Schaden an Zimmertür: Versicherung?

Hallo,

wir wohnen in einem gemieteten Haus. Gestern hat sich unsere 7-jähriger Sohn an eine Zimmertür gehängt und sie dabei aus der Verankerung gerissen. Kommt für den Schaden eine Versicherung (Haftpflicht?, Hausrat?) auf?

Vielen Dank

Hallo!

Übergewichtiges Kind ? Muss Tür sonst aushalten.

Haftpflicht(mit Einschluss Haftung für Mietschäden).

Übrigens, mal an alle nachgefragt :

Man müsste den Schaden doch erst einmal dem Vermieter melden, der stellt dann die Forderung auf und die kann man dann seiner VS einreichen.
Schadenanzeige muss man seiner VS aber gleich machen.

Könnte man den Schaden direkt mit seiner VS abwickeln ohne Vermieter zu informieren ?
Eher nein, oder ?

mfG
duck313

Deliktunfähigkeit müsste ggf. auch geprüft werden, es gibt aber Haftpflichtversicherungen, die das mitversichern

Wenn, dann Haftpflicht.
Ob der konkrete Vertrag das zahlt ist ohne detaillierte Kenntnisse vom Vertrag nicht zu sagen. Deswegen sollte hier der Vermittler / Betreuer gefragt werden.
Zw. 7 und 14 Jahren gilt gesetzl. eine eingeschränkte deliktfähigkeit.
Nicht jede Police beinhaltet die spez. Rubrik „deliktunfähige Personen“. Primitive Tarife haben sowas grundsätzlich nicht drin.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Haftpflichtversicherung. Ohne wenn und aber. …





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Hallo,

Hallo,

wir wohnen in einem gemieteten Haus. Gestern hat sich unsere
7-jähriger Sohn an eine Zimmertür gehängt und sie dabei aus
der Verankerung gerissen.

Dein Kind muss ja Bärenkräfte haben.
Das bringt ja sonst ein erwachsener Mann nicht fertig.

Kommt für den Schaden eine
Versicherung (Haftpflicht?, Hausrat?) auf?

Haftpflicht wäre möglich.
Nur gehe ich davon aus, dass der 7-jährige das dem Gutachter des Versicherers vormachen muss, wie er dies fertig gebracht hat.
Möglich wäre natürlich auch, dass die Zimmertür nicht richtig montiert war und daher der Vermieter auch keine Regulierung erwarten darf.

Ein Tipp: die Zimmertür nicht verändern. Also auf keinen Fall entsorgen.

Vielen Dank

Gruß Merger

Hallo,

Könnte man den Schaden direkt mit seiner VS abwickeln ohne
Vermieter zu informieren ?
Eher nein, oder ?

Das Problem wird häufig sein, dass dann die Rechnung nicht auf den Geschädigten ausgestellt ist sondern auf den Schädiger.
Somit hat der Versicherer keine revisionssicheren Unterlagen vorliegen (kein Anspruchstellen UND keine Rechnung durch den Geschädigten): wird zumindest schwierig…

Viele Grüße
Loroth

(auch ohne Gruß)
In dieser Pauschalität: Komplett falsch. Auch ohne wenn und aber…

Loroth

Ich habe gerade mit unserer Versicherung telefoniert. Der Schaden ist grundsätzlich von der Haftpflicht gedeckt.

Mein Sohn ist übrigens weder übergewichtig, noch besonders stark. Möglicherweise ist die Konstruktion der Tür wirklich nicht optimal. Die Tür wurde vor einiger Zeit von einem Schreiner fabriziert (Maßanfertigung!), der hier an anderer Stelle nachweislich Mist gemacht hat.

Nächste Woche kommt ein Schreiner (natürlich ein anderer Betrieb) und macht einen Kostenvoranschlag. Ich bin mal gespannt, was der zu der Konstruktion sagt…

Allen vielen Dank für die Hilfe !