Schaden an Auto nach Sturm - wer zahlt?

Hallo,
nach einem kürzlichen Umzug hat der Vermieter noch einige Teile von der Renovierung u. a. auch Teile eines Tisches und Innenraumtüren an der Hauswand von außen stehen, um diese zu entsorgen.
Davor befinden sich die beiden Parkplätze für die Bewohner der Wohnung.
In dieser Nicht ging ein kräftiger Wind und als der Mieter morgens an sein Auto kommt, liegt eine große Tischplatte sowie eine Tür direkt neben, teilweise noch auf seinem Auto.
Obwohl es dunkel war, konnten direkt schon zwei große Kratzer am Lack in der Stoßstange und am Kotflügel festgestellt werden. Davon wurden auch versucht Bilder zu machen, inkl. der Tür am Boden, jedoch nur mit mäßiger Qualität wegen der Dunkelheit.

Nun zur Frage:
Wer kommt für den Schaden auf?

Vielen Dank.
Gruß

Hi,

Davon wurden auch versucht Bilder zu machen, inkl. der Tür am Boden, jedoch nur mit mäßiger Qualität wegen der Dunkelheit.

Dafür gibt es ein Hilfsmittel, Licht genannt.

Wer kommt für den Schaden auf?

Nach §823 BGB haftet in D immer derjenige der den Schaden verursacht hat. In dem Falle also sehr wahrscheinlich der Vemieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen. Denn er/sie hätten dafür sorgen müssen dass nichts umweht, gerade wenn es klar war dass ein stärkerer Wind kommt. Diese kommen ja zu dieser Jahreszeit eher nicht völlig unerwartet.

Also erstmal den Vermieter haftbar halten und gucken was passiert.

Gruss
K

danke für die schnelle Antwort.

Licht gibt es noch keins das vor dem Haus fest installiert ist und eine Taschenlampe war auch nicht griffbereit. Es war also leider keine andere Möglichkeit da :wink:

Die Türen stehen schon länger an der Stelle und der Vermieter ist auch in Urlaub. Liegt er trotzdem in der Pflicht obwohl er nicht da war? Bzw akzeptiert das seine Versicherung wenn er den Schaden meldet entsprechend?

Diesen Schaden wird keine Versicherung als „Sturmschaden“ anerkennen, zumal es sich bei den umgewehten Sachen nicht um Teile der Außenanlage des Hauses (z.B Zäune etc) handelt, welche normalerweise fest installiert sind, sondern um Dinge, die an einer Stelle abgestellt wurden (wo sie eigentlich so nicht hätten stehen dürfen).
Vielmehr wäre es die Pflicht des Vermieters gewesen, die am Haus abgestellten Gegenstände ordnugsgemäß zu sichern, zumal ihm ja auch bekannt sein müsste, dass die angrenzende Fläche ein PKW-Abstellplatz (der Mieter) ist.
Auch, wenn seitens des Vermieters kein Vorsatz vorhanden war, einen Schaden anzurichten, so hat er doch fahrlässig gehandelt.
Wichtig: Fotos, Zeugen und möglichst sofortige Schadensanzeige machen.
Eventuell hat ja der Vermieter eine Haftpflichtversicherung, die dann den Schaden reguliert.
Grüße, Maureen

Natürlich liegt ein Verursacher in der Pflicht auch wenn er nicht da ist. Wenn Kalli einen Betonklotz auf eine wenig befahrene Landstrasse legt und erst 4 Tage später ein Auto reinfährt kann er ja auch nicht sagen „Aber ich bin doch gleich abgehauen nachdem ich den Stein dahingelegt habe!“:

Ob die Versicherung des Verursachers irgendwas akzeptiert ist erstmal egal, denn der Verursacher haftet auch wenn er keine Versicherung hat - dann eben mit seinem Privatvermögen (daher ist die Privathaftpflicht ja eine der wichtigsten Versicherungen die es gibt). Rufe doch auch mal Deine Autoversicherung an was die dazu sagen wie Du vorgehen solltest. Falls Du Mitglied in einem Automobilclub bist auch da mal hin. Zum Anwalt kannst Du ja dann noch gehen wenn alle abstreiten Schuld zu haben. Fakt ist: Höhere Gewalt ist es nicht, denn irgendjemand hat die Tür dort ja abgelegt und sich offensichtlich nicht drum gekümmert was bei Wind passiert.

Hallo,

Diesen Schaden wird keine Versicherung als „Sturmschaden“
anerkennen.

Und was wäre mit einer eventuell bestehenden Teilkaskoversicherung, sofern die Voraussetzung für Sturm vorläge? Na?

Gruß
vdmaster