Schaden an meinem PKW durch Kleinkind

Hallo zusammen,

gestern hat ein kleiner Junge auf einem Parkplatz einen Einkaufswagen gegen das Heck unseres Autos gestossen. Die Mutter war offenbar gerade mit Ihrem anderen Kind beschäftigt.

Zeugen hatten den Vorgang beobachtet und mich, als ich aus dem Geschäft kam darauf aufmerksam gemacht. Die Mutter war allerdings auch schon auf der Suche nach mir. Wir haben die Adressen ausgetauscht und sie rief mich später an, um mir mitzuteilen, dass Sie nicht Privathaftpflicht versichert seien.

Was kann und muss ich jetzt tun, um meinen Schaden reguliert zu bekommen? Leider glaube ich nicht, dass es ein Bagatellschaden ist, denn neben dem kaputten Rücklicht sind auch der Kofferraum-Deckel und die Stoßstange verbeult und verkratzt.

Wer kann mir hier einen Rat geben?

Vielen Dank!

Marc Strassner

Hallo,

sehr wahrscheinlich, liegt am Alter des Kindes, wirst Du weder das Kind noch die Mutter dafür haftbar machen können.
Es sei denn, die Mutter hatte ihre Aufsichtspflicht verletzt - dieses wäre dann zu beweisen.

Abhängig von Alter würde ich einen gütlichen Versuch starten und mich
mit der Mutter in Verbindung setzen. Vielleicht ist diese einsichtig?

MfG

gestern hat ein kleiner Junge auf einem Parkplatz einen
Einkaufswagen gegen das Heck unseres Autos gestossen. Die
Mutter war offenbar gerade mit Ihrem anderen Kind beschäftigt.

Zeugen hatten den Vorgang beobachtet und mich, als ich aus dem
Geschäft kam darauf aufmerksam gemacht. Die Mutter war
allerdings auch schon auf der Suche nach mir. Wir haben die
Adressen ausgetauscht und sie rief mich später an, um mir
mitzuteilen, dass Sie nicht Privathaftpflicht versichert
seien.

Was kann und muss ich jetzt tun, um meinen Schaden reguliert
zu bekommen? Leider glaube ich nicht, dass es ein
Bagatellschaden ist, denn neben dem kaputten Rücklicht sind
auch der Kofferraum-Deckel und die Stoßstange verbeult und
verkratzt.

Wer kann mir hier einen Rat geben?

Vielen Dank!

Marc Strassner

gestern hat ein kleiner Junge auf einem Parkplatz einen
Einkaufswagen gegen das Heck unseres Autos gestossen. Die
Mutter war offenbar gerade mit Ihrem anderen Kind beschäftigt.

mitzuteilen, dass Sie nicht Privathaftpflicht versichert
seien.

Das ist eine Frage der KFZ-Haftpflicht und nicht der Privathaftpflicht, wenn die Frau gerade am Einkaufen war und es sich um ihren Einkaufswagen und ihren Einkauf gehandelt hat.

Hallo Nordlicht,

Das ist eine Frage der KFZ-Haftpflicht und nicht der
Privathaftpflicht, wenn die Frau gerade am Einkaufen war und
es sich um ihren Einkaufswagen und ihren Einkauf gehandelt
hat.

IANAL, aber was du da schreibst, ist meiner Meinung nach Quatsch.
Ein Kind hat einen Einkaufswagen gegen ein fremdes Auto gedonnert. Warum sollte irgendeine KFZ-Haftpflicht dafür aufkommen??? Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden ab, die der Fahrer eines KFZ anderen zufügt. Im vorliegenden (fiktiven) Fall würde maximal die Privathaftpflicht zahlen (wäre sie vorhanden und die Mutter hätte die Aufsichtspflicht verletzt bzw. die Versicherung würde Schäden durch Kleinkinder mit abdecken).

Grüße von
Tinchen

Hallo Nordlicht,

Leider läßt sich die Feststellung, ob die Kfz-Haftpflicht oder eine Privat-Haftung (in Ermangelung einer PHV) hier zum Tragen kommt, eben nicht verbindlich treffen.

So gibt es etliche Gerichtsurteile, die sich mit dieser Frage beschäftigen (Bsp.: ein wegrollender Einkaufswagen, der bereits LEER geräumt wurde, ist demnach NICHT mehr der Kfz-Haftpflicht zuzuordnen). Eine entsprechende Aussage kann also von hieraus imho nicht getroffen werden.
(Was natürlich nicht die Möglichkeit ausschließt, einmal den Kfz-Versicherer der Mutter seitens des Fragenden anzusprechen und Ansprüche geltend zu machen.)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tinchen,

IANAL, aber was du da schreibst, ist meiner Meinung nach
Quatsch.

Nein, ist es - grundsätzlich - nicht.

Ein Kind hat einen Einkaufswagen gegen ein fremdes Auto
gedonnert. Warum sollte irgendeine KFZ-Haftpflicht dafür
aufkommen??? Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden ab, die der
Fahrer eines KFZ anderen zufügt.

Falsch. Erstens deckt die KH nicht nur Schäden des Fahrers ab (Bsp.: Beifahrer reisst die Tür auf und beschädigt damit ein anderes Fahrzeug) und zweitens sind ALLE Schäden rund um den Gebrauch (hierzu zählt auch das Be- und Entladen) abgedeckt.
Somit KÖNNTE (!!!) hier in der Tat ein Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflicht gegeben sein.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Das ist eine Frage der KFZ-Haftpflicht und nicht der
Privathaftpflicht, wenn die Frau gerade am Einkaufen war und
es sich um ihren Einkaufswagen und ihren Einkauf gehandelt
hat.

Hm, die Frau war aber mit Ihren Kindern auf dem Fahrrad unterwegs. Soweit ich bei ihr verstanden hatte, hat sie keinen PKW.

Hallo Marc Strassner,

Hm, die Frau war aber mit Ihren Kindern auf dem Fahrrad
unterwegs. Soweit ich bei ihr verstanden hatte, hat sie keinen
PKW.

Hmm, dann ist die Diskussion um die Kfz-Haftpflicht natürlich so sinnvoll wie ein Streit um des Kaisers Bart. Hat sich ja wohl dann erledigt.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

okay, da es kein Auto gibt (und BE- oder Entladeschaden scheint mir hier etwas weit hergeholt)keine KFZ Haftpflicht. Keine Privathaftpflicht ist erstens Pech und zweitens unverantwortlich, insbesondere wenn man Kinder hat.

Allerdings kann hier auch niemand haftbar gemacht werden. Erstens weil der Schädiger ein Kleinkind ist (hierbei gehe ich davon aus, dass das Kind noch keine 7 Jahre alt ist) und damit nicht geschäfts- bzw. deliktsfähig ist. Zweitens, weil die Mutter die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, da Sie ja zugegen war.

Also ist hier nix zu holen, es sei denn, die Mutter fühlt sich moralisch verpflichtet für den Schaden aufzukommen.

Gruß

Hans-Jürgen

Hallo Frank

Leider läßt sich die Feststellung, ob die Kfz-Haftpflicht oder
eine Privat-Haftung (in Ermangelung einer PHV) hier zum Tragen
kommt, eben nicht verbindlich treffen.

Du hast vollkommen Recht. Die Angaben im Ausgangsposting waren auch nicht eindeutig, so hatte ich es so verstanden, als ob das Kind den Einkaufswagen der Mutter beim Überqueren des Parkplatzes in ein fremdes Auto geschoben hatte.

Ich wollte den Fragesteller auch nur darauf hinweisen, dass nicht unbedingt die Privathaftpflicht herangezogen werden kann, was hier sowieso nicht greifen wird, wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist.

Viele Grüße

Ebenso

Nordlicht

Hallo Tinchen

IANAL, aber was du da schreibst, ist meiner Meinung nach
Quatsch.

Da irrst Du leider.

Ein Kind hat einen Einkaufswagen gegen ein fremdes Auto
gedonnert. Warum sollte irgendeine KFZ-Haftpflicht dafür
aufkommen???

Unter bestimmten Umständen ist die KFZ-Haftpflicht dafür zuständig. Im Ausgangsposting waren nicht alle Angaben eindeutig, und nach den letzten Ergänzungen (die Frau war gar nicht mit dem PKW unterwegs) ist es natürlich kein Fall für die KFZ Haftpflicht.

Wäre sie aber mit ihrem Wagen einkaufen gewesen und hätte das Kind auf dem Weg vom geschäft zum eigenen Auto mit dem Einkaufswagen ein fremdes KFZ beschädigt, hätte die KFZ-Haftpflicht der Mutter dafür aufkommen müssen. Da sind sich die Rechtsprechung und die Schadensregulierer der KFZ-Versicherer einig. Wie bei allen Rechtsfragen kommt es extrem auf die Details an.

Gruß

Nordlicht

P.S.: Du könntest mir mal verraten was „IANAL“ bedeutet, lese es immer wieder und kann mir keinen Reim darauf machen.

Hallo Nordlicht,

Wäre sie aber mit ihrem Wagen einkaufen gewesen und hätte das
Kind auf dem Weg vom geschäft zum eigenen Auto mit dem
Einkaufswagen ein fremdes KFZ beschädigt, hätte die
KFZ-Haftpflicht der Mutter dafür aufkommen müssen. Da sind
sich die Rechtsprechung und die Schadensregulierer der
KFZ-Versicherer einig. Wie bei allen Rechtsfragen kommt es
extrem auf die Details an.

Öha. Wenn dem wirklich so ist…
Ich finde es verwunderlich, da es für den Schadensvorgang (Kind schiebt Einkaufswagen in PKW) total egal ist ob der Schadensverursacher (bzw. dessen Mutter) mit PKW oder zu Fuss unterwegs ist. Einmal zahlt die KFZ-Haftpflicht, das andere mal nicht.
Naja, man lernt immer wieder gerne dazu.

P.S.: Du könntest mir mal verraten was „IANAL“ bedeutet, lese
es immer wieder und kann mir keinen Reim darauf machen.

I A m N ot A L awyer = ich bin kein Rechtsanwalt

Grüße von
Tinchen

Hallo liebe Experten,
habe die einzelnen Aussagen zu dem obigen Fall gelesen und würde gerne mit einem ähnlichen Fall anschließen:

Was wäre wenn:
Frau ist mit ihrem Sohn (9) und dessen Cousin (8) im Auto unterwegs. Sie parken bei Mc Donalds und der Cousin haut beim Einsteigen ins Auto dem daneben parkenden Auto eine Delle in die Fahrertüre.
Wer haftet da?

Gruß, Alex

Hallo Alex.

Die KFZ Haftpflichtversicherung des Autos.

mfg Michael Rasche

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alex.

Die KFZ Haftpflichtversicherung des Autos.

mfg Michael Rasche

Ich dachte es wäre die PHV der Eltern des Cousin zuständig. Wenn diese jedoch keine Deliktunfähigkeitsklausel enthält (Kinder unter 10 Jahren im Strassenverkehr sind deliktunfähig) dann bleibt meines Erachtens der Gegner auf dem Schaden sitzen. Die Halterin des Autos hat nicht die Aufsichtspflicht verletzt und die beiden Autos parkten.

Gruß, Alex

Hallo Alex,

bin zugegebener maßen nicht der Schadenspezialist, denke aber, daß die KFZ Haftpflicht erstmal den Schaden ersetzt, da Schaden aus Betrieb des KFZ. Dann ein evtl. Regress der KFZ Haftpflicht an Eltern des Cousins. Ist aber eine „gefühlte“ Aussage. Lasse mich gerne belehren.

mfg Michael Rasche

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alex,

die Frage nach der Deliktunfähigkeitsklausel ist hier nicht von besonderer Wichtigkeit. Direkt nach der Modernisierung des Schadenersatzrechts hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob tatsächlich immer Kinder unter 10 Jahren im Straßenverkehr „deliktunfähig“ sind.

Hier ist man sehr schnell zu dem Entschluss gekommen, dass diese „Haftungsentschärfung“ nur für am Verkehr teilnehmende Fahrzeug gelten sollte. Hintergrund: ein Kind mit 9 Jahren sei nicht in der Lage die Gefahr aus dem Betrieb eines Fahrzeuges (Geschwindigkeit, etc.) richtig wahrzunehmen. Für parkende Autos, insbesondere bei den beliebten Fahrradschäden, müsste man sich daher fragen, ob das Kind die notwendige Weitsicht zur Beurteilung der Schadenmöglichkeit hatte. In einem vergleichbaren Fall (9 Jahre Schaden beim Aussteigen aus dem Fahrzeug) urteilten die Richter mit „JA“, sprich das Kind haftet für den Schaden die PHV musste zahlen.

In Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Beurteilung nach der Regulierung richtig. Ob und in welchem Rahmen die Aufsichtspflicht verletzt worden ist spielt für die Regulierungspflicht keine Rolle, da wir uns hier auch in der Gefährdungshaftung befinden.

Den vorangehenden Argumentationen zur Regulierungspflicht des KH-Versicherers kann ich mich daher nur anschließen.

Mit den besten Grüßen

o.w.T.

Hallo

Zweitens, weil die
Mutter die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, da Sie ja
zugegen war.

Mitnichten ist die Aufsichtspflicht bereits erfüllt, nur weil die Mutter zugegen oder anwesend war. Es hat schon (gerichtlich entschiedene) Fälle gegeben, in denen der Aufsichtspflichtige das Kind AN DER HAND geführt hat und trotzdem seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

(*Gebetsmühle anwerf*)
Ohne GENAUE Kenntnisse des Sachverhalts ist hier keine Aussage über eine eventuelle Haftung möglich!!!

Gruß
Frank Hackenbruch

Mit der Bitte um Angabe der Gerichtsurteile!!!

Nix für Ungut, aber die wirll ich sehn.

Gruß

hans-jürgen