Schaden an meinem Auto durch umgefallenen Topf

Hallo zusammen,

da ich auf unserem Grundstück leider keine Garage oder Stellplatz habe, parke ich bei meinem Nachbar im Hof für einen kleinen Obolus im Monat.

Nun war es heute ja etwas stürmisch, wobei ein großer Tontopf mit Bäumchen gegen mein langerspartes neues Auto gefallen ist. Dabei hinterließ der Topf eine schöne Schramme.

Nun wollte ich wissen ob es irgendeine Versicherung oder so übernimmt, vllt die Haftplicht vom Nachbar (was ich aber stark bezweifel).

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Hallo,

eventuell über die Teilkasko regulieren, je nach Windstärke könnte das mitversichert sein, einfach mal bei der Autoversicherung nachfragen.

Gruß,
Micha

Danke werde mich dort am Montag erkundigen und hoffen das es klappt.

Wenn es den die Versicherung begleichen würde, so wird dann vermutlich mein Jahresbeitrag steigen oder?

Es spielt keine Rolle wo das Auto abgestellt war und wem der Parkplatz gehört. Wenn esein Sturm war (mindestens Windstärke 8), dann ist das ganze über deine Teilkasko abgedeckt. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du TK hast oder ob diese „Luftbewegung“ schnell genug für einen Sturm war, dann melde den Schaden einfach deiner Versicherung.
So oder so lohnt es sich. Es kostet dich nur ein Telefonat und selbst wenn es nicht abgedeckt ist, dann kannst du immer noch auf eine Kuzlanzlösung hoffen.

Hallo,
die eigene Teilkasko (soweit vorhanden) oder tatsächlich u.U. die Haftpflicht des Nachbarn. Das letztere hängt aber vom Einzelfall ab (liegt tatsächlich ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten vor, oder war der STurm einfach so heftig),

viele Grüße
Andreas

Hallo,

nein, ein Teilkaskoschaden berührt die Prämie nicht, das einzige wäre eine eventuelle Selbstbeteiligung.

Gruß,
Micha

Wenn es den die Versicherung begleichen würde, so wird dann
vermutlich mein Jahresbeitrag steigen oder?

Im allgemeinen ist Unwetter sogenannte „höhere Gewalt“, es sei denn du kannst jemanden Fahrlässigkeit beim aufstellen des Blumentopfs nachweisen.

Hallo zusammen,

Hey!

Nun wollte ich wissen ob es irgendeine Versicherung oder so
übernimmt, vllt die Haftplicht vom Nachbar (was ich aber stark
bezweifel).

Konkrete Fälle dürfen leider nicht benatwortet werden, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetzt verstoßen würde.

Generell gilt: Eine Person kann aus 2 Gründen haftbar gemacht werden. Aufgrund der Verschuldens- oder Gefährdungshaftung. Für ersteres muss der Person ein Verschulden nachgewiesen werden, was meist schwierig ist. Die Gefährundungshaftung gilt für bestimmte Fachgebiete z.B. im Straßenverkehr. Hier ist kein Verschulden notwendig, sondern es reicht der Beweis, dass ein Schaden aufgrund der von einem Gegenstand ausgehenden Gefahr verursacht wurde.

Bei PKW-Schäden kann grundsätzlich auch die Teil- oder Vollkasko in Anspruch genommen werden.

Gruß Knipser

Danke nochmals für die schnellen Antworten.

Ja ich habe eine Vollkasko nun würde ich gerne wissen ob dann mein Jahresbeitrag steigen könnte oder passiert sowas nur bei selbst verschuldeten Unfällen?

Gruß Dyson

Servus,

die Privathaftpflicht vom Nachbarn zahlt nicht!Warum? Wer der Nachbar, Dir den Schaden nicht zugefügt hat. (es der Sturm)
Entweder über die Wohngebäude- oder Grundstückhaftpflichtversicherung ggf.! (Nachbar)

Hast Du eine Vollkaskoversicherung? Falls nicht, evtl. Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung (mit & ohne SB), die Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Du wirst im Schadensfall nicht hochgestuft. Das heißt, Du behältst Deine Prozente, in der KfZ-Versicherung!

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert, wenn man dies Risiken mit versichert hat:
• Brand oder Explosion
• Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
• Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies i. d. R. nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.[1]
• Glasbruchschäden
• Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
• Marderbiss ohne Folgeschäden
Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig…

MfG
Wolfgang

Ja ich habe eine Vollkasko nun würde ich gerne wissen ob dann
mein Jahresbeitrag steigen könnte oder passiert sowas nur bei
selbst verschuldeten Unfällen?

Vollkasko steigt bei Insanspruchnahme, sofern es nicht Sonderregelungen Rabattretter gibt. In der Teilkasko gibt es keine Hochstufung. Zu prüfen wäre welche Kasko im konkreten Fall einzustehen hat. Für Sturmschäden ist grundsätzlich die Teilkasko zuständig.

Grundsätzlich ist der Nachbar haftbar, wenn ihn ein Verschulden trifft (was z.B. der Fall ist, wenn er das klapprieg Bäumchen schon eher hätte rein holen müssen).

Ich würde Schadenersatzanspruch bei ihm / gegen ihn geltend machen und dann mal schaun.

Hallo,

wenn wirklich Sturm geherrscht hat, ist das ein Fall für die Teilkasko.

Grüße, M

Wenn es Sturm war, mindestens Windstärke 8, zahlt die Teilkasko. Ansonsten „Persönliches Pech“. Viele Grüße

in der Regel greift hier die Haftpflicht

hallo die private haftpflicht des grundstuecksbesitzers kommt fuer den schaden auf…aber vorsicht…es darf keine grobe fahrlaessigkeit im spiel sein…dh. der nachbar sollte erklaeren, dass er den blumentopf…gegen den sturm ordentlich abgesichert hat…und er trotzdem durch den wind von der stelle abgekommen ist und ihr auto beschaeddigt hat…ausserdem ist es sinnvoll oder besser das sie nicht erwaehnen das es um einen bezahlten stellplatz geht es sich handelt…gruss,ps. also alles kurz schildern und feritg…ohne die angabe das der stgellplatz gegen eine entgelt geliefert wurde…nur einfach das sie das fahrzeig dort geparkt haztten…ferig

Hallo und besten Dank für die Frage.

Die Haftpflicht Ihres Nachbarn wird den Schaden nur bezahlen, wenn ein Verschulden Ihres Nachbarn vorliegt. Das dürfte bei einem Sturmschaden schwer sein zu beweisen.

Wenn Sie Teilkasko mit abgesichert haben, dann erstattet Ihre Versicherung Ihnen den schaden, wenn mindesten Sturmstärke 8 war.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,
grdstzl. denke ich schon das das ein Haftpflichtschaden ist. Wem gehört denn der Topf? Dir, oder dem Nachbarn?
Du solltest mit Deiner Kfz-Versicherung sprechen und vorher aber mit dem Nachbarn.
Einen Versuch ist es Wert.
Allerdings bin ich kein Schadenregulierer.
Trotzdem, versuchen.
Trotz des Ärgers eine schöne Weihnachstwoche
Heiko

Hallo Dyson07,

die Privathaftpflicht des Nachbarn, tritt dafür nicht ein. Falls der Nachbar eine Grundstückshaftpflichtversicherung hat, kannst Du Glück haben. Sonst muss zivilrechtlich geklärt werden, ob der Nachbar Schadenersatzpflichtig ist. Aber ich befürchte, dass auch Du gewisse Schuldanteile angerechnet bekommst, da Du auch für eine sichere Unterstellung Deines Fahrzeugs zu sorgen hast. In dem Fall hättest auch Du erkennen müssen, dass bei Sturm von dem Blumentopf ein gewisses Gefahrenpotential ausgeht.
MfG
r.-a.