Das ist so nicht ganz richtig.
Ich habe vor kurzem für meine Mutter geschaut, ob man bei ihren Versicherungen etwas aufräumen kann.
Sie ist bei der HUK, die eine Glasversicherung anbietet, welche auch zur Hausrat-Versicherung hinzugebucht werden kann. Klickt man bei der Glasversicherung auf das [i], bekommt man folgendes zu lesen:
Was bietet die Glasversicherung?
Die Glasversicherung leistet Ersatz bei Bruchschäden an Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas.
Bei Einfamilienhäusern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Bei Zweifamilienhäusern sind ausschließlich Gebäudeverglasungen versichert.
Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll - und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.
Ohne Einschränkung der Entschädigungsleistung sind versichert:
- Gebäudeverglasungen: Dies sind fest mit dem Gebäude (einschließlich dazugehöriger Garagen) verbundene Außen- und Innenscheiben aller Art (z. B. von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Einfachverglasungen, Isolierverglasungen).
- Glasbausteine, Profilbaugläser und Betongläser
- Mobiliarverglasungen: Dies sind Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
- Glaskeramik-Kochflächen und Glaskeramik-Induktionskochflächen sind nach den Versicherungsbedingungen ab AGlB 2011 in Einfamilienhäusern oder Wohnungen beitragsfrei mitversichert. Bei älteren Versicherungsbedingungen können Glaskeramik-Kochflächen gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.
- Kunststoffe (z. B. Duschkabinen, Scheiben, Platten, Lichtkuppeln)
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigen von Hindernissen, sofern diese Kosten infolge eines Versicherungsfalles notwendig werden.
Die Glasversicherung können Sie zusammen mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beantragen. Sie haben bereits eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung? Dann können Sie die Glasversicherung in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine HUK24“ mit einschließen.
Ich glaube zwar, daß es hier ausschließlich um Wohneigentum geht, und nicht um angemietete Wohnungen, aber es zeigt, daß solche Scheiben durchaus in einer Hausratversicherung berücksichtigt werden können. Hier müßte man in die AGB gucken.
Bei vermieteten Wohnungen sollte das jedoch sowieso Vermietersache sein.