Eine Eisplatte fliegt beim Bremsen von der Plane eines Pkw-Anhängers und verursacht erhebliche Schäden am Heck des Zugfahrzeugs (PKW). Die Versicherung verweigert daraufhin die Vollkaskozahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Ist das zulässig?
Eine Eisplatte fliegt beim Bremsen von der Plane eines
Pkw-Anhängers und verursacht erhebliche Schäden am Heck des
Zugfahrzeugs (PKW).
Weshalb wurde das Eis nicht vor der Abfahrt gelöst und vom Hänger entfernt?
Die Versicherung verweigert daraufhin die
Vollkaskozahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Ist das
zulässig?
Ja - es sei denn, die grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert.
Tipp: einfach mal die Versicherungsbedingungen des Zugfahrzeugs-Vertrages lesen.
Gruß Merger
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Da wurde leider das Wetter falsch eingeschätzt, die Temperaturen den ganzen Tag über dem Gefrierpunkt. In der Pfütze dann eben doch noch eine Eisscholle. Aber unter ‚grob fahrlässig‘ stellt man sich etwas anderes vor.
Na,
wenn das so ist, dann sollte man das Versicherung auch genau so schildern.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch der ein oder andere Richter Verständnis haben könnte, dass man bei dauerhaften Plusgraden und keinem Anhaltspunkt für Frost nicht die Plane kontrolliert hat.
Aber auf einen Prozess wird man sich wohl einlassen müssen - denke ich.
Von daher würde ich VOR einer weiteren Kontaktaufnahme zur Versicherung einen Fachanwalt aufsuchen. Nicht, dass man unbedacht eine Aussage macht, die einem nachher zur Last (weil missverständlich formuliert) wird.
Hallo,
Na,
wenn das so ist, dann sollte man das Versicherung auch genau
so schildern.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch der ein oder andere
Richter Verständnis haben könnte, dass man bei dauerhaften
Plusgraden und keinem Anhaltspunkt für Frost nicht die Plane
kontrolliert hat.
Wobei man sich dann aber fragen muss, wo überhaupt das Eis herkam
Gruß Merger
Hallo,
wenn das so ist, dann sollte man das Versicherung auch genau so schildern.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch der ein oder andere Richter Verständnis haben könnte, dass man bei dauerhaften Plusgraden und keinem Anhaltspunkt für Frost nicht die Plane kontrolliert hat.
Ist man denn dazu nur bei Minusgraden verpflichtet?
Wobei man sich dann aber fragen muss, wo überhaupt das Eis herkam
Da habe ich zwei Ansätze.
- Es sind jedes Jahr aufs neue Hundertausende Autofahrer von Schnee und Eis im Winter überrascht. Der Zusammenhang Winter und Frostgefahr scheint also kein Allgemeingut zu sein. Wenn sowas im August passiert ist es sicher wieder etwas anderes als im Dezember.
- Durch Wind kann Wasser auch schon bei geringen Plusgraden gefrieren. Vielleicht stand der Anhänger „günstig“ oder ist er so schnell gefahren, dass das Wasser auf dem Anhänger gefroren ist ;o)
Grüße
Hallo,
Das Fahrzeug muss im Winter von Eis und Schnee befreit werden, das gilt auch für Anhänger oder LKW´s. Wobei ich bei LKW´s durchaus Verständnis aufbringe wenn die Plane nicht immer von Eis und Schnee befreit wird. Ist schliesslich fast in 4 Metern Höhe. Schuld sind die Fahrer trotzdem wenn sich eine Eisplatte vom LKW löst, in der Stadt ist es auch wirklich lebensgefährlich für Fußgänger.
Eine „grobe Fahrlässigkeit“ würde ich aber bejahen, schliesslich wurde eine vorgeschriebene Abfahrtskontrolle nicht durchgeführt.
Gruß vonsales
Hallo,
Das Fahrzeug muss im Winter von Eis und Schnee befreit werden, das gilt auch für Anhänger oder LKW´s. Wobei ich bei LKW´s durchaus Verständnis aufbringe
Wirklich? Auch angesichts der Konsequenzen, die sowas nach sich ziehen kann? Ich möchte wetten, dass Du kein Verständnis dafür hast, wenn Dir so ein Brocken auf den Kopf knallt oder auch bei voller Fahrt auf der Autobahn in die Windschutzscheibe. Schon gar nicht wenn der Verursacher munter weiterfährt und Du auf Deinem Schaden sitzenbleibst.
Grüße