Schaden bei Haftpflicht, wenn Gegenstand verkauft wird

Hallo zusammen,

wie ist folgender Fall zu bewerten:

Kind von Person A zerkratzt Auto von Person B. Haftpflicht (Kind ist mitversichert) von Person A überprüft den Schaden (was zeitlich lange dauert).

Das Auto von Person B hat mittlerweile jedoch einen Motorschaden, sodass er das Auto verkauft (da nicht mehr fahrbar). Versicherung von Person A zahlt den Schaden nun nicht, da Schaden nicht mehr nachweisbar.

Wie ist das zu bewerten? Wie lange hätte Person B mit dem Verkauf des Autos warten müssen.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Schwierig.
Bevor man über „Wie ans Geld kommen“ nachdenkt, sollte man prüfen, ob man überhaupt einen Schadenersatzanspruch hat. Wie alt ist das Kind? Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrens sind Kinder nicht für anderen zugebrachte Schäden verantwortlich. (Ein Unfall war es ja nicht - oder?) Dann ginge es nur noch über den Weg der Haftung des Aufsichtspflichtigen.

Sollte also überhaupt jemand haften müssen, dann sehen wir weiter.

Der Geschädigte hat den Schaden vermutlich nicht von einem KFZ-Sachverständigen begutachten lassen? Schade.

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Ja Haftpflicht über Aufsichtspflichtigen ist hier das Thema. Mir geht’s jetzt wirklich um den Punkt des Verkaufs des geschädigten Gegenstand während der Prüfungsphase. Es wurden Bilder vom Schaden gemacht.

An Hand derer ließe sich der Schaden genau bestimmen, auch der Zeitpunkt? Ich habe da meine Zweifel.

Es gibt übrigens auch Privathaftpflichtversicherungen, die durch Kinder verursachte Schäden auch dann regulieren, wenn der Geschädigte darauf gar keinen Anspruch hat. Da zahlt der Versicherte etwas mehr, um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, falls der Nachwuchs mal Mist baut.

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Ließe sich der Zeitpunkt auch an dem Auto bestimmen?

Hört sich gut an, muss Mal geprüft werden :slight_smile:

Ein Sachverständiger wird festhalten, an welchem Tag der Schaden begutachtet wurde. Damit wäre sicher, dass keine Folgeschäden „mit abgerechnet“ werden können. Zur Arbeit eines Sachverständigen gehört es auch, Alt- und Vorschäden zu erkennen und im Gutachten festzuhalten.
Wie soll das mit Fotos klappen? Lackdicke messen - Fehlanzeige. Die Verwitterung und beginnende Korrosion an Altschäden mit der Lupe erkennen und mit einer Makro-Aufnahme festhalten- geht auch nicht. Die gegnerische Versicherung müsste sich also vollkommen auf die angefertigten Fotos und die Aussage des Geschädigten verlassen. Ich bin kein Jurist - aber weder selber ein Gutachten zu beauftragen noch der Versicherung die Bestimmung des Schadens zeitnah zu ermöglichen halte ich für keine hilfreiche Idee.

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Durch den Satz steige ich nicht ganz durch.

Im Übrigen hast du recht. Es gibt keine Fristen, die ablaufen müssen, ehe der Geschädigte sein Auto verkaufen darf. Es ist aber der Geschädigte, der den Schaden, auch die Schadenshöhe, beweisen muss. Die Frage, ob dieser Beweis gelingt, ist im Grunde keine juristische, sondern eine technische. Juristisch ist noch anzumerken, dass ein Gericht den Schaden gemäß § 287 ZPO in einem gewissen Rahmen schätzen kann.

Grundsätzlich gilt es im Schadensfall, zeitnah Beweise zu sichern. Je nach Art des Schadens bieten sich unterschiedliche Beweismittel an. Im Betracht kommen unter anderem ein Privatgutachten (der Geschädigte lässt das Gutachten anfertigen) und ein Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO; gerichtliche Beweisaufnahme ohne Klage). Ob der damit verbundene Aufwand angemessen ist, ist eine Frage des persönlichen Geschmacks und vor allem des Einzelfalls.

Übrigens: Der Anspruchsgegner und potenzielle Beklagte ist vorliegend wahrscheinlich nicht der Versicherer, sondern entweder das Kind, das den Schaden verursacht hat, oder die Eltern, wenn sie sich eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen lassen müssen.

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Danke, das ist hilfreich. Das heißt, Schadenshöhe ist ja ein interessanter Faktor. Gehen wir davon aus, dass Person B auch mit einer geringen Entschädigung zufrieden ist, sollten die Fotos eventuell ausreichen.

Jedenfalls ist festzuhalten, dass die pauschale Aussage, der schaden kann von der Versicherung nicht reguliert werden, weil das Auto verkauft wurde, nicht richtig?

Wie gesagt, letztlich ist die Frage, ob hier (noch) ein Beweis geführt werden kann, eine technische Frage. Damit fällt sie aus meinem Kompetenzrahmen. Mein Bauchgefühl sagt, dass das hier für den Geschädigten nicht ganz leicht wird.

Der Versicherer prüft Chancen & Risiken und macht davon abhängig, ob und in welchem Umfang er den Schaden reguliert. Umso geringer der Schaden und umso unklarer Schaden und Schadenshöhe, desto weniger bietet der Versicherer an, und im schlimmsten Fall zahlt er gar nichts.

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