Schaden an Leihwagen ohne Rückgabeprotokoll

Hallo!

Letzten Samstag wurde ein Transporter geliehen - für die Zeit von 9 Uhr - 9 Uhr am Folgetag. Ein Übergabeprotokoll bei Abholung wurde gemacht - der Wagen wies diverse Lackschäden/ Beulen auf. Eine Übernähme bei Rückgabe wurde nicht angeboten, der Wagen sollte auf den Hof des Verleihers zurückgestellt werden/Schlüssel einwerfen.

Heute Anruf des Verleihers: oberhalb der Schiebetüre wären Mörtelflecken, die nicht weggingen. Da nur Hausstand transportiert wurde, kann man ausschließen, dass der Schaden beim Umzug entstand.
Der Vermieter meint,  man wäre ggf. durch eine Baustelle gefahren?
Auch das kann man ausschliessen.

Der Vermieter besteht darauf, dass er den Schaden nun von der Kaution einbehält. Der Mieter sei verantwortlich für den Wagen - auch auf seinem Betriebshof. Bis der Vermieter Sonntags um kurz nach neun da gewesen wäre und den Schaden gesehen hat… Stimmt das? Ist der Mieter haftbar bis Ende der Mietdauer, obwohl das Auto bereits Samstag Abend wieder beim Verleiher auf dem Hof stand? Dann muss man bei fehlendem Rücknahmeprotokoll grundsätzlich alle Schäden zahlen, die der Vermieter einem angibt?
Oder endet die Haftung mit Abstellung auf dem Betriebshof unter Zeugen? Was kann man tun? Vielen Dank!

Moin!

Das hört sich schwer nach einer Masche an, Zusatzeinnahmen zu generieren.

Ale Ansprüche ablehnen und 2 Wochen Frist zur Rückzahlung der Kaution setzen.
In Zukunft Kaution nur über Kreditkarte. Hier kann man nämlich selbsttätig zurückbuchen lassen.

Gruß,
M.

Moin!

Das hört sich schwer nach einer Masche an, Zusatzeinnahmen zu
generieren.
Ale Ansprüche ablehnen und 2 Wochen Frist zur Rückzahlung der
Kaution setzen.

Und wenn die nicht kommt?

In Zukunft Kaution nur über Kreditkarte. Hier kann man nämlich
selbsttätig zurückbuchen lassen.

Da reagieren einige Kreditkartenunternehmen aber auch schonmal etwas verschnupft.

Gruß,
T.

Hallo!

Letzten Samstag wurde ein Transporter geliehen - für die Zeit
von 9 Uhr - 9 Uhr am Folgetag. Ein Übergabeprotokoll bei
Abholung wurde gemacht - der Wagen wies diverse Lackschäden/
Beulen auf.

Was war mit den Schäden, die jetzt bemängelt wurden? Waren die vorhanden und wurden nicht aufgenommen? Oder sind sie tatsächlich neu?

Eine Übernähme bei Rückgabe wurde nicht angeboten,

Darauf sollte man bestehen und ggf. so mieten, dass das auch möglich ist.

der Wagen sollte auf den Hof des Verleihers zurückgestellt
werden/Schlüssel einwerfen.

Heute Anruf des Verleihers: oberhalb der Schiebetüre wären
Mörtelflecken, die nicht weggingen. Da nur Hausstand
transportiert wurde, kann man ausschließen, dass der Schaden
beim Umzug entstand.
Der Vermieter meint,  man wäre ggf. durch eine Baustelle
gefahren?
Auch das kann man ausschliessen.

Der Vermieter besteht darauf, dass er den Schaden nun von der
Kaution einbehält. Der Mieter sei verantwortlich für den Wagen

  • auch auf seinem Betriebshof. Bis der Vermieter Sonntags um
    kurz nach neun da gewesen wäre und den Schaden gesehen hat…
    Stimmt das? Ist der Mieter haftbar bis Ende der Mietdauer,

Ist das vielleicht in den Bedingungen geregelt?

obwohl das Auto bereits Samstag Abend wieder beim Verleiher
auf dem Hof stand? Dann muss man bei fehlendem
Rücknahmeprotokoll grundsätzlich alle Schäden zahlen, die der
Vermieter einem angibt?

man muss für das Bezahlen, was (gemessen am Übergabeprotokoll) an neuen Schäden vorhanden ist.

Oder endet die Haftung mit Abstellung auf dem Betriebshof
unter Zeugen? Was kann man tun? Vielen Dank!

Wo der Mieter das Fahrzeug bis zur Wieder-Übernahme durch den Vermieter abstellt, schient mir nicht relevant, aber ich habe ja schon empfohlen, hierzu mal den Vertrag zu lesen. Ansonsten könnte ja auch der Mieter immer schön sagen „Nö, die Schramme muss letzte Nacht auf Ihrem Hof passiert sein!“!?

Greetz
T

Tach!

Das hört sich schwer nach einer Masche an, Zusatzeinnahmen zu
generieren.
Ale Ansprüche ablehnen und 2 Wochen Frist zur Rückzahlung der
Kaution setzen.

Und wenn die nicht kommt?

Klage einreichen.
Der Vermieter hat in diesem Fall doch ohnehin keine Chance. Wenn er also unbedingt noch Prozesskosten bezahlen möchte - so what?

In Zukunft Kaution nur über Kreditkarte. Hier kann man nämlich
selbsttätig zurückbuchen lassen.

Da reagieren einige Kreditkartenunternehmen aber auch schonmal
etwas verschnupft.

Das mag sein.
Ich hatte in einem vergleichbaren Fall damit kein Problem.

M.

Tach!

Klage einreichen.
Der Vermieter hat in diesem Fall doch ohnehin keine Chance.
Wenn er also unbedingt noch Prozesskosten bezahlen möchte - so
what?

Das finde ich eine sehr optimistische Einschätzung. Der Vermieter bemängelt Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Und er bemängelt diese auch sehr zeitnah.
Eine klare Rechtslage zu Gunsten des Mieters sehe ich nicht.
M.