Ein fremdes Fahrzeug steht auf einem Ausgeschilderten Privatgrundstück, unerlaubt.
Es weißt Schäden auf, es ist ersichtlich das der Schadenwährend des unberechtigten Parkens entstanden sind. Wer kann jetzt haftbar gemacht werden, der Mieter dieses Abstellplatz der Eigentümer oder der Halter selber?? Der Verursacher ist Unbekannt!!
mfg Joachim A.