Schaden am PKW auf Privatgrundstück

Ein fremdes Fahrzeug steht auf einem Ausgeschilderten Privatgrundstück, unerlaubt.
Es weißt Schäden auf, es ist ersichtlich das der Schadenwährend des unberechtigten  Parkens entstanden sind. Wer kann jetzt haftbar gemacht werden, der Mieter dieses Abstellplatz der Eigentümer oder der Halter selber?? Der Verursacher ist Unbekannt!!

mfg Joachim A.

Hallo!

Na, wer wohl ? Der Halter selbst.

Was wäre denn anders,wenn Fahrzeug auf öffentlicher Straße stünde ?

Nichts !
Kein Verursacher feststellbar = keiner da, der haftet (außer evtl. eigene Volkasko).

Überlege mal:
Selbst wenn dort erlaubt geparkt würde,übernimmt der Grundsstücksbesitzer Bewachungsaufgaben ?
NEIN !

MfG
duck313