Servus,
die Privathaftpflicht vom Nachbarn zahlt nicht!Warum? Wer der Nachbar, Dir den Schaden nicht zugefügt hat. (es der Sturm)
Entweder über die Wohngebäude- oder Grundstückhaftpflichtversicherung ggf.! (Nachbar)
Hast Du eine Vollkaskoversicherung? Falls nicht, evtl. Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung (mit & ohne SB), die Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Du wirst im Schadensfall nicht hochgestuft. Das heißt, Du behältst Deine Prozente, in der KfZ-Versicherung!
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert, wenn man dies Risiken mit versichert hat:
• Brand oder Explosion
• Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
• Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies i. d. R. nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.[1]
• Glasbruchschäden
• Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
• Marderbiss ohne Folgeschäden
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig…
MfG
Wolfgang