jemand anders übergegangen ist, gilt eben das. Aber wie gesagt, das wird kaum was nützen.

Nebenbei: Wie groß ist denn der Schaden? Angenommen, die Vollkasko würde zahlen, dann würde sie anschließend vermutlich eine Rückstufung vornehmen. Über die nächsten Jahre kann die so mehr gezahlte Versicherungsprämie höher als der Schaden ausfallen…

Nö. Eigentümer ist der, der sich mit dem vorherigen Eigentümer geeinigt hat und dem das Fahrzeug übergeben wurde. Wenn er im Kaufvertrag steht, dann spricht vieles dafür, daß er auch Eigentümer ist.

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Wenn jemand in einem Kaufvertrag steht, sollte derjenige das eindeutig wissen, oder?

Gruß
Christa

Der Glaube bezieht sich m.E. auf die Frage, ob er Halter und Eigentümer ist. Steht im Kaufvertrag als Käufer und wurde ihm das Fahrzeug übergeben, kann man zumindest die Frage schon sehr eindeutig mit „ja“ beantworten.

Gruß
C.

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Ja, kann sie gerne tun.

Wenn Du sonst noch Fragen zu kreativer Schadensregulierung brauchst: einfach frei von der Leber los, das ganze Forum ist quasi ein offenes Ohr dafür.

Mit den freundlichsten Grüßen,

Sebastian

Bitte sehr, @www_Community_Management., wenn Du meine Antwort gelöscht hast, dann kann ich extra für die Klimarettung im Forum eine ganz freundliche verfassen.

Schade dass man als Leser nicht die Möglichkeit hat, die „beste Antwort“ zu wählen!

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Hallo.

Der Kaufvertrag weist dich als Eigentümer des Fahrzeugs aus.
Da du die tatsächliche Gewalt über den Wagen hast, bist du auch der Besitzer. Du könntest jemandem das Auto für ein paar Tage leihen, dann wäre dieser jemand solange der Besitzer.
Die Zulassung weist deine Mutter als Halterin aus - und sagt nichts über das Eigentum am Fahrzeug aus.

Deine Mutter hat nun unentgeltlich eine Handlung am KFZ durchgeführt, durch die ein Schaden entstanden ist.
Diese Handlung passierte nicht beim Betrieb eines Fahrzeugs, sie fällt somit in die Zuständigkeit der Privathaftpflicht.
Der BGH hat 2016 die vorher übliche Ablehnung einer Haftungspflicht bei Gefälligkeitsschäden revidiert, so dass fortan ohne eindeutige Absprache über die Haftung bei Schäden nicht mehr davon ausgegangen wird, man hätte bei Gefälligkeitsarbeiten einen Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit vereinbart.

Somit haftet deine Mutter für den Schaden, wenn ihr euch nicht zuvor darüber einig geworden seid, dass sie bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haften muss.

Der Schaden wäre der PHV der Mutter zu melden, in der Hoffnung, dass der Vertrag Gefälligkeitsschäden nicht ausgeschlossen hat. Dann hat die Mutter den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Beim zweiten Lesen bin ich mir da nicht mehr sicher. Vielleicht kann jemand mehr dazu sagen?